Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 15 (1851)
- Issue
- Heft 5 (27.1.1851)
- Date
- 1851-01-27
- Page
- Seite 52 (sequence 4)
- Language
- German
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53 wurf im Allgemeinen zu sprechen. Die Reihe eröffnet Kreisrabbincr Dr. Elbogen. Er hatte gegen den Entwurf einzuwenden, daß dieser Bestimmungen enthalte, die die Gemeinde beeinträchtigten; so sei darin von einer Nöthigung zur Beisteuer zur Kultusgemeinde die Rede. Ebenso sieht er als Zwang an, wenn der Entwurf das Minimum des fixen Gehaltes eines Rabbiners bestimme. — Diesem entgegen behauptet Rabbiner Lengsfeld, der Entwurf wanke und schwanke; er lasse zu viele Hinterpforten offen. — Kampf weist nun auf den Widerspruch hin, der zwischen den beiden Vorrednern obwaltet; ihre Einwendungen — meint der Redner — heben sonach einander auf. Jetzt entsteht die Frage, ob der Ausschuß — resp. sein Vertreter — auf jeden Einwurf sogleich erwidern solle, oder erst am Schlüsse der Debatte auf alle Einwürfe zugleich. Der Präsident befürwortete Letzteres; die Versammlung ging darauf ein, und der Ausschuß übertrug die Resumirung wie die Entgegnung auf die Einwürfe dem Redakteur des Entwurfes. E. Wehli hat das Wort. Er spricht gegen den Entwurf, weil dieser dem Rabbiner zu viel einraume; ja, dem Entwürfe nach sei der Rabbiner ein Autokrat (!). So, z. B., hieße es im Entwurf, der Rabbiner solle den Gottesdienst leiten, — das sei überflüssig, da schon Alles geregelt ist. (?!) Gefährlich aber sei im Entwürfe die Bestimmung, daß das Kultuspersonal dem Rabbiner untergeordnet sei; denn er (der Redner) kenne einen der geistreichsten Rabbiner Deutschlands, dem ein Mal in den Sinn gekommen, dem Synagogendiener aufzutragen, Jedem, der einen weißen Hut aufhabe, den Eintritt in das Gotteshaus zu wehren. Darum, meint der Redner, solle das Kultuspersonal dem Rabbiner nur vermittelst des Vorstandes Gehorsam schuldig sein. — Eine Stimme: „Als wenn der Vorstand keine Thorheit begehen könne!" — W. fährt fort: ebenso könne er sich mit der Bestimmung nicht einverstanden erklären, daß der Rabbiner nur nöthigen Falls Religionslehrer sein soll; dies sollte vielmehr die Regel sein. Auf die Einwürfe Rapoportsunddes Kreisrabbines Kafka, daß dieses Verlangen rücksichtlich der anderweitigen Aufgaben des Rabbiners, besonders wenn er auch predigen soll, kaum zu erfüllen sei, bemerkte Wehli, daß Mannheimer in Wien Anfangs auch Religionsunterricht ertheilt habe, und daß der gegenwärtige Prediger und Rabbiner der Tempelgemeinde in Prag mit dem Plane umgehe, eine Tempelreligionsschule zu gründen und sich beim Unterricht persönlich zu betheiligen. „Wenn dies also den besten Predigern möglich sei" — Worauf Kreisrabbiner Mahler: Ganz recht! das ist nur den besten Predigern möglich; was sollen aber die Nicht-Besten machen? (Heiterkeit.) — Rabbiner Kohn hat an dem Entwurf auszusetzen, daß darin das Verhältnis: der Kultusgemeinden zum Staate nicht genügend angegeben sei; auch vermisse man darin die Bestimmung, daß ein Zentralorgan für sämmtliche Juden Böhmens zu schaffen sei. Ueberhaupt scheine ihm die Autonomie der Gemeinden im neuen Entwurf weniger berücksichtigt als im ersten rc. — Wessely erkennt an, daß der neue Entwurf viel Gutes enthalte, allein er sei nicht vollständig, was er (der Redner) übrigens mit der Kürze der Zeit, die der Redaktion zu ihrer Arbeit vergönnt war, vollkommen entschuldigt finde. Vermißt werde im Entwurf: leitende Prinzipien, Motivirung der einzelnen Paragraphen, eine Erklärung über die Vervollkommnungsfähigkeit des Entwurfs. Dann sei der Entwurf zu hierarchisch, er gestatte dem Rabbiner, seine Gemeinde um sich zu versammeln. Wie aber, wenn der Rabbiner dieses Recht mißbraucht? wenn er seine Gemeinde zusammenberuft und ihr an's Herz legt, daß sie dieses oder jenes Individuum, das den Sabbat verletzt, von den Ehren in der Synagoge ausschließen möge. (!!!—) „Endlich tadle er am Entwürfe, daß er von der Errichtung eines Rabbinerseminars völlig schweige." — Die Debatte wurde nicht selten unterbrochen; auch gingen mehrere Redner in's Detail ein, trotzdem, daß Anfangs bestimmt worden, daß die Redner nur über den Entwurf im Allgemeinen sprechen sollten. Nachdem noch bestimmt worden, daß dem Sprecher des Ausschusses sein Wort bis zur nächsten Sitzung Vorbehalten bleiben solle, wurde die Sitzung um 1 Uhr Nachmittags geschlossen. Sitzung vom 15. d. — Der Präsident giebt dem Dr. Kämpf, dem Redakteur des Entwurfes, das Wort. Der Redner beginnt mit der Bemerkung, daß er eine erschöpfende Resumirung der am vorigen Tage gegen den Entwurf erhobenen Einwände unterlasse, einmal, weil das Resumiren ein Vorrecht des Herrn Präsidenten sei, dann, weil ihm seit gestern Manches entfallen; ein Eingehen in's Detail könnte demnach leicht Reklamationen Hervorrufen und die Debatte verlängern. Auch seien mehrere Redner bei ihren An-