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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1851-01-13 · Heft 3 (13.1.1851) · p. Seite 34

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
15 (1851)
Issue
Heft 3 (13.1.1851)
Date
1851-01-13
Page
Seite 34 (sequence 10)
Language
German
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34 Pfannengebäck, in flacher oder tiefer Pfanne, immer mit Oel bereitet, in Stücke gebrochen und wieder Oel darauf gegossen und Weihrauch daraus gelegt (Sauerteig und Honig mußten fern bleiben), theils in gedörrten und betriebenen Aehren mit Oel und Weihrauch. Dies brachte der Opfernde zum Altar, der Priester nahm eine Handvoll davon, bestreute es mit Satz, nahm den ganzen Weihrauch und warf alles dies in's Feuer. Der dazu gehörige Wein wurde aus den Boden des Altars gegossen. Innerhalb dieses allgemeinen Verfahrens fanden nun bei den Thieropfern vier verschiedene Opferarten statt: das Ganzopfer, tr?2bü ober D^rQT das Friedensopfer, n&TJH das Sündopfer und Dm das Schuldopfer. Die Verschiedenheit dieser Opferarten bestand nun theils in den Stücken, die verbrannt wurden, theils in der Sprengung des Blutes, indem beim Ganzopfer alle zerlegten Stücke des Thieres bei allen übrigen Opfern aber nur das die Eingeweide bedeckende und daran sitzende Fett, die Nieren, die dunkle ‘tnari btf mrrp, bei den Schafen auch der Fettschwanz verbrannt wurden; bei dem Friedensopfer gehörte die Brust und die rechte Schulter den Priestern, das Uebrige wurde vom Opfernden zu einer Opfermahlzeit verwendet; bei dem Sündopfer für einen Einzelnen so wie bei jedem Schuldopfer gehörte das Thier außer den verbrannten Fettstücken den Priestern, bei dem Sündopfer für die Gemeinde oder den Hohenpriester wurde das ganze Thier außer den auf dem Altar verbrannten Fettstücken außerhalb des Lagers gänzlich verbrannt. Die Sprengung des Blutes geschah so: bei der Ganz-, Friedens- und Schuldopfern sprengte der Priester vom Blute an alle Seiten des Opferaltars und goß den Rest am Grunde desselben aus; bei den Sündopfern für Einzelne strich der Priester mit dem Finger vom Blute an die vier Hörner des Opferaltars, bei denen für die Gemeinde und den Hohenpriester ward das Blut in das „Heilige" gebracht, der Priester sprengte sieben Male gegen den Vorhang vor dem Allerheiligsten, strich vom Blute an die vier Hörner des Raucheraltars, und goß den Rest auf den Grund des Opferaltars. Am Versöhnungstage fand noch eine andere Prozedur statt. JV. Die letzte Frage ist hier nun: in welchen Formen fanden die Kultushandlungen statt. Auch diese zeichnen sich durch höchste Einfachheit aus. An jedem Tage wurde außer dem Rauchern und Lampenzurichten am Morgen und gegen Abend ein Ganzopfer mir seinem Speis- und Trankopfer dargebracht, bestehend in einem jährigen Lamm; am Sabbat kam ein Ausatzopfer (t\Oi72) von zwei jährigen Lämmern, am Neumondstage von zwei jungen Stieren, einem Widder und sieben jährigen Lämmern, am Posaunenfeste zu dem Neumonosopfer noch ein junger Stier, ein Widder und sieben jährige Lämmer. Sobald das Ganzopfer auf das Feuer gelegt worden, blieb es auf der Brandstelle liegen, so daß das Feuer daran nicht ausging. Am Morgen räumte der Priester die Asche weg, schüttete sie neben den Altar und zündete neues Holz an. An Fest- und Neumondstagen wurde bei den Opfern auf zwei silberne Trompeten geblasen, so wie noch besonders am Posaunenfeste. Alle anderen Opfer waren entweder freiwillige, wie die Friedensopfer als Dank-, Gelübde- oder freiwillige Opfer, oder wurden zur Sühne auf ein Vergehen eines Einzelnen, Fürsten, der Gemeinde oder des Hohenpriesters dargebracht, wobei jedoch bei einem moralischen Vergehen zuvor durch einen Ersatz des zugefügten Schadens die Schuld getilgt sein mußte. Außerdem mußte ein Ganzopfer bei der Reinigung der Wöchnerinnen, der Aussätzigen rc. dargebracht werden. Ein ganz besonderer Ritus fand noch am Versöhnungsfeste statt. (Schluß der ersten Vorlesung folgt.) Literarische Nachrichten. Goch, 21. Dezember 1850. Zur Schulliteralut. Lassen Sie mich, geehrter Herr Doktor, nach langer Unterbrechung heute eine kleine Schuld abtragen. In No. 40 v. I. lieferte ich — von Anklam aus — unter obiger Überschrift ein Referat über einige Schulbücher, welche die geehrten Verfasser derselben mir zuzusenden die Güte hatten; nur ein Buch, das ich nach der Absendung jenes Aufsatzes aus weiter Ferne, vom Herrn Oberlehrer Rosen mark in Warasdin (in Kroatien) erhielt, wurde nicht besprochen, weshalb ich es nachträglich thun will. Das Buch führt folgenden Titel: „Israelitische Religions- und Sittenlehre, in leichtfaßliche und lehrreichen Reim- und Denkversen für Kinder ersten Schulalters, von H. Rofenmark. (Warasdin, 1847, 90 S.) Der erste Religionsunterricht kann und soll nach meinem Bedünken keinen andern Zweck haben, als die Entwickelung und Stärkung des im Kinde schlummernden Gefühls für das Gute, Höhere, Göttliche. Ged achtniß und Verstand sind freilich die nächsten Mittel zur Erreichung dieses Zweckes; aber ein Religionsunterricht,

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