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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1851-01-13 · Heft 3 (13.1.1851) · p. Seite 31

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
15 (1851)
Issue
Heft 3 (13.1.1851)
Date
1851-01-13
Page
Seite 31 (sequence 7)
Language
German
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31 Abhandlungen verschiedenen Inhalts. Vorlesungen über die Geschichte des jüdischen Kultus. Erste Vorlesung. (Fortsetzung ans No. l.) Blicken wir auf die Vorzt ik unsers Stammes, auf die Väter, bevor Israel aus Egypten zog, so sehen wir diese an Orten, wo sie sich lanzereZeit aufhielten (1. Mos. 12, 7.8. 13, 4. 18. 21, Z2. 26, 25. 35, 1.), oder auch vorübergehend zu bestimmten Zwecken (1. Mos. 22, 9.) Altäre errichten, die natörlid) zur Darbringung von Opfern (Thieropfern, 1. Mos. 22, 7. 13.) dienten, und bei denen sie, wie es ausdrücklich heißt, Gott anbeteten ('n VD2 so daß wir also hier von Beginn an Beides, Opfer und Gebet, vereinigt sehen. Solchen Altären legten sie bisweilen besindere Namen bei, wie btf ■'rtb« (1. Mos. 33, 20.), ->03 'irr (2. Mos. 17, 15.). Zwei besondere Vorgän ge haben wir aber da hervorzuheben: zuerst, wie den« Abraham ein Opfer von rein symbolischem Charakter (15, 9. ff.) zu bringen besohlen wird, nämlich um die Schließung eines Bundes mit Gott anzudeuten, das Zerschneiden von einer Färse, einer Ziege und einem Widder in zwei Hälften, zwischen denen die Bundschließenden hindurchgehen (■ps rvnn ä^tönn), nach alter, bei den verschiedensten Völkern herrschender Sitte; zweitens/ daß Jakob zum Andenken an eine Offenbarung, die ihm geworden, eine Säule errichtet, und ein Trankopser (vcn Wein) und Oel daraus gießt (1. Mos. 35, 13.), so daß wir also neben Opfer und Gebet noch anderweitige Zeremonien erkennen, die in den damaligen allgemeinen» Gebräuchen beruhen, stets aber auf die Verehrung des von ihnen erkannten einzigen, allmächtigen Gottes, „Schöpfers des Himmels und der Erden", angewendet werden. — Wahrend des Aufenthalts in Egypten hatte dLs allmälig zum Volk Heranwachsende Haus Israel gar Leine gottesdienstliche Handlungen in seiner Mitte. Das sehen wir daraus, daß das Volk nach 2. Mos. 3, 12. auf dem Berge Sinai „Gott dienen soll" (ll^nbrrn na daß vor Pharao der Zweck des Auszuges in Einem Opfer, das sie in der Wüste darbringen sollen, airgegeben wird (das. V. 18. 5, 3.), daß, als Pharao ihiun anbietet, sie sollten im Lande opfern, es Mose zurückweist, weil sie Gott opferten, was den Egyptern ein Abscheu sei (2. Mos. 8, 21. 22.). Höchst bemerkenswemh ist dabei die Aeußerung Mose's 10, 26., daß sie das Vieh mitnehmen müßten, um Gott zu dienen, aber nicht wüßten, womit sie Gott dienen würden. Kaum aber beginnt der Auszug, so tritt eine Kultushandlung im Peßachlamme ein, daß ein Weihopfer Israels zu seinem heiligen Zwecke, den es von da ab übernehmen sollte, vertritt, und die Widmung aller Erstgeburt vom Viehe deutet auf einen einzusetzenden Opferritus hin (2. Mos. 13, 15.). Wenn es auffällig ist, daß Israel am Rothen Meere ein Danklied, aber keine Opfer darbringt, so errichtet hingegen Mose nach dem Siege über Amalek einen Altar (2. Mos. 17, 15.), was voraussetzt, daß er auch Opfer darbrachte; wie auch Jitra, Mose's Schwiegervater, Solche bringt, wobei zum ersten Male als besondere Gattungen irrem übt? „Ganz- und Schlachtopfer" erwähnt werden, und eine Opfenrrahlzeit darauf folgt (2. Mos. 18, 12.). Gleich nach der Verkündigung der Zehn-Worte auf Sinai erfolgt ein Gesetz, wie ein Altar Israels beschaffen sein soll, nämlich aus Erde, oder aus unbehauenen Steinen, also in größter Einfachheit, Natürlichkeit und ohne Bildwerk, und ohne Stufen, sondern mit einer Rampe, also mit Entfernung alles dessen, was die Schamhaftigkeit verletzen könnte (2. Mos. 20, 21—23.). So wie aber die Spezialgesetze mit dem 21. Kapitel beginnen, und das Gesetz über die drei Feste im Jahre ertheilt ist, folgen schon einige Bestimmungen über Opfer (23, 18.). Endlich feiert Mose, am Fuße des Sinai eine großartige Zeremonie zur Bestätigung des Bundes, indem er einen Altar baut, zwölf Standsäulen für die zwölf Stämme errichtet, die Jünglinge Israels Ganz- und Schlachtopfer darbringen läßt, das Blut theils aus den Altar, theils gegen das Volk hinsprengt (2. Mos. Kap. 24), wobei wir immer noch Formen erblicken, welche noch nicht gesetzlich festgestellt und geordnet waren. Daß dies nicht also bleiben konnte, daß bei der unendlichen Wichtigkeit des Kultus für die religiöse Anschauung selbst, die Formen desselben bestimmt werden mußten, ist einsichtlich. Wir sehen daher vom 25. Kap. des 2. B. Mos. an die Spitzt der ausführlichen Gesetzgebung das Gesetz über den Kultus in verhältnißmäßig sehr großer Breite treten. Wir stehen also hier an der Schwelle des jüdischer, Kultus, und haben zuvor einen allgemeinen Blick darüber zu werfen. Wenn wir in der Zeit der Erzväter überall die Wort? wiederholt finden: „Er errichtete daselbst einen Altar und rief an den Namen des Ewigen" — so ist dies gleichsam das Motto der ganzen Kultusgefchichte. Wir be-

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