Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 15 (1851)
- Issue
- Heft 1 (1.1.1851)
- Date
- 1851-01-01
- Page
- Seite 9 (sequence 9)
- Language
- German
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9 Lendes, dasr ist: die Gesetze, die der Schöpfer ihr ei»zelegt, und em Wechselndes: das ist die Dinge selbst. Dassels können wir in der Geschichte der Menfchheit beobachten. Sowol die Menschen selbst, als euch die BerhälKnisse derselben sind Ln ewigem Wechsel Gegriffen; ater innerlich walten dieselben Gesetze der E»twickelung, Lieselben Leidenschaften und Triebkräfte arls Motive, als Ursachen, zu aller Zeit. Noch klarer tritt uns dies aber in der Geschichte Israels, in der Geschichte seiner Religion entgegen. Wir haben da dem ewigen, unveränderlichen Kern der Lehre, der Erkenntimiß, der durch Mosche übergeben ward; L^ec um diesen -Kern haben die Jahrhunderte immerfort ffechr verschiedemrLige Gestaltungen gelegt. Was uns die W-ücher der heiligen Schrift von den Zuständen des isrnöitischen Volkes theils berichten, theils schließen lasten, zeigt, daß das Israel der Richterzeit auch hinsichtlich der rtiU giösen Lehre und des Gesetzes durchaus wenig dem Jchel unter David- und Schelomo glich; mit dem Volke ursitec den Könige«^ an welches die Propheten ihre unsterblichen Mahnungen richteten, stand es ganz anders; die dacius Babel zurirökehrten waren sehr verschieden von deinen, die Nebuchadnezzars Gebot dorthin geschleudert; wie ganz anders als früher entwickelte sich Israel während 8>«es Bestandes des zweiten Tempels! Nicht minder tcelsn uns die mannigfaltigsten Erscheinungen durch das gc nze Mittelalter hindurch an Israel entgegen, welche Fülle der lautersten Urkennrniß, und wiederum welche Fülle d-es Aberglaubems im Volke. Der More Nebuchim, derEohar und den Schulchan Aruch, welche verschiedene Ausstrahlungen desselben Geistes sind dies! Und endlich d»ie gänzliche D Wanderung, die im Juden der heutigen Zeit vorgegangeir, wer kennt sie nicht? Und dennoch hat Me diese Mannigfaltigkeit, haben alle diese zeitlichen VerMedenheiten immer das Bleibende, Dauernde in ihrer Ae-se gehabt, gettrgen, bewahrt die Lehre, welche Mosche Israel zum Erbteil übergeben. Ist die s uns aber klar, so müssen wir auch von selbst voraussetzen, daß dasselbe Gesetz, das durch NlUmr und Geschichte reicht, und das sich in der Geschichte Israels und seiner Lehre ausprägt, sich auch im Kult us, in der Art: und Weise der Gottesverehrung und ikprer Formen ftu Israel bekundet hat. Der Kultus, der stets der Ausdruck der Lehre, der die Form ist, in welcher iw* religiöse Anschauung in die Erscheinung tritt, er mus in den verschiedenen Zeiten Israels ein verschiedener gewesen sein; er kau« von der Wüste an, in welcher Israel se Im Lehrjahre verbrachte, bis zum heutizm Tage gar nicht derselbe geblieben sein. Aber ebenso rmuß dennoch in ihm auch ein Bleibendes, ein Walten eines und desselben Gedankens vorhanden gewesen sein, der auszufmden in den verschiedensten Formen dieses Kultus. Beides nun nachzuweisen, das Wechselnde und Bleibende im jüdischen Kultus im Detail darzustellen und zu deuten, ist die Aufgabe dieser Vorlesungen. Außer ldem allgemeinen geschichtlichen Zwecke liegen hierbei noch besondere vor. Nicht sowol von der banalen Ansicht gehen wir aus, daß in Israel aus geschichtlicher Unwissenheit heraus immer noch die Menge die Meinung h«ege, der jetzt bestehende Gottesdienst habe unverrückt Hti Anfang an bis jetzt in derselben Weise bestanden, so daß an ihm zu ändern ein ganz Neues, Unerhörtes, die Religion in ihren Grundvesten Erschütterndes sei; denn. man wird diesem entgegnen können: nun so ist doch dieser Kultus seit vielen Jahrhunderten, durch viele unserer Geschlechter, für viele Reihen von Vätern und llwatern derselbe gewesen, und darf daher nicht so leichtsinnig geändert werden; und Niemand wird leugnen, und die Erfahrung hat es hinlänglich bestätigt, daß selbst bei aller Berechtigung, den Gottesdienst zu verändern, an ein bestehendes religiöses Institut nicht ohne tiefe Erschütterung und nicht ohne bedeutsame Folgen Hand angelegt werden kann. Vielmehr meinen wir, daß uns die geschichtliche Beleuchtung zu der Ueberzeugung bringen müsse: der Kultus als Ausdruck und Ausprägung der religiösen Anschauung darf gar nicht, sobald die Letztere eine andere geworden, derselbe bleiben, weil sonst Beide in beständigen Widerspruch gerathen, weil sonst der Kultus gegen die religiöse Anschauung protestirt, und die religiöse Ueberzeugung gegen den Kultus protestirt, weil ein solcher Zustand in einer Religionsgemeinde ebenso unhaltbar, als unerträglich ist, und weil unter solchem Bedingungen an den bestehenden Kultussormen festzch alten noch größere Gefahren herbeibringt, als eine weise Veränderung. Nicht sowol die Berechtigung, als vielmehr die Verpflichtung jedes wahrhaft Religiösen, die Umgestaltung des Kultus nach der veränderten religiösen Anschauung zu fördern, muß aus der Geschichte hervorgehen. Allein dieselbe Geschichte wird uns auch die Bedingungen lehren, unter welchen eine solche Umgestaltung vor sich gehen müsse. Sie wird uns erstens lehren, daß ja in der Tiefe aller Veränderungen erir Bleibendes, Unveränderliches liegt, und daß namenelich Israels Religionsgeschichte uns besonders dieses Bleibende, Unverän- 1*