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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1851-01-01 · Heft 1 (1.1.1851) · p. Seite 5

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
15 (1851)
Issue
Heft 1 (1.1.1851)
Date
1851-01-01
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
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5 Keime müssen vir solche und ähnliche Anfeindungen und Pläne gegm uns mit aller Kraft und Energie zu ersticken such>m, und gewiß würden, so wir das einhellig th«n, unser König und unsere Stände jene mittelalterlichen Bestrebungen abweisen. Da seitdem dieses geschrieben, die Kreuzzeitung mit der Regierimg befreundeter geworden ist, und der Redakteur derselben von der, von dem Breslauer israelitischen Vorstände gegen ihn erhobenen Anklage sreigesprochen wurde, — so ist obige Behauptung, leider! noch mchr begründet, und möchte sie besonders unsere JMfferenten, die sich um das innere Judenthum weiter nicht kümmern, aus ihrem sanften Schlafe aufrütteln und sie in ihrer behaglichen Ruhe und Sicherheit ssören. 2) Unsere-religiösen Verhältnisse. Die Bestimnrung der Verfassung, daß jede Religionsgemeinschafft sich selbstständig und unabhängig zu verwalten h»be, hat eine große Desorganisation, besonders in dir jüdischen Gemeinden und deren religiöse Einrichtung gebracht, so daß viele derselben sich aufzulösen drohten, und selbst durch neue Statuten nicht fmr die Dauer zusammen gehalten werden können. In Beziehung auf andere, besonders die evangelische Konfession, hat die Regierung auch seither daff»r gesorgt, daß durch diese Bestimmung der Verf»ssung deren Verhältnisse nicht gestört werden und Alls in Ordnung bliebe, wie mehrere seither erfolgte Ministerialversügungen und der königl. Erlaß von» 29. Juni — die Einsetzung einer Oberkirchenbehörbe betreffend — hinreichend darthun. In Beziehung aus unsere religiösen Verhältnisse wird aber Eines von Beiden eintreffen: entweder nämlich wird jene Bestimmung der Verfassung in ihrer ganzen Konseq« mz auf uns angewandt werden, wie Solches auch schom in einigen Ministcrialverordnungen bestimmt wurde — so daß die Regierung sich gar nicht um unsew Angelegenheiten kümmert —, oder es wird ein neucK-Organisationsgesetz ohne daßwir hierum befragt werden, von dem Ministerium uns werden. Weide Fälle wären aber für uns von den schlimmsten Folgen, weil wenn crsterer, wir nicht im Stande wä«en, unser Gemeinde- und Kultuswesen aufrecht M erhalten und zu ordnen und wenn letzterer, wir solche Bestimmungen erhalten könnten, welche die Freiheit der religiösen Entwickelung hemmen könnten und jedenfalls würden Eingriffe in unsere religiöse Selbstständigkeit gethan werden. Die bevorstehende Versammlung israelitischer Abgeordneten müßte, meines Erachtens, nicht allein für die Erlangung von Korporativnsrechten, sondern auch dahin zu wirken streben, daß die Regierung sich wol noch um unsere äußeren Gemeinde- und Religions- Verhältnisse kümmere, und dem gemäß bestimme, daß Abgeordnete aus der ganzen Monarchie zur Berathung eines allgemeinen Statuts Zusammenkommen, welches sie alsdann genehmigen, zur Ausführung bringen und stets überwachen müßte, wie Solches die Regierung von Oesterreich angeordnet hat und jetzt schon in manchen Theilen des Reiches, wie in Böhmen und Mähren ins Leben getreten ist. Weiter könnte und müßte auch noch die Besoldung der Rabbiner und Vorbeter von Seiten des Staates, gleich den Geistlichen und Religionsbeamten anderer Konfessionen verlangt werden, was auch — wenn unsere Gleichstellung vollkommen sein soll — gewährt werden muß, wie Solches in Frankreich, Belgien, Holland und auch in einigen deutschen Staaten schon längst geschieht. Wir müssen fordern, was uns mit Recht gehört und schon längst gehörte, da wir ja gleiche Pflichten hatten und haben und sie auch gerne stets übernahmen und noch übernehmen. Es ist unsere heiligste Pflicht, auf gesetzlichem Wege, Alles aufzubieten, daß unsere Religion nicht länger mehr den anderen nachgesetzt bleibe. 3) Unsere Schulverhaltnisse. Nach der Verfassung soll der Unterricht in den Elementarschulen frei sein; für den Religionsunterricht sorgen die Konfessionen selbst. Die organischen Gesetze sind verheißen und werden den nächsten Kammern vorgelegt werden. Ob diese günstig oder ungünstig, oder indifferent für uns ausfallen werden, wissen wir nicht (s. den Bericht in No. 50 d. Z. aus j Goch). So viel verlautete schon früher, daß besonders auf Bildung von Konfessionsschulen Rücksicht genommen wird. Hierbei werden wir Juden wieder sehr in Nachthcil kommen. Denn es werden fast überall nur christliche Lehrer angestellt werden, die vereint mit den Ortsgeistlichen auch den Religionsunterricht ertheilen. Die Israeliten, besonders in kleineren Gemeinden, haben alsdann entweder keine Gelegenheit, ihre Kinder in der Religion unterrichten zu lassen, oder sie müssen einen besondern Religionslehrer,

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