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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1850-12-16 · Heft 51 (16.12.1850) · p. Seite 698

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
14 (1850)
Issue
Heft 51 (16.12.1850)
Date
1850-12-16
Page
Seite 698 (sequence 6)
Language
German
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698 predigte und ihn zu rechtfertigen sich bemühte? Dieses erschreckende Zusammentreffen muß uns betrüben, doch kann cs keine Verwunderung erregen. Es sind zwei sich ähnliche Folgerungen, die demselben Prinzip entfließen." „Es kommt den rechtschaffenen Leuten aller Religionen, aller Gesinnungen zu, diese traurigen Verirrungen des Partcigcistes zu bekämpfen. Dadurch, daß sie sich mit denselben Gefühlen gegenseitiger Duldung, gegenseitiger Achtung ihrer verschiedenen Konfessionen einander nähern, wird es ihnen gelingen, die Anstrengungen der Apostel des Bürgerkriegs zu Nichte zu machen. Dadurch, daß wir religiöse Duldung unter uns verbreiten, werden wir zur politischen Duldung gelangen." „Fern von uns diese Versuche der sozialen Wissenschaft, die da vorgeben, Frankreich zu heilen, dadurch daß sie sein Blut vergießen. Fern von uns die stets traurigen Lehrsätze der rohen Gewalt! Das durch die Hand der Parteien vergossene Blut nützt Niemandem und gebiert nur die Rache. Den Balsam milder Worte und gesunder Grundsätze muß man in unsere Wunden gießen, sie zu heilen. Hören wir endlich auf, uns über den Zustand der Gewalt, in dem wir uns befinden, zu beklagen. Die Revolutionen sind wie die Stürme in der Hand Gottes. Frankreich erzittert unter den Stößen dreier aufeinander folgenden Nevolulionen und sucht vergebens eine Stütze von außen. Sie ist in uns selbst. Sie beruht in dem freiwilligen Aufgeben unser» Ehrgeizes, unserer gegenseitig ausschließenden Meinungen; sie beruht in dem Aufgeben der bösen Leidenschaften, die uns bewegen. Ein großer Strom scheint alle Dinge in Europa zu einem unbekannten Ziel zu reißen. Niemandem ist es gegeben, diese Bewegung aufzuhalten; aber es ist die Pflicht aller biederen Herzen, das Schicksal und die Bestimmungen ihres Vaterlandes in den nächsten und sichersten Port zu lenken. Schande und Schmach denen, die in einem solchen Augenblick nicht davor zurückschrecken, das anreizcnde Element ihrer Leidenschaften und persönlichen Jntereffen in den glühenden Ofen zu werfen, in dem bereits so viele Leidenschaften gähren, so viele entgegengesetzte Jntereffen, so viele feindliche Meinungen, bcklagenswerthc Systeme, so viele Gefahren und so viele Fehler — nicht das Erbe und die Zukunft Frankreichs.... „Doch beruhigen wir uns! Die Gesellschaft wird nicht untergehen, denn Nichts geht vollständig unter in der Welt, sondern Alles erneut sich und ändert nur die Gestalt. Laßt uns nicht versuchen, die Bewegung, die uns dahinreißt, zu beschleunigen, hüten wir uns ganz besonders, die einmal gethaenen Schritte zu wiederholen, laßt uns vor Allem Glieder der Gegenwart sein, erheben wir unser Herz und unfern Verstand zum Niveau aller guten Gedanken und aller großen Ereignisse. „Folgen und Mäßigen" hierin liegt das Heil, hierin das Geheimniß und das Verständniß der Revolutionen. Ehe wir daran denken, zu organisiren und zu gründen, müssen wir aufhören zu vernichten, zu zerstören, statt uns zu trennen während des Sturms, wollen wir uns vereinigen, um gegen die Wahnsinnigen und die Verkehrten zu kämpfen, wollen wir die politische Einheit vorbereiten, indem wir die religiöse Brüderlichkeit verbreiten."... —. Das Konsistorium zu Kolmar hat auf Grund §. 2 des Art. 56 der Ordonnanz vom 25. Mai 1844, der so lautet: „Die Rabbinen haben unter Aufsicht des Konsistoriums die Ueberwachung und Leitung des Religionsunterrichts in den israelitischen Schulen," beschlossen: Art. 1. Die Herren Rabbinen des Sprengels werden in Uebereinstimmung mit den Herren Verwaltungskommiffaren in allen Gemeinden ihrer verschiedenen Bezirke Kurse eines Religionsunterrichts einrickten, der sich auf die heilige Schrift, die Uebersetzung des Pentateuchs und der Gebete und auf Katechismen gründen wird, welche vom Zentralkonsistorium gebilligt sind. Die Herren Rabbinen werden darüber wachen, daß der Religionsunterricht regelmäßig gegeben werde, sie werden selbst einen Theil dieses Unterrichts übernehmen. Art. 2. Die Lehrer werden aufgefordert, alle zwei Monate jedesmal am Sonnabend vor umn zu der Stunde, welche die Herren Rabbinen ihnen bezeichnen werden, ihre jungen Zöglinge von sieben Jahren und darüber in den Tempel zu begleiten. Art. 3. Beim Eintritt in den Tempel werden die Kinder gemeinsam und mit lauter Stimme das Gebet raa sna verrichten. Die Herren Rabbinen werden sodann eine dem Alter derselben angemessene Ansprache über ihre moralischen und religiösen Pflichten an sie halten. Art. 4. Eine öffentliche Prüfung der Kinder beiden Geschlechts über Gegenstände der Religion wird

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