Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 14 (1850)
- Issue
- Heft 51 (16.12.1850)
- Date
- 1850-12-16
- Page
- Seite 697 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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697 richt machen sich bereits in betrübender Weise für unfern Kultus fühlbar, überall ist die Gleichheit hinsichtlich der Religion erschüttert, überall sieht sich die Minorität und besonders die Unsere ausgeschlassen von der Wohlthat des öffentlichen Unterrichts older steht auf dem Punkte ausgeschlossen zu werden. Hier ist es ein Munizipalrath, der einen» Geistlichen die ausschließliche und unumschränkt« Leitung seines Kollöges übergiebt und es somit thatsächlich allen Nichtkatholiken verschließt, weil die Zöglinge statt zum Wächter und Aufseher den Staat, dem unparteiischen und billigen Beschützer aller Kulte, z u haben, der intoleranten Leitung eines ausschließlihen Kultus unterworfen sein würden; und diese wol überall beklagenswerthe Thatsache zeigt sich nicht nuc da, wo es keine oder nur wenige Dissidenten giebt, sondern auch in Städten wie Arles, Tarascon, wo stich mehrere israelitische Familien und ohne Zweifel »«ch Protestanten befinden. Anderswo setzt die Oberbehörde bei der Vademie des Departements eine Jury ein, die nach den Bestimmungen des Gesetzes beauftragt ist, die Kandidaten des Elementarunterrichts zu prüfen, und unter diesen sechsundachtzig Jury's, die eine Jede aus sechs Mitgliedern besteht und zwar aus Mitglieder«, welche unter den Geistlichen, den Richtern, den Professoren, den Ingenieuren des Hauptorts im Departement gewählt sind, haben wir nicht den Namen eines! «inzigen Israeliten gelesen, trotzdem es in manchem Orte Glaubensgenosten giebt, welche mit Ehren unter j nun verschiedenen Klaffen genannt werden. Befestigt sich dies Streben, so werden wir uns bald von dem Rechte, Unterricht zu ertheilem, sodann von dem, ihn zu genießen, ausgeschlossen schien; man kann ferner behaupten, daß verderbliche Mäng«l, welche im Gesetz durch die Intoleranz einiger seiner Urheber, durch die Vorurtheile der Regierung, durch> die Unvorsichtigkeit unserer eigentlichen Vertreter, gelassen sind, in gewissen Fällen die herrischen Ueber^riffe der Mehrheit begünstigen: so hat man uns nur «iinen Vertreter im obern Rathe oktroyirt und ebenst» in den sieben oder acht Departements, den Sitzen der Konsistorien. Ist dies hinreichend? Das Gegen!h eil zeigt sich dadurch, daß es manches Departement, z. B. im Westen giebt, welches wir nennen könnten, wo Katholiken und Protestanten im akademischen Rathe des Hauptorts vertreten sind, während die Jsrae liten, obgleich weit zahlreicher als die Letzteren, von der Ausschließung betroffen werden. Da daS neue Gesetz die Ueberwachung des Unterrichts zum Theil den Vertretern der Kulte hat überlassen wollen, gehört es sich auch, daß die hauptsächlichsten Kulte mit gleicher Billigkeit behandelt werden." — Um so erfreulicher werden einige Satze sein, die der Präfekturrath de Lacroix jüngst bei der Installation des israelitischen Konsistoriums zu Marseille aussprach. „Indem ich bei Ihnen den ehrenvollen Auftrag, der mir geworden ist, erfülle, kann ich mir nicht diese günstige Gelegenheit entgehen lassen, gewissen intoleranten Bestrebungen, welche in jüngster Zeit von einigen Organen der Presse zur Schau getragen sind, di« großen und heilbringenden Grundsätze der Gewissensfreiheit und der Gleichheit der Kulte vor dem Gesetze entgegenzusetzen." „Vergessen wir nie, meine Herren, da zu keiner Zeit es nützlicher war, sich daran zu erinnern: wie di« Religion die Grundlage der ganzen Gesellschaft ist, so ist die religiöse Freiheit die Mutter jedweder andern Freiheit. Vom menschlichen Gesichtspunkte aus sind Politik und Religion verbunden, weil jede bürgerliche Konstitution nur ein Abbild jener religiösen Konstitution ist, wie wir sie in allen Traditionen finden. Dieser Zusammenhang zeigt sich schlagend in der Geschichte der bürgerlichen Unruhen bei allen Völkern. Ueberall zeigen sich die Unordnungen und die Verbrechen, welche in der einen Sphäre begangen sind, auch in der andern und reagiren auf diese als unvermeidlicher Rückschlag. Einer gewaltthätigenHandlung, welche innerhalb der sittlichen Ordnung ausgcübt wird, folgt eine andere Gewaltthat, welche innerhalb der physischen Ordnung ausgeübt wird. Man quält das Gewissen, und man verletzt die Freiheit des Individuums. Der Unterdrückung eines geheiligten Rechts, geheiligt, weil es nicht ein Werk der Menschen ist, entspricht auf verderbliche Weise die Unterdrückung eines geschriebenen Rechts.... So sehen wir, wie religiöse Unduldsamkeit fast immer politische Unduldsamkeit hervorbringt' und wie Beide zu dem- . selben Ziele, dem Bürgerkriege gelangen." „Haben wir nicht noch vor Kurzem in zwei Journalen die entsetzliche Thatsache zu gleicher Zeit sich wiederholen sehen, daß, während das eine der Inquisition eine Lobrede hielt, das andere den Bürgerkrieg