Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 14 (1850)
- Issue
- Heft 50 (9.12.1850)
- Date
- 1850-12-09
- Page
- Seite 682 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3225660-3225711--11427-3241537- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
682 ich mich überhaupt einem solchen Angriffe gegenüber hiezu berufen fühlte; ich überlasse vielmehr getrost die Beurtheilung derselben jedem unparteiischen hiezu wirklich Befähigten; nur habe ich noch beizufügen, daß das an sich schon höchst sündhafte Oeffnen der Verkaufsläden an Sams- und Feiertagen von Seiten der Israeliten nicht nur zum Acrgemiß vieler wirklich höchst achtbarer freisinniger Glaubensgenossen gereichte, sondern auch — was ich aktenmäßig Nachweisen kann — von den Staatsbehörden als eine Verachtung der Religion betrachtet wird, was auch in Folge meiner Mahnungen von Seiten mehrerer israelitischer Kaufieute berücksichtigt wurde, indem sie in öffentlichen Blättern bekannt machten, ihre Verkaufsläden an den in die Dultzeit fallenden Feiertagen geschlossen halten zu wollen, in welchen Erklärungen ich einen schönen Erfolg meiner Ermahnungen erblickte. Doch nicht lange war es mir gegönnt, mich dessen zu freuen, da leider gar bald wiederum ein schlimmerer Geist sich der Gemüthcr bemächtigte, wobei ich es ebenfalls an wiederholten Warnungen nicht fehlen ließ, bis ich bei dem in Rede stehenden Falle den Grundsätzen gemäß, zu deren Vertretung ich mich verpflichtet hielt und halten werde, von der mir zukommenden Befugniß, die k. Behörde um Entbindung vom Erscheinen bei der Eidesablegung zu bitten, wider meinen Willen Gebrauch zu machen gezwungen war. Wenn ich also bei jenem Schritte, der gewiß nicht als Akt hierarchischer Anmaßung und Willkür (wofür man ihn so gerne angesehen wissen möchte) betrachtet werden kann, die Anwesenheit des Rabbiners beim Eide für nicht nothwcndig erklärte, und dabei aussprach, daß dieser nach jüdischem Lehrbegriffe unter allen Verhältnissen bindend ist; wenn ich die Giltigkeit der Landesgesetze auch bei Dingen die das religiöse Gebiet berühren vollkommen anerkannte; wenn ich bei einem Prozesse zwischen einem Manne meines Rabbinatsbezirkcs und einem mir völlig unbekannten nicht zu meinen Glaubensgenossen Gehörigen, zur Eidesablegung des Erstem nicht erscheinen will, weil ich es für eine Verletzung der Pflichten gegen den Nächsten ohne Religionsuntcrschied halte, auf Kosten desselben eine Funktion zu versehen, die nach meiner eigenen Uebcrzeugung überflüssig und erfolglos ist, und durch die ein Vertrauen hervorgerufen wird, das ich selbst nicht hegen kann; wenn sich alles dies so verhält — und das kann nicht geläugnct werden —: wie kann dann solches Zetergeschrei gerechtfertigt werden? was bedeuten dann jene abgeschmackten banalen Phrasen , in denen sich der Verfasser jenes Artikels so sehr gefällt? Vermag jedoch der Einsender wirklich „persönliche Motive" meines von ihm in so grellem Lichte dargeftellten Schrittes nachzuweisen, so ertrage ich willig jede gegen amtswidriges Verfahren gesetzte Strafe; bis er aber jene Nachweise geliefert haben wird, haften — ich wiederhole es — die oben in Punkt 3 seiner Mittheilung gegebenen und beziehungsweise auch ihm geltenden Bezeichnungen auf dieselbe und auf seiner Person, und habe ich, wenn auch manche im Dialoge zwischen R. Jehoschua und R. Gamliel (Tr. Berachot fol. 28 a) befindlichen Worte hier am Platze wären, mich doch nicht der Aeußerung desLetztern zu bedienen, welcher sagte: „Verzeihe mir, ich habe zu viel gegen dich geredet"; denn wahrlich, ich habe nicht zu viel geredet. Wurde aber jene Privalmittheilung nur von persönlichen Motiven gegen mich geleitet, so möge Gott dem, der sie veranlaßte, verzeihen; so rufe ich mit David (Ps. 69, 13. 14): „Es schwatzen von mir, die am Thore sitzen, und Spottlieder dichten die betrunkenen Zecher. Ich aber richte mein Gebet an dich, o Gott!" ja, ich bete, daß die Herzen der Verstockten erweckt, die Augen der Verblendeten erleuchtet werden mögen, auf daß alle statt des Hasses nur Liebe empfinden, statt der Lüge nur Wahrheit verbreiten, statt des Lasters nur Tugend ausüben! Aaron Gugenheimer, Distriktsrabbiner. Goch, im November. (Eine Mahnung.) Soeben las ich die in No. 47 gegebene Aufforderung der israelitischen Gemeinde zu Köln, eine Konferenz von Abgeordneten der Gemeinden der Rheinprovinz und Wcstphalens betreffend, so wie Ihre daran geknüpften Bemerkungen, denen ich Beherzigung wünsche bei Allen, die Einfluß haben in Israel. Die kölner Gemeinde versucht Etwas, was schon einige Mal angeregt worden, aber leider! ohne Erfolg; um so mehr verdient sie Dank; um so mehr die qu. Aufforderung Berücksichtigung und Nachahmung in allen Provinzen! Die Kammern sind eröffnet; sie werden Falls sie nicht — was Gott verhüten wolle — in Folge eines etwa ausbrechenden Krieges vertagt werden sollten, einige organische Gesetze zu berathen haben, die auch für Juden und Judenthum