Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 14 (1850)
- Issue
- Heft 50 (9.12.1850)
- Date
- 1850-12-09
- Page
- Seite 681 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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681 vatmittheilung „aus Baiern" sehe ich mich zu nachstehender Entgegnung veranlaßt, um jedem unbefangenen, nicht von Leidenschaft hingerissenen Leser die zu richtiger Beurthcilung meiner daselbst gerügten Amtshandlung nothwendige Aufklärung zu verschaffen. Die daselbst mitgetheilte Abschrift ist (mit Ausnahme einiger unbedeutender und einiger sinnstörender Fehler) meinem bei meinem Vorgesetzten k. Landgerichte eingereichten Gesuche vollkommen getreu, welches den Erfolg hatte, daß die königliche Behörde — es als gehörig motivirt betrachtend — mich vom Erscheinen bei der Eidesablegung entband, sohin meinem Wunsche vollkommen entsprach, was ich hiemit als Beantwortung der am Schluffe jenes Artikels von der Redaktion gestellten Frage bemerke. Die am Anfänge jenes Inserats ausgesprochenen Warnungen vor „Neaktion", „Zelotismus" u. dgl. fordern mich nicht zur Widerlegung auf, weil cs leider nur zu bekannt ist, daß Manche die Begriffe ähnlicher Wörter sehr mißkennen, sie mit dem pflichtgemäßen Aufrechthalten nvthwendig bestehender Vorschriften verwechseln, und weil ich überhaupt, im Bewußtsein der guten Absichten, die mich, Gott sei Dank! stets leiteten, mich in jenem Artikel durchaus nicht verletzt fühle, vielmehr in Bezug auf jenen Angriff mit Assa (Pf. 82, 5.) rufe: „Sie achten's nicht und wollen's nicht erkennen, wandeln immerhin im Finstern." Nur manche Interpretationen, die zu meinem erwähnten Gesuche böswilliger Weise gemacht, und manche Konsequenzen, die aus demselben fälschlich gezogen werden, sind es, um derentwillen ich gegen jenes Inserat aufzutrcten mich verpflichtet fühle, wobei ich folgende Punkte besonders hervorzuheben habe. 1.) Was der Einsender mit den Worten: „einmal am Sonnabend ihren Laden geöffnet haben" sagen will, weiß ich nicht; will er damit eine Entschuldigung eines nicht zu leugnenden Faktums angebracht haben: so ist er sehr im Zrrthum, da auch die einmalige vorsätzliche Uebertretung eines allbekannten Gesetzes als Sünde, Vergehen oder Verbrechen betrachtet werden muß. Soll aber mit dem Worte „einmal" ein reumüthiges Bekenntniß des Unrechts von jener Seite aus, von der es begangen wurde, ausgesprochen sein, und etwa so viel als: das erste- und letztem«! — bedeuten: so erblicke ich darin mit Freude den Vorsatz zur Besserung für die Zukunft. 2) Die weitere Angabe, mein Gesuch sei dahin gegangen, „Israeliten, die rc. rc., nicht zum Schwure zü lassen, oder doch, daß der Rabbiner nicht dabei erscheine, was gleichbedeutend", beruht auf Charlatatietie, in der man durch absichtliche Entstellung der Wahrheit das Publikum gegen mich aufreizen wollte, uii'd insbesondere durch die starke Hervorhebung'jener erßeren Worte in gesperrter Schrift suchte man dem kesser, der dieselben in meiner Eingabe gewiß nicht fiiiben kann, Sand in die Augen zu streuen. Auch «mb kein Denkfähiger meinen wirklich gestellten Antrag um Entbindung vom Erscheinen bei der Eädesabnahme mit dem mir insinuirten um Nichtzulassung des Betheiligten zum Schwure zu ü»kntisiziren im Stande sein, da die Anwesenheit eines Mbbinen beim Schwure doch durchaus keine conditio sine qua non zur Ablegung eines richtigen Eides von Seiten eines Juden ist, was ich schon oft, wie auch i» meinem mehrerwähnten Gesuche angedeutet ist, entschieden ausgesprochen habe, und nur diejenigen, welche düs Judenthum nicht kennen, oder cs aus prinzipieller Kundschaft mißkennen wollen, stellen die so unsinnige Behauptung auf, daß die Anwesenheit des Rabbinen keim Eide absolut nvthwendig für dessen Giltigkeit sei. 3) Die Anschuldigung „persönlicher Motive" erkläre ich so lange als boshafte Lüge und schändliche Kalumnie, bis wirklich Nachweise über jene das Gepräge abscheulicher Hostilität tragende Angabe geli eifert sein werden. Die Ausstreuung solcher, Gott!-ob, auf Nichts beruhender Verdächtigungen ist offenbar nur das Werk jener, die den Sündern gleichen, welche König Salomon (Prov. 1, 1l) so treffend zeichnet, indem er von ihnen sagt, daß sie sprechen: „Geh mit uns, wir wollen lauern auf Blut, wir wollen nachstellcn dem Unschuldigen — ohne Ursache." 4) Was die weitere Bemerkung betrifft, „daß derjenige, gegen den der Bannstrahl (?!) gerichtet ist, mm höchst achtbarer Mann, Gemeindevorsteher ist", so müßte ich, wenn ich im Sinne oder vielmehr im Unsinne des Berichterstatters in No. 47 d. Bl. denken könnte, gegen diesen für jene Aeußerung mich zu Dank verpflichtet fühlen, da mir dadurch die Anerkennung a msgesprochen wäre, daß ich beobachte die Worte, die de geschrieben stehen (5 B. M. 1, 17): „Erkennet kein Ansehen an im Gerichte, fürchtet euch vor Niemanden, denn das Gericht ist Gottes." Eine weitere Vertheidigung meiner erwähnten Eingabe wäre hier so wenig am geeigneten Platze, als