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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1850-12-09 · Heft 50 (9.12.1850) · p. Seite 679

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
14 (1850)
Issue
Heft 50 (9.12.1850)
Date
1850-12-09
Page
Seite 679 (sequence 3)
Language
German
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679 ordnung veröffentlicht wird. — In Lemberg halben bereits viele Juden Handlungen eröffnet und Mahnungen in Straßen bezogen, in welchen es ihnen früher nicht erlaubt war. — Die dasige Handelskammer besteht aus 8 Juden und 7 Christen. Pesth, im November. Die befugten ifmlitu scheu Schneider Hermann Goldner und Jos. Singer in Pesth hatten um die Erlaudniß nachgcsucht, mit christlichen Gesellen arbeiten zu dürfen. Der Ninisterialkommiffär hat, wie die Pesther Ztg. meldet, in dieser Angelegenheit entschieden, daß bis zur Re^ulirung der Zünfte (die bekanntlich schon in komnusfivneller Berathung sich befindet) die bestehenden Vorschriften, nach welchen das Halten christlicher Gesellen den Israeliten untersagt ist, aufrecht zu erhalten, und hievon sowol die Bittsteller, als auch die hiesige Schneiderzunft zu verständigen seien. Mit diesem Vorgänge dürfte die Angabe eines hiesigen Blattes, als sei. eine Petition der altofener israelitischen Schneiderzunst um Aufhebung der Beschränkung, mit jüdischen Gesellen und Lehrlingen zu arbeiten, durch das Minislenalkommissariat günstig entschieden worden, kaum z» vereinbaren sein, und auf einem Jrrthume bcruhcie. Preßburg, im November. Die Stadt Preßburg zählt jetzt 42,238 Einwohner, unter denen4840 Israeliten. Außerdem halten sich 615 inländische fremde Israeliten daselbst auf, also zusammen 5455. Prag, 24. November. Heute um 10 Uhr wurden die versammelten Mitglieder der jüdischen Synode vom Herrn Statthalter in feierlicher Audienz enrpsangen. Darunter befinden sich auch die Herren Prof, vr. Wolfgang Wessely, M. I. Landau und die Rabbiner Rappoport aus Prag und Kohn aus Raerdnitz. Herr Landau hielt eine entsprechende Anrede, ovrauf der Herr Statthalter die Versammelten auf die Wichtigkeit ihrer Aufgabe aufmerksam machte, und sie zu eigenem Handeln aufforderte. Es wird ihnen von der Regierung ein Substrat vorgelcgt werden, dessen Prinzipien und Ansichten Gegenstand ihrer Berathm^ sein sollen. Die erste Sitzung wird morgen um 10) Uhr Bormittags unter dem Vorsitze des Herrn Stalthaltereisekrctärs Gutt, der schon seit Monaten mit rastlosem Fleiße in dieser Sache arbeitet, im Sitzungssaale des Slatthaltcreigebäudes stattfinden, die Synode ein Konnte zur Prüfung des von den Regierung vorzulegenden Entwurfes zur Regelung der israelitischen Kultusgemeinden Böhmens wählen wird. Prag, 29. November. (Privatmitth.) Die Vertrauensmänner sind bereits zusammengetrcten; sie sind für Prag: Rapaport, Kämpf, Landau, Wessely und E. Wehli; für das Land: die Kreisrabbiner Mahler, Elbogen, Kafka und Pick,— die Lokalrabbiner Frank, Hamburger, Lengsfelder, Kohn, — und die Herren Bo belle, Katz, Mendel, Martinoves, Felix, Tänzer und Altschul. Den 24. d. sind diese Herren von Sr. Exzellenz dem Herrn Statthalter empfangen worden. In der Anrede, die derselbe an die Versammlung richtete, war besonders beherzigenswerth die Versicherung, daß die zu entwerfende Kultusgemeindeordnung in keiner Weise mit den religiösen Grundsätzen deS Judenthums kollidiren werde; auch soll der Debatte und den Beschlüssen der Synode möglichst freier Spielraum gegönnt werden. Doch soll ein k. k. Kommissär präsidiren, um gegen etwaige den Staatsinstitutivnen nicht entsprechende Beschlüsse Einwand zu erheben. Den 25. d. war bereits die erste Sitzung; es wurde ein trefflich gearbeitetes Referat über die bisher von Rabbinern und Gemeinden eingelaufenen Vorschläge zur Kultusgemeindeordnung vorgelesen und bemerkt, daß bald ein lithographirter Entwurf erscheinen wird, der als Leitfaden bei den Verhandlungen dienen solle, ohne auch nur im Geringsten als offizielles Aktenstück zu gelten. Die Beschlüsse der Synode sollen in keiner Weise an die Vorlage gebunden sein. Gestern nun ist der verheißene Entwurf an die Mitglieder der Synode vertheilt und eine Vertagung auf 14 Tage beliebt worden, damit die Vertrauensmänner unterdessen die Stimmung der Gemeinden sondiren können, obgleich die Gemeinden ihre Vorschläge bereits eingereicht haben und die Einberufenen nur als Vertrauensmänner der R c g ieru n g zu betrachten sind. Die Wahl des k. k. Kommissärs ist eine glückliche zu nennen; es ist der Gubernialsekrctär Gutt, ein tüchtiger und humaner Beamter, der in den jüdischen Angelegenheiten nicht fremd ist. Da der Entwurf keinen offiziellen Charakter hat, so wäre es voreilig, hier Kritik üben zu wollen; ich will mich daher für jetzt auf die Hervorhebung einiger Paragraphen beschränken, die mir charakteristisch erscheinen. §. 8: „In jedem Orte, wo Israeliten wohnen, darf nur eine

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