Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 14 (1850)
- Issue
- Heft 49 (2.12.1850)
- Date
- 1850-12-02
- Page
- Seite 667 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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667 religiösen Idee und Lehre, von der andern Seite der rationelle Eklektizismus, der, ohne geschichtliche Basis, „das Beste aus allen Religionen herausziehen und für alle Menschen zurecht machen will", von der dritten Seite der Materialismus, der die Religion wol existiren lassen, aber nicht erhalten will, endlich die Kraftlosigkeit, die Schwäche, welche, da das Judenthum immer unbegünstigt und in weltlichen Schatten gestellt sein wird, die religiöse Ueberzeugung, sobald sie ein Hinderniß ist, für weltlichen Vortheil aufgiebt — wer will leugnen, daß alles Dies und Mehr Gefahren für die Lehre Israels bereitet, welche gegen die Gewalt der Syrer und Römer und gegen die Martern des Mittelalters nur gering sind? Wir dürfen dies Alles uns nicht verbergen damit wir uns festigen und stärken zur rechten Zeit, damit wir wissen, wohin wir unsre Vertheidigung zu richten haben. Ja, so bescheiden wie die Lampen, die wir am Feste Judä Makkabi zünden: so bescheiden, äußerlich geringfügig, aber in seiner innern Bedeutung hehr und groß, wird das Licht Israels noch lange schimmern. Daß die Stürme der Welt es nicht verlöschen, dafür kämpften unsere Vater — daß ihm das Oel des Lebens nicht ausgehe — dafür haben wir zu kämpfen! Zeitungsnachrichten. Deutschland. Berlin, 23. November. Die Voss. Ztg. berichtet: Auf dem Geschwornengericht wurde gestern wiederum eine Anklage wegen Preßvcrgehens gegen den Redakteur der Neuen Preuß. Zeitung, Assessor Wagner, verhandelt. Derselbe ist vor einigen Wochen in cootumsoiam wegen eines Artikels seiner Zeitung, welcher gegen die Juden gerichtet war und Solche als die Hauptträger aller politischen Exzesse und Wühlereien bezeichnet, zu 4V Thlr. Geldbuße oder 6 Wochen Gefängniß verurtheilt worden. Es ist der betreffende Rechtsfall damals in diesen Blättern umständlich erörtert. Gegen das Erkenntniß hat der Angeklagte Restitution eingelegt, und.sprachen die Geschwornen auch gestern das Nichtschuldig aus. Der Angeklagte lieferte in seiner Vertheidigungsrede eine Zusammenstellung aller Personen jüdischen Glaubens, welche sich in den letzten Jahren an politischen Exzessen oder an den Redaktionen demokratischer Zeitungen betheiligt haben. —. In dem vielbesprochenen Konflikt, in welchem die städtische Schuldeputation mit dem jetzigen Vorstand der jüdischen Gemeinde, wegen der von ihm hinsichtlich der jüdischen Schulen beabsichtigten Reformpläne gerathen war, hat nunmehr auch das Schulkollegium der Provinz Brandenburg eingegriffen. Der jüdische Gemeindevorstand hatte bekanntlich unter andern gegen verschiedene Lehrer Kündigungen erlassen, welche sich dann beschwerend an die Schuldeputation wandten. Die Schuldeputation untersagte dem Gemeindevorstand weitere Schritte und gleichzeitig wurde vom Polizeiprästdio auch die Legitimation des nach einem neuen von der Regierung noch nicht bestätigten Modus gewählten Vorstandes bestritten. Wegen des letztern Punktes ist die Entscheidung augenblicklich dem Ministerio vorgelegt; in Betreff der Inhibitorien der Schuldeputation hat aber das Schulkollegium eine Verfügung an den jüdischen Gemeindevorstand erlaffen, worin es der Schuldeputation in Allem beipflichtet und den Vorstand zunächst gütlich von weiteren Schritten abmahnt. Die Schuldeputation hat dem Vernehmen nach beschlossen, zuvörderst das Weitere abzuwarten, eventuell aber neue Anträge an das Schulkollegium zu formiren, wodurch das einseitige Vorgehen des jüdischen Gemeindevorstandes abgeschnitten würde. Berlin, 24. November. (Privatmitth.) Die „Neue Preußische Zeitung" ist in zweiter Instanz freigesprochen worden. Ihre haßtriefenden Artikel gegen die Juden, ihre direkten oder indirekten Aufforderungen zur Verfolgung, ihre Wuth, ihr Geifer sind für unschuldig erklärt.... Allerdings ist die Vertheidigung geschickt gewesen, auf irgend befangene Geister einen rechtfertigenden Eindruck zu machen. Der Assessor Wagner, der Redakteur, erklärte zuerst, nicht gegen die Juden als Angehörige des preußischen Staates, sondern ganz allgemein gegen die Juden überhaupt geschrieben zu haben — als wenn dann jemals gegen eine Religionsgenossenschaft, wie daS Gesetz verbietet, geschrieben werden könnte, da doch bekanntlich keine Religion spezifisch preußisch ist. Er erklärte dann, nicht gegen die Juden allein, sondern auch gegen die getauften Antichristen losgezogen zu sein. Noch weiter nicht alle Juden, sondern nur die „Reformjuden", nicht die frommen treuen Juden gemeint zu haben. Endlich nicht aufgefordert habe er zur Ver-