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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1850-11-25 · Heft 48 (25.11.1850) · p. Seite 660

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
14 (1850)
Issue
Heft 48 (25.11.1850)
Date
1850-11-25
Page
Seite 660 (sequence 8)
Language
German
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660 lungen von Polen, Dänemark und Schweden, hatte bessere Folgen als die vorhergehende. Durch ein Edikt vom 25. Mai 1745 wurde durch die Königin von Ungarn und Böhmen bestimmt, daß die Juden noch wahrend einiger Zeit, und bis zur neuen Ordnung im Lande bleiben könnten. Dieses Dekret zu Gunsten der Juden lautet: „Daß Ihre Majestät in Folge Ihrer natürlichen Gnade und in Anbetracht der mächtigen Fürbitte des Königs von Großbritanien und der Generalstaaten der Niederlande, der jüdischen Nation erlaubt, bis zur neuen Ordnung im Königreiche Böhmen und im Marquisat Mähren zu wohnen und wie früher den Handelsgeschäften obzuliegen u. s. w." m. Freude der Israeliten. Sie lassen eine Medaille schlagen. Der Widerruf des Verbannungsdekrets war für alle Israeliten ein Gegenstand der Freude; die Juden der Niederlande ließen auf diese Veranlassung eine prächtige Medaille schlagen. Dies ist deren Beschreibung: Avers. Im Felde sitzt die Kaiserin Maria Theresia auf ihrem Throne in einem offenen Saale. Zu ihrer Rechten befindet sich die Personifikation der Menschenliebe, zu ihrer Linken die der Gerechtigkeit. Vor ihr steht ein Krieger, der für einen israelitischen Hohenpriester fürbittet, welcher sich hinter ihm befindet und die rechte Hand wie zum Eidschwur erhebt. Im Hintergründe sieht man die Perspektive der Stadt Prag. Aus dem obern Theite der Medaille liest man: Exilio minato. *) Darunter: XIII Tebet, XVIII Dezember. In der Umschrift: Ne sVspICetVr reglna VersVs serVos sVos res hVIVsCeMoDI. * 2) 1 Sam. XXII, 15. Revers. Man sieht in das Innere des Tempels von Jerusalem hinein. Zur Rechten sind an den Mauern die Wappen der Niederlande und Polens mit königlichen Kronen aufgehängt. Ein Opfer wird dargebcacht und eine Menge Personen liegen auf den Knieen. *) Das drohende Exil. 2) Das Chronogramm giebt das Jahr 1744, der Vers besagt: „Die Königin lege ihren Unterthanen Nichts zur Last." Auf dem obern Theite der Medaille liest man: Decrelo Abolito.*) XIII Jjar, XV Mai. Zwischen den Worten Decrelo abolito befindet sich das Wappen Ungarns und Böhmens mit einer königlichen Krone. In der Umschrift liest man: Istl sVnt Dies qVos nVLLa VMqVaM DeLeblt obLIVlo et per slngVLas generatlones CVnCtae In toto orbe proVInCIae CeLebrabVnt. 2) Esther IX, 28. IV. Die Folgen. Nur langsam ging die Verheißung in Erfüllung. Erst 1748 erhielten die Juden von Prag die Erlaubniß wieder in die Hauptstadt zu ziehen, nachdem eine Abwesenheit von drei Jahren ihr Vermögen und ihre Existenzmittel fast vernichtet hatte. Außerdem erfloß am 29. Juni 1748 der Befehl, daß die Erlaubniß im Königreich Böhmen zu bleiben nur auf zehn Jahre gelte, und unter der Bedingung, während der ersten fünf Jahre 204,000 Gulden und während der folgenden fünf Jahre 205,000 Gulden jährlich zu zahlen. Man verbot ihnen, an christlichen Feiertagen Maaren zu verkaufen, Medikamente an Nichtjuden zu verkaufen, außerhalb der Synagogen zu beten; gute Münzsorten außerhalb des Landes zu bringen; und gestattete nur dem Aeltesten in der Familie zu heirathen; die oben genannte Auflage wurde eine stehende; mehrere Handelszweige wurden ihnen gänzlich verboten; endlich wurde befohlen, daß jeder Jude einen langen Bart und auf dem rechten Arm ein Stück gelbes Tuch trage; die Frauen und jungen Mädchen sollten ein gleiches Zeichen aus wollenem Stoffe auf der Stirn tragen. *) Das aufgehobene Dekret. 2) Chronogramm von 3761, zu 1744 auf dem Avers hinzugerechnet, macht 5505, oas ist 1745. Der Vers besagt: „Das Andenken dieser Tage soll niemals vergehen und durch alle Geschlechter und in allen Ländern gefeiert werden."

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