Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 14 (1850)
- Issue
- Heft 47 (18.11.1850)
- Date
- 1850-11-18
- Page
- Seite 646 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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646 Philisterscelen ausgenommen, wird heute sich in Ungarn keine einzige Stimme aus dem Volke gegen die Verwirklichung der gesetzlich ausgesprochenen Emanzipation erhebe». Am Juden selbst liegt es jetzt, diese günstigen Verhältnisse mit Kraft und Energie zu benützen. Er muß sorgfalkigst darüber wachen, daß das schöne Wort der Emanzipation in allen Verhältnissen zur kräftigen Wahrheit, und sein Recht auch im Kleinsten nicht verletzt werde. Ihm obliegt aber auch die heilige Verpflichtung, die sreigewordenen Arme und Kräfte zu seinem wie zum Heil der Gesammthcit zu benützen, durch Streben nach Bildung und Kultur, durch zeitgemäße Umgestaltung seines sozialen und religiösen Lebens ein immer nützlicheres und würdigeres Mitglied des freien Staats und der bürgerlichen Gesellschaft zu werden. Eine ungeheure, bisher unbenützte Kraft schlummert in der ungarischen Judcnheit; sie braucht nur geweckt zu werden und sie wird Erstaunliches leisten. Der ungarische Jude darf nur ernstlich wollen, und er wird Vieles, sehr Vieles vermögen. Prag, 7. November. Die Einberufung der jüdischen Notablenversammlung wird schon in den nächsten Tagen erfolgen. Sie wird aus vierzehn Mitgliedern bestehen, auf je einen Kreis ein Rabbiner und ein Laie entfallen. Für vier Kreise sind die Vertrauensmänner bereits designirt. Die Sitzungen werden im Sitzungssaale der hiesigen KreiSregierung abgehalten werden. Wien, 8. November. Das Statut der israelitischen Glaubensgenossenschaft in Wien wurde zur Sanktion der Stalthalterei vorgelegt, und von dieser an das Kultusministerium geleitet. Holland. Amsterdam, im November. (Pnvatmitth.) Endlich ist auch in Holland, namentlich hier der Geist in unseren Glaubensgenossen geweckt worden, und verspricht nachzuholen, was allzulang vernachlässigt worden. Der holländische Jude in seiner Masse ist noch sehr zurück, und es wird viele Anstrengungen der Ereuchteten kosten, um ihn aus seiner Lethargie herauszubringen. Man sucht jetzt auch für Amsterdam einen Prediger zu eugagiren, der der Hauptstadt würdig ist. Allerdings muß man an ihn vom holländischen Standpunkte aus, wenn er auch deutsch zu predigen hat, andere Forderungen stellen, indem hier die reine Predigt noch wenig Anklang finden würde; man verlangt hier Moschalim, Midraschim, Talmudsprüche recht viel und witzig eingestreut, ob sie einen Zusammenhang haben oder nicht, bleibt sich gleich. Abhandlungen verschiedenen Inhalts. Ueber die Anstatt zur Ansbi'ldnng israelitischer Religiouslchrer nnd Vorsänger im Herzogthum Nassau. Von dem Direktor derselben, dem Bezirksrabbiner Dr, Hochstädter in Lan genschwa lbach. (Schluß.) Nachdem der Unterzeichnete bei der völligen Besetzung der Rabdinate seinen bestimmten Wirkungskreis im Rabbinatsbezirke L.-Schwalbach erhalten, war es das Religionsschulwesen, welches seine besondere Pflege und Förderung erheischte; wobei sich das Bedürfniß nach einer Anstalt zur Ausbildung inländischer Jünglinge für den israelitischen Schul- und Synagogendienst immer mehr herausstellte. Denn von den 50 Lehramtskandidaten, deren Anstellungsprüfung derselbe seit dem Abgänge des Herrn Dr. Geiger vorzunehmen hatte, war mehr als die Hälfte nicht ganz hinreichend mit den nöthigen Vorkenntniffen begabt. Mehrere rühmliche Ausnahmen hiervon fanden sich noch eher bei Nicht-Nassauern, die in ihrer Jugend durch rabbinische Studien wenigstens die Quellenschriften des Judenthums kennen lernten.. Als nun schon unterm 7. Okt. 1844 die herzogl. Landesregierung ein Reskript über die Heranbildung künftiger Religionslehrer, „welche nicht nur die erforderlichen speziellen Religionskenntnisse, sondern auch eine genügende allgemeine Bildung besitzen müssen", erlassen hatte, wurde von dem Unterzeichneten beantragt, daß dergleichen Jünglinge — zur Erreichung des letztgenannten Zweckes vorläufig auch die Realschule besuchen und insofern dieselben unbemittelt seien, keine Vergütung dafür entrichten dürften; was auch unterm 28. Marz 1845 genehmigt wurde. — Dabei stellte die h. Landesregierung musikalische Kenntnisse und namentlich auch das Orgelspielen als ein