Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 14 (1850)
- Issue
- Heft 47 (18.11.1850)
- Date
- 1850-11-18
- Page
- Seite 643 (sequence 3)
- Language
- German
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643 berücksichtigt zu werden; eine Religionsgenoffenschaft, die zu allem dem, was der Staat anderen Konfessionen zufließen läßt, zusteuert, ohne daß der Staat das Geringste für ihre Anstalten thut, selbst das nicht, ihre Kousolidicung auf gesetzlichem Wege zu fördern! Zeitungsnachrichten. Deutschland. Berlin, 11. November. (Privatmitth.) Es ist nun gewiß, daß Sachs zur orthodoxen Gemeinde in Frankfurt a. M. geht. Die Anerbietungen sind zu annehmbar, und was er in Berlin verlaßt, weiß man. Rothschilds haben eine sehr bedeutsame Summe für ihn und seine Kinder weggesetzt, so daß er keinen Eventualitäten ausgesetzt ist. Zwar nimmt man es ihm hier sehr übel, daß er „um irdischen Gutes" willen Berlin verläßt, allein dann hätte man ihn auch mehr zu fesseln suchen müssen. Es wird ein eignes Verhältniß in Frankfurt geben, da doch auch Stein seine Gemeinde hat. Im Anfang wird sich Vieles der neuen Sonne zuwenden — allein mit der Zeit verliert sich das wieder, und gleicht sich aus. Berlin, 12. November. Die schmählichste Art, wie man den Vorstand einer jüdischen Gemeinde, der durch eine höchst bedeutende Stimmcnzahl gewählt war, behandelt, drückt sich wol in folgendem Zeitungsartikel (nicht etwa „Eingesandt") der Voss. Ztg. aus: „Die nicht bestätigten Vorsteher der hiesigen jüdischen Gemeinde waren neuerdings beim Minister des Innern mit der Bitte eingekommcn, er solle ihnen doch provisorisch ihr Amt noch einige Zeit lassen. Der Minister beauftragte das Polizeipräsidium, die Bittsteller abzufcrtigen, und dieses forderte sie vor einigen Lagen, mit Hinweisung auf ihre Verantwortlichkeit, auf, schleunigst neue Vorstandswahlen zu veranstalten und innerhalb 14 Tagen darüber zu berichten." Posten, im November. Die V. Z. theilt mit: Im hiesigen Bazar, in dem noch nie einem Juden ein längerer Aufenthalt und 1848 auch nicht einmal der Zutritt gestattet worden, weil er ausschließlich zur Aufnahme polnischer Reisender bestimmt war, ist vor Kurzem eine jüdische Hochzeit gefeiert worden, und nächstens soll daselbst eine zweite ftaltsinden. (Wenn dieser Umstand darauf hindeute, daß die nationalen Parteien an Schroffheit verloren und sich einander wieder genähert haben, so wäre er allerdings von Bedeutung. Red. d. A. Z. d. I.) Donzig, 5. November. (D. D.) Zu Anfang des nächsten Monats wird ein hiesiger Baugefangener, mosaischen Glaubensbekenntnisses, nach 15jährigerHaft entlassen werden. Durch Fleiß und Thäligkeit neben seiner Zwangsarbeit, hat er sich ein Kapital von beinahe 500 Tylr. erspart, welches in Staatspapieren angelegt ist. Er beabsichtigt nach Amerika auszuwandkrn. Aus Baiern, im November. (Privatmitth.) Die Reaktion macht sich allerdings nicht allein von polilischer Seite geltend, sondern auch mit allem Nachdruck auf religiösem Gebiete. Fürwahr, unsere Glaubensgenossen haben sich wol vorzusehen, daß sie dem Geiste des Zelotismus nicht Raum geben, der brudermörd irisch im eignen Schooße wühlen würde. Als ein »nwiderlegliches Dokument thcilen wir Ihnen ein Gesuch eines Rabbinen an ein königl.Landgericht mit, Israeliten, die einmal am Sonnabend ihre» Laden geöffnet gehalten, nicht ZUM Schwure zu Lassen, oder doch daß der Rabvincr nicht dabei erscheine, was gleichbedeutend. Zu bemerken ist noch, daß Persönliche Motive nachzuweisen sind, und daß derjenige, gegen welchen der Bannstrahl gerichtet ist, ein höchst achtbarer Mann, Gemeindevorsteher ist. Abschrift. Königl. Landgericht Göggingen. Gehorsamste Bitte des Distriktsrabbiners Aron Guggenheimer von Kriegshaber N. N. Waarenschuld betreffend. Der gehorsamst Unterzeichnete findet sich in Verfolg einer in rubrizirtem Betreffe vom königl. Landgericht erhaltenen Weisung vom 28. September prüf. 15. Lktober d. I. veranlaßt, folgende angebrachte Vorstellung zu macken. Nach mosaischer und traditioneller Lehre ist dem Israeliten auch bei Unterlassung aller Solennitäten der Eid bindend und selbst die Zuziehung eines Rabbiners überflüssig, wie man sich auch schon öfters gutachtlich geäußert hat. Dessenungeachtet fand man nach den bestehenden Landesgesitzen noch nie einen Grund bei erhaltenen Vorla-- durzen zu Eidesablegungen die königl. Behörde mit