Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 14 (1850)
- Issue
- Heft 47 (18.11.1850)
- Date
- 1850-11-18
- Page
- Seite 642 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Ihrer umgehenden Antwort entgegensetzend, zeichnet mit Hochachtung Köln, den 27. Oktober 1850. Der Vorstand der israelitischen Gemeinde, gez. D. Heß. M. Morell. I. Kaufmann. Wir können diesem Unternehmen nur den innigsten Wunsch des Gelingens, der Gemeinde, von welcher es ausgeht, Dank zurufen. Nichts ist nölhiger, als daß wir durch die Kammern die Korporationsrechte unumwunden ausgesprochen erhalten. Ob sich dann eine weitere Organisation erzielen laßt, ist eine zweite Frage. Nichts ist nothwendiger, als daß der Gemeingeist sich wieder in uns entzünde, und woher ein erfrischender Hauch weht — die Segel aufgespannt, und ihn ausgenommen, damit das Fahrzeug aus der erdrückenden Windstille herausgelange. Daher ist es die dringendste Pflicht aller Gemeinden der Rheinprovinz und Westphatens, dem Rufe Kölns zu folgen. Möge das drohende Gespenst des Krieges den eben gelegten Samenkern nicht erdrücken! Möge das sich erhebende Tosen des Kriegsgeschrei's diesen Friedcnsruf nicht übertönen. Wir müssen uns daran gewöhnen, auch unter den Stürmen von außen zu berathen, und jeden Sonnenblick in dieser eisigen Zeit für unsere Pflanzungen zu benutzen. Für die verunglückten Israeliten in Friedrichs st«rdt (Schleswig-Holstein) [f. unsre Bitte in No. 44} sind von Frau Wittwe I. M. Mansfeld in Dannenberg 10 Thlr. eingelaufen. Die preußischen Kammern. Zum 21. November sind die preußischen Kammern einberufen. Zu gleicher Zeit ist die Mobilmachung des gesammten preußischen Heeres in einer Weise, wie seit den Kriegen 1813 — 1815 nicht, befohlen. Sollte, was Gott verhüte! offener Krieg ausbrechen: dann werden die Kammern schwerlich lange Zeit zusammen sein, sondern nach Gutheißung des bislang Geschehenen und den nöthigen Verwilligungen werden sie vertagt werden. Sollte dies aber nicht der Fall sein, sollte es nach dieser kräftigen Demonstration der Diplomatie noch einmal gelingen, den Streit vom Schlachtfelde in die Kabinetter zu verpflanzen — dann werden die Kammern sich mit mehreren organischen Gesetzen zu befassen haben. Dann ersteht auch die Frage: was haben die preußischen Israeliten zu thun? Bei Dreifachem sind sie wesenhaft interessirt: 1) beim Schulgesetze, 2) beim Eidgesetze, 3) bei den Anordnungen über die Stellung und Verhältnisse der verschiedenen Kulte. Betrachten wir das letzte Moment zuerst: so ist vor Allem nothwendig, daß aus allen Theilen des Staates die israelitischen Gemeinden umKorporationsrecht einkommen. Nur auf dem Grunde dieses, durchaus noch nicht unzweifelhaft ihnen zustehenden Rechtes kann eine dauernde Organisation der Gemeinde erlangt werden, können die Gemeinden aus dem bodenlosen Zustand herauskommen, in welchem eben der Boden beständig unter ihren Füßen wankt. Sonst ist Alles schwankend; sie können kein Kontraktsverhaltniß eingehen, das rechtsgiltig wäre; sie können kein Eigenthum erwerben; sie stehen unter dem Vereinsgesetz, und es könnte kommen, daß ihre gottesdienstlichen Versammlungen unter polizeilicher Aufsicht stünden. Sei's also Provinzenweise, sei es einzeln, oder in Verbindung mehrerer, sie müssen von den Kammern die Aussprache ihrer Korporationsrechte verlangen. Wir werden Ln nächster Nummer einen Entwurf mittheilen. Was das Gesetz über die Ei des formen und über das Schul- und Unterrichtswesen betrifft: so müssen wir die Vorlagen des Ministeriums abwarten. Wir müssen erst wissen, was die Regierung intendirt, bevor wir eine Erklärung für nothwendig oder unnöthig finden können. Sollte darin aber zu unserm Nachtheile, oder mit völliger Jgnorirung unsrer vorgegangen sein— dann haben wir ein Recht, auch unsrerseits uns auszusprechen. Nicht allein das natürliche Recht, nicht allein das Ln der Verfassung verbürgte Recht, sondern auch noch dadurch ein besonderes Recht: daß, während Organe der anderen Konfessionen wiederholt zu Rathe gezogen worden, von unsrer Seite Niemand befragt, Niemand gehört worden ist. Wir sind aber eine Religionsgenossenschaft, die für Erhaltung ihrer Kultusanstalten mehr Opfer bringt, als irgend eine andere, und es daher um so mehr verdient,