Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 14 (1850)
- Issue
- Heft 46 (11.11.1850)
- Date
- 1850-11-11
- Page
- Seite 635 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3225660-3225707--11376-3241482- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
635 Nach den ,,statistischen MiLLheiluiigen" aus dem Handelsministerium zählte der Kaiserstaat im Jahre 1846 unter 37,443,033 Einwohnern 729,005 Israeliten; also war ungefähr der 51ste Mensch Israelit, und unter 100 Einwohnern 1,«s. —. In der Brunner Ztg. vom 29. lesen wir: In der heutigen Gemeinderathssttzung hat der hierortige Großhändler Herr Heinrich Kafka den Bürgereid abgelegt. Dieses an sich sonst ganz einfache Faktum erscheint bei den obwaltenden Umständen als ein Ereigniß, welches in mehrfacher Beziehung veröffentlicht zu werden verdient. Herr Heinrich Kafka ist Israelit, und als Solcher der Erste, dem auf Grund unserer neuen Institutionen das Bürgerrecht für die Landeshauptstadt Brünn verliehen worden. Unser würdiger Gemeindevorstand Herr Dr. Stella fand sich veranlaßt, in einer sehr gediegenen Ansprache die Wichtigkeit dieses Aktes hervorzuheben. Mit wahrhaft herzlichen Wünschen für das Wohlergehen des neuen Bürgers von Seite der anwesenden Gemeinderathsmitglieder endete die schöne und denkwürdige Feierlichkeit. Pesth, 1. November. Die pesther slavische Gemeinde augsburger Konfession, wie auch die israelitische, haben die Bewilligung zur Abhaltung einer Gemeindeversammlung erhalten. Für Erstere ist Magistratsrath Sloboda, für Letztere Stadthauptmann Alkür, als Zivilkommissär exmittirt. Holland. Amsterdam, 20. Oktober. Das Mitglied der früheren Generalstaaten für Amsterdam, H. Godesroi, Advokat und Richter, unser Glaubensgenosse, ist mit einer Ungeheuern Majorität wieder gewählt worden. Außerdem stehen vier Israeliten auf der Kandidatenliste für die Provinzialstände. Großbritauien. London, im Oktober. In Plymouth ist die Synagoge prächtig rcstaurirt worden. Die jungen Damen haben einen kostbaren Vorhang geschenkt. — Ein Manchester Blatt erzählt, daß der verstorbene Sir Robert Peel von der Rede seines Sohnes zu Gunsten der Emanzipationsbill der Juden so befriedigt war, daß er ihm ein Geschenk mit 10,000 L. St. (circa 70,000 Thlrn.) machte. Rußland und Polen. Aus Rußland, 28. Oktober. Das russische System, den Juden, welche zum Christenthum übergehen, Belohnungen auszusetzen, wird noch immer weiter verfolgt. So hat der Kaiser einen vom Ministcrkomitü in Folge einer Vorstellung des Finanzministers gefaßten Beschluß bestätigt und demnach verordnet, daß solchen jüdischen Bürgern und Ackerbauern, die zum Christenthum übergegangen und auf herrschaftlichem Grund und Boden ansässig sind, die aus ihrer Niederlassung herrührenden Zahlungsreste und Schulden in derselben Art erlaffen werden sollen, wie solcher Erlaß den zum Christenthum übergegangenen Juden, die sich auf der Krone zugehörigen Ländereien niedergelassen haben, gewährt worden ist. Warschau, 26. Oktober. (Schles. Ztg.) Der Administrationsrath des Königreichs Polen hat mit Rücksicht auf die im Kaiserthum Rußland erlassene und am 1. Mai d. I. allerhöchst bestätigte Verfügung die Verordnung veröffentlicht, daß vom 1. Januar 1851 an, wie dies im Kaiserthum Rußland anbesohlen ist, den Israeliten des Königreichs Polen unbedingt verboten sein solle, die jüdische Kleidung zu tragen. Von diesem Verbote sollen weder Kinder unter 10 Jahren noch Greise, welche das 60ste Lebensjahr erreicht haben, ausgeschlossen sein; diese waren nämlich nach den bisherigen Verordnungen von der Verpflichtung, ihre jüdische Kleidung zu andern, befreit. In Betreff der Greise aus der unbemittelten Klaffe, denen es schwer fallen würde, sich alsbald einen Anzug, wie ihn die christlichen Bewohner des Königreichs zu tragen pflegen, oder eine Kleidung nach russischem Schnitt anzuschaffen, hat indeß der Administralionsrath verordnet, daß bezüglich der in den Gubernien wohnhaften Israeliten der Regierungskommission, und bezüglich der in Warschau ansässigen dem warschauer Generalkriegsgouverneur das Recht zustehen solle, den in diese Kategorie gehörigen 60jahrigen Israeliten und den eine Berücksichtigung verdienenden zu gestatten, nur ihre bisherige jüdische Kleidung zu tragen, wenn sie nämlich dieselbe bis jetzt nicht geändert hätten, und zwar gegen Erlegung der durch die Verfügung des Administrationsrathes vom 6. November 1815 hierüber festgesetzten Summe. Diese Erlaubnißscheine dürfen nur auf einen einzigen