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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1850-11-11 · Heft 46 (11.11.1850) · p. Seite 631

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
14 (1850)
Issue
Heft 46 (11.11.1850)
Date
1850-11-11
Page
Seite 631 (sequence 3)
Language
German
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681 allerdings in den verschiedenen Zelten und Völkern sehr verschiedene Bearbeitung gesunde, ohne aber je seine Herrschaft zu verlieren? <A. Sie meinen durch das Christenthum und den Islam? D. Allerdings. Vergegenwärtigen wir uns dies. Die Religion Israels brachte der rohen Naturanschauung im Heidenthume gegenüber zwm Grundprinzipien zur Geltung: den Monotheismus, trrn Polytheismus, Materialismus und Simbolismus g^zmüber, die allgemeine Nächstenliebe, dem Egoismus M<rürber, der ebenso im Volkspartikularismus (alle andren Völker ßaoßaooi), in der Ständeverschiedenheit und m der Besitzverschiedenheit seinen Boden hatte und h^. Es versteht sich von selbst, daß, indem die Religion Israels diese zur Geltung brachte, nicht gesagt ist, daß Jsr»mt selbst vollkommen und lauterst in diesen Grundprinzips lebte. Die Religion Israels hatte und hat in Israel selbst immerfort zu kämpfen, und die Menschen zu übe«vinden. Beide Grundprinzipien gingen durch Christenthum und Islam in die Menschenwelt über. Wie sie dir in den verschiedensten Zeiten und verschiedensten Völkt-ru verarbeitet wurden, wollen wir hier nicht untersuche. Genug, jene beiden Grundprinzipien sind anerkannt, und die fortschreitende Entwickelung in der Verarbeitunz derselben laßt sich dennoch bis auf den heutigen Lag nicht verkennen. Gerade aber indem diese beiden Grundprinzipien in die Menschenwelt übertragen, und daniit der mannigfaltigsten Gestaltung, der verschiedenartigste» Behandlung ihrer Konsequenzen unterworfen wurden, lindem bei dieser Uebertragung ein öfteres RückwartsbHandeln, eine Alterirung durch Verschmelzung mit anderen, mit Elementen der früher» Anschauung, gar nicht y\t vermeiden war, mußten sie in Israel gesondert bestehen bleiben, uw da in ihrer Ursprünglichkeit verwahrt zu werden, selbst wenn Israel selbst von Zeit zu Zeit in der speziellen Gestaltung einen Schritt abwärts that. A. Wir können daher, mihi wir nach den allgemeinen Produkten der Geschichte suchen, gerade Israels am Wenigsten entbehren? §3. Sicher nicht, sondern Lie Forscher aller Zeiten und Völker werden immer wi«Der darauf zurückgehen müssen. Auch dies erweist die 8 sschichte selbst, nicht nur als Voraussetzung, sondern als Lhatsache. Darum hat auch die Exegese der Bibel nicht Llos einen philologischen Werth, sondern eine menscherMschl-chtliche Bedeutung. Hat doch erst jüngst Ewald bi« Behauptung aufgestellt, daß mit dem vollständig richtigen Verständniß der Bibel aller Streit auf dem religiösen Gebiete aufhören würde. Man kann so speziell gefaßter Ansicht nicht beipflichten, aber allgemein verstanden liegt die Wahrheit darin. Doch das würde zu weit führen. Ich glaube, wir können heute enden. Wir wissen nun, welche Bedeutung die allgemeinen Produkte der Geschichte den Aussprüchen der Individuen gegenüber haben, und daß auf religiösem und sozialem Gebiete diese in ihrer Ursprünglichkeit im Judenthume enthalten sind. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Berlin, 3. November. Zu bemerken ist, daß als gestern, an einem Sonnabend, vor dem Geschwornengericht eine Anklage auf Preßvergehcn gegen den Literaten Holdheim verhandelt werden sollte, und dieser nicht erschienen war, dieser doch nicht kontumazirt wurde, weil er als Jude am Sonnabend nicht zu erscheinen braucht. —. Es kommen noch immer bei den gerichtlichen Verhandlungen Fälle vor, in denen sich einzelne Personen jüdischen Glaubens jveigern, den Eid nach dem alten allerdings etwas peinlichen und weitläufigen Ritus zu leisten. Eine interessante Korrespondenz ist in diesen Tagen wiederum durch eine solche Weigerung zwischen dem Ministerium der geistlichen Angelegenheiten und den Gerichtsbehörden hcrbeigeführt worden. Einer unserer geachtctsten Mitbürger, welcher Mitglied der Akademie der Wissenschaften, aber jüdischen Glaubens ist (Prof. llr. Ries), sollte den Zcugeneid leisten, er verlangte Solchen aber nur mit den allgemeinen Worten: Ich schwöre bei Golt u. s. w., zu leisten, und führte zur Begründung dieses Verlangens an, daß er auf die Verfassung den Eid mit diesen allgemeinen Worten geleistet habe und daß wenn diese Worte für den höchsten und wichtigsten aller Eide genügten, solcher auch für den Zeugeneid gelten müßte. Der Gerichtshof trat deshalb mit dem Ministerium in Korrespondenz, dieses entschied sich aber dahin, daß gerichtliche Eide noch immer bis zur Aenderung in der Gesetzgebung nach den alten in den Gesetzen vorgcschricbenen Formen geleistet werden müßten, dasselbe bemerkte aber, daß eine Acnderung

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