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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1850-11-04 · Heft 45 (4.11.1850) · p. Seite 618

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
14 (1850)
Issue
Heft 45 (4.11.1850)
Date
1850-11-04
Page
Seite 618 (sequence 2)
Language
German
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618 Zeiturlgsirachkichten. Deutschland. Berlin, im Oktober. (Privatmitth.) Wovon soll ich Ihnen berichten, wenn ich Nichts finde, was des Belichtens wert!) ist? Berlin hat jetzt gar Nichts; die berliner Juden, wollte ich sagen, haben jetzt gar Nichts. Sie haben keine Gemeinde, denn sie befindet sich rein im Zustande der Auflösung, keinen Borstand, denn der definitive ist aufgehoben, und der provisorische annullirt, kaum ein Rabbinat, denn Sachs will fort, kein' Seminar, kein Budget, denn das ist beliebig. ... Doch ja, Eines haben sie, das Judenrcglcment von 1750. . . . Es überlauft Einem kalt, wenn man dies überdenkt, noch kälter, wenn man darüber berichten soll. Soweit sind wir denn hier gekommen, und da hierin Haupt und Glieder Schuld sind, so weiß man nicht, wie es besser werden soll.. Ich weiß sehr wohl, daß das Heil des Judenthums niemals von einer Gemeinde, ja von einem Lande abhängt — dafür sind wir ja zerstreut — daß aber das Bild, welches die hiesigen Juden bieten, von großem Nachtheil für alle in Preußen ist, ist kaum zweifelhaft. Günstige Stimmung herrscht, wie Sie wissen, für unsere Glaubensgenossen in höheren Regionen nicht, und so kann ich nicht bezweifeln, daß für das Judcnthum Tage der Trübsale und schwerer Prüfung hercinbrechen. Doch was schadet dies? Wir wissen ja, durch Kampf werden die Schäden geheilt, die der Frieden tief einwurzeln ließ. Posten, im Oktober. (Eingesandt.) Der Korrespondent dieser Zeitung aus dem Posenschen zählt in No. 42 in Beziehung auf zeitgemäße Einrichtungen Schwersenz, Fraustadt und Czerniewo zu den Gemeinden dritten Ranges, weil ,,in denselben nur deutsche Predigt — sonst Nichts eingeführt ist". Wir müssen, was Schwersenz betrifft, bemerken, daß dort solche Verbesserungen, welche, ohne der Gemeinde einen Kostenaufwand zu verursachen, zu bewerkstelligen sind, wie Trauungen in der Synagoge (versteht sich mit Traureden), Konfirmation nach vorgegangenem Konfirmandenunterricht von Seiten des Rabbiners Joi-l u. dgl. längst eingeführt sind. Auch besteht dort neben der dreiklassigen jüdischen Elementarschule mit Fachsistcm, eine vom gedachten Herrn Rabbiner organisirte und unter dessen Leitung stehende sünfklas» sige, zum hebräischen Unterricht bestimmte Schule, in welcher die drei Elementarlehrer nebst zwei Hilfslehrern planmäßig wirken, wobei namentlich die Bereitwilligkeit, mit welcher die Lehrer allen Anordnungen des Rabbinen Nachkommen, anzuerkennen ist. Schwerer scheint es jedoch mit solchen Einrichtungen zu halten, durch welche der ohnehin etwas belasteten Gemeinde bedeutende Kosten erwachsen würden, wie z. B. eine würdevolle bauliche Einrichtung des Innern der Synagoge und Choralgesang. Doch soll, wenigstens zu Ersterm, schon in nächster Zukunft gegründete Aussicht vorhanden sein. Aus der Provinz Posen, 20. Oktober. (Privatmitth.) Als „Gegenstück" zu dem Berichte aus Berlin vom 5. September in No. 38 dieser Zeitung, und als „S eitenstück" zu dem Berichte „Aus dem Posenschen" in No. 42 derselben, erlaube ich mir, Ihnen heute ein Faktum mitzutheilen, welches, obgleich schon etwas alt, doch des Betreffes halber, das es für das Judenthum hat, — und auch weil der Gegenstand nun einmal in diesen Spalten angeregt worden — meines Erachtens nicht unerwähnt bleiben darf. — Im September v. I. stand vor den Schranken des Kreisgerichts zu L.... ein Mann aus F.. angeklagt, den Gottesdienst im jüdischen Tempel daselbst durch unsittliches Betragen rc. gestört zu haben. Die Staatsanwaltschaft beantragte 6 Monate Gefängnißstrafe; sie wollte in diesem Falle das höhere Strafmaß, welches auf 3 bis 18 Monate Gefängniß lautet, angewcndet wissen, indem sie sich auf die Verfassung berief, deren §. 12 alle Kulte vor dem Gesetze gleichstellt, und dem noch hinzufügte, daß die Gerichtshöfe ganz besonders mitberufen seien, durch ihre Urtheile in Kultus- und Religionssachen die vom Staate ausgesprochene Emanzipation der Juden in's Leben zu bringen, d. h. sie Fleisch und Blut werden zu lassen. Die Bertheidigung sprach — mit dem Landrechte in der Hand — sich gegen diese Ansichten aus und wollte nach dem gcringern Strafmaß dekretirt wissen. Doch der Gerichtshof hat der Verfassung getreu entschieden und den Angeklagten zu 4 Monaten Gefängniß verurthcilt. Sehr auffallend muß es aber erscheinen, wenn sogar Rechtsanwälte, die sonst mit Leib und Seele der liberalen Partei angehören, die sonst entschiedene Demokraten sind, bei

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