Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 14 (1850)
- Issue
- Heft 44 (28.10.1850)
- Date
- 1850-10-28
- Page
- Seite 611 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/3224737-3225660-3225705--11350-3241454- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Istanbul 1× ep/1044827
- Riga 1× ep/1000826
OCR text
611 oder zwei, wo es nöthig sein sollte, mit besonders einzuholender Erlaubniß des Ministers des Innern, auch drei angestellt, um Aufträge in solchen Anqelegenheiten auszuführen, welche eine genaue Kenntniß aller Vorschriften und Gebrauche des mosaischen Glaubens erfordern. Das Verbot des Aufenthaltes in Kiew für Hebräer und in Riga für nicht daselbst ansässige Hebräer erstreckt sich nicht auf die bei den Generalgouverneuren angestellten, solange sie in diesem Amte stehen. 2) Die bezeichneten Hebräer werden von den Generalgouverneuren vorzugsweise unter den Rabbinern gewählt, welche das Vertrauen der Regierung verdienen, und unter ihren Glaubensgenossen einen guten Ruf haben. 3) Behufs ihrer Anstellung bei den Generalgouverneuren wird den Hebräern ein Diensteid in der Synagoge abgenommen, und zwar in Gouvernementsstädten in Gegenwart eines Rathes der Gouvernementsregierung, in Kreisstädten in Gegenwart des Stadtbefehlshabers. Sie treten in diesen Dienst auf unbestimmte Zeit, und werden entweder auf ihre eigne Bitte, den allgemeinen Vorschriften gemäß, oder auf Verfügung des Generalgouverneurs entlassen. 4) Diese Hebräer sind durchaus von den Generalgouverneuren abhängig, welche unmittelbar über ihre Dienstleistungen verfügen, und dürfen unter keinen Umständen mit irgend Jemanden in irgend welche amtliche Beziehungen in ihrem eignen Namen und ohne besondern Befehl der Generalgouverneure treten, sondern vollführen nur die von dem Oberdirigirenden des Gouvernements ihnen gewordenen Aufträge; 5) die in dieser Weise angestellten Hebräer genießen folgende Vortheile: a) sie beziehen Gehalt aus den Summen der Korbsteuer bis zum Betrage von 900 Silberrubel jährlich, worüber ein Uebereinkommen zwischen dem Minister des Innern und den Generalgouverneuren näher bestimmt; b) sie sind, je nach ihrem Stande, von allen persönlichen Abgaben, der Rekrutenpflicht und anderen Naturalleistungen, so lange sie diese Stelle bekleiden, befreit; c) für Eifer und Auszeichnung im Dienste erwerben sie sich Ansprüche auf Belohnungen mit Medaillen und persönlichem Ehrenbürgerrecht, jedoch erst nach dreijähriger Dienstzeit. Diesen Beschluß hat Se. Majestät der Kaiser bestätigt, jedoch mit der Abänderung, daß die in erwähnter Weise angestellten Hebräer erst nach fünfzehnjähriger Dienstzeit Ansprüche auf die genannten Belohnungen haben sollen. Syrien. Damaskus. Im Verfolge des in No. 41 d. Z. geiri-cldeten schrecklichen Vorfalls hier meldet man jetzt: Said.Pascha, Gouverneur, dieser Stadt, hat einen preußischen Unterthan, den Abr. Romani, der Prügelstrafe unterworfen. Derselbe starb zwei Stunden nach dieser schändlichen Mißhandlung. Die Bevölkerung vor Damaskus ist über diese grausame Handlung, welche jedoch nicht die erste ist, die Said-Pascha ausgefchrt, auf das Höchste entrüstet. Die preußische Gesandtschaft in Konstantinopel hat sich dieser AngelegkNheit angenommen und sofort eine Note bei der türkischen Regierung eingereicht, um eine glänzende Genugthuung zu erhalten. Unterhandlungen sind in diessr Beziehung zwischen dem türkischen Ministerder äusj eren Angelegenheiten und dem preußischen GesandtenGrafen Pourtalos, eröffnet worden. Der versöhnliche Geist dieser beiden Männer hat viele Schwierigkeilen beseitigt. Es ist entschieden worden, daß der Familie des Verstorbenen eine Entschädigung ausgezahllt und das Betragen Said-Pascha's einer Untersuchung unterworfen werden soll, um alsdann einen Urtheilsspruch zu fällen. Die letzten Briefe aus Damaskus melden, daß Said-Pascha eine PilgerschasL nah Mekka angetreten habe; sein Kiaya (Lieutenant), welchen man beschuldigt, an der Grausamkeit seines Gebieters einen thätigen Antheil genommen zu haben, begleitet ihn. Man glaubt, daß die Pforte die Abwesenheit Said-Pascha's benutzen wird, um ihn zu ersitzen. Abhandlungen verschiedenen Inhalts. U<l'cr die indischen Elcincutarschiilcn im Großhcrzogthuni Posen. Vom Lehrer Gottheit. III. *) „Der Geist der Schule geht vom Lehrer aus!" Diese unmittelbare, sich niemals verleugnende Einwirkung des Lehrers auf die Schule führt uns bei der Beurtheilung der Letzter» nothwendig auf den Erster» zurück. Wenn *) S. No. 32. 30.