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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1850-10-28 · Heft 44 (28.10.1850) · p. Seite 605

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
14 (1850)
Issue
Heft 44 (28.10.1850)
Date
1850-10-28
Page
Seite 605 (sequence 5)
Language
German
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605 Versuch machen, der schlimmsten Falles für sie nur einen ganz geringen Verlust zur Folge haben könnte. Nur muß nicht mit langen Berathungen, mit Festessen und Dismembrationsvorschlägen begonnen werden, auch nicht mit Begründung einer ganzen Kolonie; — vier bis höchstens sechs Wauerstellen, in der Nahe eines kleinen Städtchens mit armen, aber arbeitslustigen und des Ackerbaus kundigen Juden besetzt, wäre zum Beginn ganz genug. Sollten diese meine ehrlich und herzlich gemeinten Worte irgendwie und wo Eingang finden, dann bin ich gern bereit einen von mir seit langen Jahren gehegten und allmälig vervollständigten Lieblingsplan hierüber in diesen Blättern zu veröffentlichen. Derselbe ist auf der genauen Bekanntschaft mir den Verhältnissen der Juden überhaupt, wie den der oberschlesischen und Oberschlesiens insbesondere basirt und dürfte, wiewol vielfach der Verbesserung fähig, doch in der Grundlage wol als richtig erkannt werden. Um nicht für einen gewöhnlichen Planmacher gehalten zu werden, will ich nur noch mittheilen, wie das nöthige Kapital — zu vier bis sechs Bauerstellen mit 4000 Thlr. angenommen, doch könnte schon mit 2000Thlrn. und zwei bis drei Bauerstellen begonnen werden — durch Einhundert Aktien ä vierzig Thaler aufgebracht werden soll. Die Zeichner verzichten auf die Zinsen, und sind die Anbauer die ersten fünf Jahre, wenn sie es nicht freiwillig mit der Abzahlung beginnen wollen, von Allem, mit Ausnahme der Steuern, frei. Nach dieser Frist zahlen sie jährlich 6 °/° vom Anlagekapital und werden damit alljährlich sechs Aktien amortisirt, wo also nach circa 24 Jahren die Anbauer ihre Stellen schuldenfrei zu eigen haben. Ob die Aktionäre das Kapital zurückgezahlt oder zu weiteren Anlagen verwendet haben wollen, mögen sie gleich bei der ersten Zeichnung bestimmen. Schreiber dieses erklärt sich zur Entnahme zweier Aktien bereit, ohne die Rückzahlung noch sonst irgend was für sich zu beanspruchen, und zahlt den Betrag per 80 Thaler sofort, sobald ein Konnte zur Betreibung dieser Angelegenheit zusammengetreten sein wird. I. E. E—n. SSßetmat, 13. Oktober. In der Stadt Lengsfeld bei Eisenach, wo viele Juden wohnen, sind auf Anregung unsers Mlnisteriums und mit Zustimmung der christlichen und jüdischen Gemeinde, jetzt die christliche und jüdische Schule zu einer Anstalt verschmolzen worden, wo nun, mit Ausnahme des Religionsunterrichts, die Kinder beider Konfessionen ebensowol von christlichen als jüdischen Lehrern unterrichtet werden. Anl 6. Oktober wurden die sechs Lehrer (drei christliche rind drei jüdische) feierlich in ihr Amt von dem Superintendenten Dr. Schreiber und dem Landrabbiner H Heß, welche mit dem Justizamtmann die Schulinspektion bilden, eingeführt. Vow Main, 2. Oktober. Die Didaskalia berichtet: J31 B....l bei O. wurde dieser Tage die katholische Frau eines protestantischen Mannes von einer jüdischen Hebamme entbunden. Das Kind sollte von dem katholischen Ortsgeistlichen getauft werden, dieser aber, als et die Entbindung durch die jüdische Hebamme erfahren, verweigerte die Taufe und drohte sogar dem Water, der nur auf Permission in B. wohnt: er wolle mit dem Permissionisten schon fertig werden. Wie weit der Arm des guten Herrn reicht in dem Gemeindellrben, und ob er auch von Seiten der höhern Behörde als Pascha anerkannt ist, wird sich nun zeigen, da die Hebamme sich klagend an die Regierungskomnrission gewendet. Wir werden seiner Zeit das Weitere berichten. Schwerin (Mecklenburg), im Oktober. (Privatmitlh.) Nach einer Ministerialverordnung vom 5. l. M. sind die deutschen Grundrechte für Mecklenburg aufgehobml und somit die hierländischen Juden, deren hervorragenden Männern seit dem März 1848 die glänzenden Beweise der Anerkennung von Seiten der Volksparl-ti zu Theil geworden, wieder in das alte Schutzvechültniß zurückgedrängt. Nun wird das alte Feilschen u*nb Mäckeln um die heiligsten Menschenrechte wic'dtr beginnen und auf die Gnade der alten Stande, der edelgeborenen Rothröcke, es ankommen, wie viel Euft unsere Glaubensgenossen einathmen dürfen. Daß man aber mit dem Gnadenbrode nicht sehr freigebig fiel) erweisen wird— damr bürgt ebensowol die heftige Erbitterung der privilegirten Stände, welche die Jude» mit ihren vorwiegend demokratischen Elementen bei uns, wie überall, zu erwerben die Ehre hatten, twt das wuthentbrannte Pfaffenthum, dessen Herrschaft in Mecklenburg eine Höhe, wie wol in keinem andern deutschen Lande zu erklimmen wußte. Einzig um> allein den hiesigen jüdischen Dissidenten,

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