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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1850-10-14 · Heft 42 (14.10.1850) · p. Seite 578

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
14 (1850)
Issue
Heft 42 (14.10.1850)
Date
1850-10-14
Page
Seite 578 (sequence 2)
Language
German
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578 Welt gegen sie schleudern würde. Und wenn in ihren Schritten von allem dem keine Spur, wenn ganz offenbar nur die Vertheidigung und Sicherstellung des Judenthums ihr Ziel und Inhalt wäre — man würde es nur als die ersten Schritte ansehen, nach deren Gelingen weitere geschehen würden, man würde immer sagen: Ihr, Nabbinen, besorgt nur die Seelsorge in Euren Gemeinden wacker, und weiter habt Ihr Nichts zu thun, Ihr habet kein öffentliche, allgemeine Stellung, Ihr seid nur Beamte der Gemeinden. Und unter solchen Verhältnissen verlangt Ihr noch weiteres Vorgehen von den Rabbinen? Vielleicht ist der, welcher in dem gedachten Artikel denselben Energielosigkeit, Unthatigkeit vorwirft, Einer der Ersten derer, die den Stein auf sie werfen, wenn sie ja Vorgehen. Es ist immer anerkennenswerth, Herr Redakteur, daß Sie in Ihrem Blatte parteilos gegen ihren eignen Stand losfahren lassen — aber mindestens werden Sie auch der Vertheidigung Raum gönnen. Erst schaffet Euren Rabbinen eine bestimmtere Stellung, erst kommet ihnen mit geringeren Vorurtheilen entgegen: dann stellet Eure Forderungen höher! *) Zeitungsnachrichten. Deutschland. Berlin, 7. Oktober. Die neueste Nummer des Ministerialblattes für das Innere enthält folgende: Verfügung an die königl. Regierung zu Posen, betreffend die Gebührenerhebung für das Aushängen der Bekanntmachungen jüdischer Aufgebote, vom 28. Juli 1850. Das Ministerium des Innern kann, wie der königl. Regierung auf den Bericht vom 14. Juni d. I. hierdurch eröffnet wird, nach geschehener Vernehmung mit dem Herrn Justizminister, und im Einverständnisse mit demselben, die von dem Magistrat zu kl. in Anregung gebrachte Frage: ob die Magisträte berechtigt sind, für das Aushängen der Bekanntmachungen jüdischer Auf¬ *) Der Gegenstand ist zu wichtig und bedeutungsvoll, als daß wir diese Erörterung mit diesen beiden Artikeln für geschloffen erachten könnten. Die Redaktion. geböte am Rathhause Gebühren zu erheben, nur verneinen. Nach dem von dem königl. Justizministerium, in Uebereinstimmung mit dem Ministerium des Innern, erlassenen Reskript vom 18. Mai 1843 (Justizministerialblatt von 1843, S. 141 — Ministerialblatt der innern Verwaltung S. 140, Nr. 181) sind die Magisträte für die in Vertretung der Gerichtsbehörden vorgenommenen Geschäfte, namentlich für die Aushängung und Attestirung der öffentlichen Aushänge, Gebühren nur insofern zu erheben befugt, als das Gericht selbst solche Gebühren würde erheben können, Falls die Geschäfte von ihm selbst vorgenommen worden wären. Für das Aushängen der Bekanntmachungen jüdischer Aufgebote ist aber den Gerichten die Erhebung von Gebühren nicht gestattet, wie sich aus dem auf Grund des §. 20 der Verordnung vom 23. Juli 1843 erlassenen Justizministerialreskript vom 18. September 1848 (Justizministerialblatt S. 315) ergiebt, indem nach Nr. 2 dieses Reskripts nur für die Ausstellung des Ältestes über ein Aufgebot selbst 5 Sgr. in Ansatz kommen, alle übrigen Verhandlungen und Geschäfte aber nach Nr. 3 eben daselbst kostenfrei sind. Der königl. Regierung wird überlassen, hiernach den Magistrat zu N. auf dessen nebst Anlage wieder beigefügte Eingabe vom 3. Mai d. I. zu bescheiden. Berlin, den 28. Juli 1850. Ministerium des Innern. Im Aufträge, v. Puttkammer. —. Die Armenkvmmission der hiesigen jüdischen Gemeinde hat einen Bericht nebst einer statistischen Zusammenstellung ihrer Wirksamkeit in den letzten 10 Jahren drucken lassen, dem wir Folgendes entnehmen: Die Kommission zählt 30 Mitglieder; so weit möglich, befindet sich darunter von jedem einzelnen Wohlthätigkeitsinstitut der Gemeinde ein Vorsteher, um dadurch Kenntniß von dem zu haben, was außerhalb der Armenkommission für die zu Unterstützenden geschehen ist. — Bei Ansuchungen um Unterstützung finden sorgfältige Ermittelungen über den Billsteller statt, wozu die Akten, so wie gewisse feste Einrichtungen wirksame Mittel an die Hand geben. Jede unterstützte Familie steht unter spezieller Aufsicht zweier Kommissarien. Im Laufe des Winters finden tägliche Suppenvertheilungen statt. — Im Laufe des Jahres haben 176 Familien 5210 Lhlr. laufende Un-

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