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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1850-09-30 · Heft 40 (30.9.1850) · p. Seite 557

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
14 (1850)
Issue
Heft 40 (30.9.1850)
Date
1850-09-30
Page
Seite 557 (sequence 9)
Language
German
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557 herum, bestreitet auf der einen Seite den aus der josephstädter Gemeinde gewählten Stadtverordneten, insolange die über die Ziffer des Beitrages etwa entstandenen Differenzen nicht definitiv ausgeglichen sind, das Recht, an der Gemeindeverwaltung Theil zu nehmen, und legt auf der andern Seite dem Zustandekommen des gegenseitigen Einverständnisses und der Austragung jener Differenzen unnöthige Hindernisse in den Weg; sie bindet die Abgeordneten der Josephstadt an ein 8ine qua non, entzieht aber diesem selbst wieder die Freiheit, realisirt zu werden, um jene zu permanenter Gebundenheit zu verurtheilen. Der Schwerpunkt des Ganzen liegt aber im Abschlüsse überhaupt, auf welchen gewisse Herren mit schelen Augen blicken, trotzdem die Regierung ihn angeordnet hat; und so wie diese Nichts unversucht läßt, um ein für beide Lheile gleich zufriedenstellendes Ende der Streitfrage herbcizuführen, finden jene ihr Vergnügen darin, der Regierung allüberall Verlegenheiten zu bereiten, und ihre wohlmeinendsten Schritte durch eine Art passiven Widerstandes zu belästigen. So wurden vom alten Stadtverordnetenkollegium die Verhandlungen über den bekannten Kommissionsantrag bis zum Vorabende seiner Auflösung verschoben, um sich dann einfach zur Ratifizirung desselben inkompetent erklären zu können. Jetzt wieder hüllt man sich in „Gemeinwohl", parsümirt man sich mit „Kommunalökonomie" und findet die Modalitäten jenes Kommissionsbeschlusses den „Gcmeindeinteressen" zuwider. Was werden wol die Herren Haklik, Jarosch, Pstroß, Roskoschny und Fritsch, welche zur Kommission gehörten, und zu jenem Beschlüsse das Meiste beigetragen haben, dazu sagen, wenn ihre eigene Partei an ihrer Kommunalökonomi« zu zweifeln anfängt!!? Kann man diesen Männern den Vorwurf machen, daß sie der Josephstadt mehr, als der andern Gemeinde zuzugestehen fähig waren?! Da man sich einmal über die Ziffer geeinigt hatte, waren ja die Modalitäten blos Nebensachen, die auch späterhin unbeschadet und unabhängig von der Hauptfrage verhandelt werden konnten. Auf anderm Wege wird man aber nie zumZiele gelangen. Die Spitalfrage bedarf noch eine lange Zeit zu ihrer Erledigung, die Gottesackerfrage gehört gar nicht hieher. Der alte Gottesacker ist kein Gemeinde-, sondern Privateigenthum; er ist ein Besitzthum der sogenannten „Beerdigungsbrüderschaft", die eine private Korporation bildet. Weil in früheren Zeiten gewöhnlich der Gemeindevorstand zugleich Vorsteher jener Brüderschaft war, so hielt man auch die Wirkungskreise Beider für identisch. Dem ist jedoch nicht so, und während z. B. in neuester Zeit Herr Landau Gemeindevorstand war, ist Herr v. Hönigsberg Vorsteher der Beerdigungsbrüderschaft. Was die Spitalfrage betrifft, so habe ich schon darauf hingewiesen, daß die unentgeltlichen Armenkrankenplätze gewissermaßen gleichfalls Privateigenthum sind, da sie meist aus alten Stiftungen beruhen, und der Wille des Stifters oder Erblassers von der Gemeinde nicht annullirt werden kann. Es muß überhaupt die Reorganisation der Armenkrankenpflege abgewartet werden, bevor an eine Lösung dieser Modalität zu denken ist; doch braucht deshalb die Hauptsache einen Abbruch oder Verzögerung zu erleiden?! Falsch ist auch die Behauptung, daß, im Falle die von der Josephstadt gewählten Stadtverordneten auf die Verwaltung der Hauptgemeinde einen Einfluß üben wollten, dies deshalb ein Unrecht wäre, weil die josephstädter Gemeindeverwaltung in ökonomischer Hinsicht noch ganz für sich, und tlos durch das Gemeindevorsteheramt ohne Einflußnahme von Seite des städtischen provisorischen Verwaltungsausschusses, sonach gegen den §. 2 der Gemeindeordnung besorgt wird!! Aber nach der Gemeindeordiiung hätten auch die Auslagen der josephstädter Gemeinde schon seit Anfang Juli von der Hauptzemeinde besorgt werden sollen; wenn die Josephstadt auf dieses ihr Recht bis zum 1. November verzichtet hat, kann auch die „Nichteinflußnahme des provisorischen Verwaltungsausschusses auf die Oekonomie der Josephstadt" nicht als Mottv gelten, die Rech!« der Gemeinderepräsentanten zu schmälern. Wir glauben in derThat, daß es der oppositionellen Partei sehr erwünscht wäre, wenn die Regierung die „Anschlußfrage" in Angriff nähme, weil das Kollegium der „Mittelpartei" dadurch leicht diskretitirt werden, könnte. Wir setzen jedoch alles Vertrauen in den wahren Gemeinsinn und Takt unsers gegenwärtigen Gemcinderathes und hoffen, daß er eine endliche Lösung der schwebenden Frage durch „gegenseitiges Einverständniß" recht bald erzielen wird. 40*

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