Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 14 (1850)
- Issue
- Heft 40 (30.9.1850)
- Date
- 1850-09-30
- Page
- Seite 553 (sequence 5)
- Language
- German
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558 und als solche Anspruch auf den Schutz desselben haben. Er beantragt demgemäß eine 6 monatliche Gefängnißstrafe und Verlust des Rechts die preußische Nationalkokarde zu tragen, da der Gerichtshof in ähnlichen Fällen stets die Kokarde aberkannt habe. Der Gerichtshof erkannte, daß der Angeklagte des Versuches, die Angehörigen des Staates gegeneinander zum Haß und zur Verachtung anzureizen und der Störung des öffentlichen Friedens für schuldig zu erachten und mit einer Geldbuße von 40 Thlr. event. 6 Wochen Gcfangniß zu belegen. Der Verlust der Kokarde wurde nicht ausgesprochen, weil bei der Persönlichkeit des Angeklagcn, soweit dieselbe dem Gerichtshof bekannt, der Patriotismus desselben als notorisch anzunehmen sei. Als Milderungsgrund wurde dem Angeklagten angerechnet, daß die Mittel zur Erreichung des Zweckes jener Artikel sehr schwach und dieser selbst ohne Erfolg gewesen. Dagegen erachtete der Gerichtshof das ungehorsame Ausbleiben des Angeklagten und daß das Vergehen sich in zwei Artikeln wiederholt, als Schärfungsgründe. —. Vor einigen Nächten wurden von dem Begräbnißplatze der hiesigen jüdischen Gemeinde aus einem Erbbegräbnisse zwei neue Zinkvasen, jede gegen 2 Fuß hoch — noch nicht angestrichen — entwendet. —. Das königl. Schulkollegium hat um Exekution gegrn den temporären Vorstand der jüdischen Gemeinde verfügt, der seit 3 Monaten den Lehrern der Aucrbachschen Gemeindeschule die Gehalte verweigert. Der Vorstand hat, wie früher gemeldet wurde, unbefugterweise die Auflösung der Schule ausgesprochen, die städtische Schuldeputation aber dem Dirigenten Herrn Auerbach und den Lehrern ihre Lehrthatigkeit unbeirrt fortzusetzen befohlen und der genannte Vorstand hatte den halben Muth, die Schule in seinem Lokale und mit seinen Mitteln bestehen zu lassen, aber den Lehrern kein Honorar auszuzahlen. Berlin, 23. September. Die Voss. Ztg. enthält Folgendes: Von einem Mitgliede des Vorstandes der jüdischen Gemeindeschule Hierselbst, geht uns das Nachstehende mit Bezug auf einen in No. 219 dieser Blätter enthaltenen Artikel zu: Die öffentlichen Blätter enthalten seit einiger Zeit theils unwahre, theils entstellte Berichte über die Zustände der hiesigen jüdischen Gemeinde, die sämmtlich aus einer und derselben wohlbekannten Quelle stammen. So ist die neueste Erzählung in Betreff der angeblich verfügten Exekution gegen den Gemeindevorstand durchaus entstellt. Das Wahre an d-er Sache ist — die Leistungen der jüdischen Gemcindcknabenschule sind überaus geringfügig bei einem Kostenaufwands von jährlich gegen 4000 Thaler. Der Vorstand wollte diesem traurigen Zustande durch eine verbesserte Einrichtung der Anstalt ein Ende machen, die ihm die Ueberzeugung verschaffen sollte, daß die Kinder einen tüchtigen Unterricht erhielten und bei ist der Gemeinde dennoch gegen 1900 Thaler jährlich erspart worden wären. Zu diesem Zwecke wurden die Lehrer nach vorangcgangener rechtzeitiger Kündigung zum 1. Juli d. I. entlassen, andere Lehrer an deren Stelle angenommen und die entsprechenden Anträge bereits im April und Mai c. bei der städtischen Schuldeputation gestellt, da die Anstalt eine Privalschule ist, deren Vorstand der Gemeindevorstand ist. Die städtische Schuldeputation inhibirte aber jede Veränderung unter dem Vorwände, daß dem Gemeindevorstant-e die staatliche Anerkennung fehle, sie benutzte das ihr zustehende Oberaufsichtsrecht über die jüdischen Schalen, um in deren Verwaltung einzugreifen, sie beauftragte die entlassenen Lehrer weiter zu unterrichten, stellte neue Lehrer an, verhinderte die Uebergabe des Geineindcschullokals an den Vorstand und die Ertheiluiiz des Unterrichts durch die Gemeindelchrer. Der Geneindevvrstand mußte dies einstweilen geschehen lassen, «r beklagte tief die angerichteten Wirren und Nachtheil« (deren Ursprung und Motive nur Wenige kennen) und wird derselbe, wie anzunehmen ist, auch ferner seiner Pflicht getreu die Rechte der Gemeinde und die Verbesserung der Lehranstalten verfolgen. Münster, Ende August. (Privatmitth.) Es ist in diesen Blättern schon mehre Male kürzlich von dem hiesigen Hamdorf'schen Verein für Westfalen und Rhcinprovinz zur Bildung von Elementarlehrern und zur Beförderung von Handwerken und Künsten unter den Juden die Rede gewesen. Dazu gab das 25jährige Bestehen der Anstalt und die deshalb von einem besonder» Konnte beabsichtigte Jubelfeier desselben Veranlassung. Oie Feier, zu der schon nach zahlreich zugesagter Betheisigung von Seiten der Lehrer und Gemeinden alle Vorkehrungen getroffen waren und die wahrhaft großartig geworden wäre, hat aber wegen der bedenklicher gewordenen Krankheit des Dirigenten