Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 14 (1850)
- Issue
- Heft 39 (23.9.1850)
- Date
- 1850-09-23
- Page
- Seite 546 (sequence 10)
- Language
- German
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546 unerlaubt;" und (Cholin ioL. 94 a) heißt es: „Jede Täuschung selbst Ln der Gesinnung, die man sich gegen den Nichtjuden erlaubt, ist ein Unrecht und strafbar;" dann Abot Kap. 3. §. 14: „Jeder Mensch ist von Gott geliebt; denn er ist Ln Gottes Ebenbild geschaffen;" ferner Baba mezia fol. 58 b: „Jede Hintergehung in Worten ist strafbar, ist es sogar noch mehr, als die in Sachen (also jede keservalio mentalis ist strenge verpönt). Diese Darlegung dürste weit die Grenzen, die sie sich gesteckt hat, überschreiten, wollte sie alle Stellen des Talmuds (des so sehr verdächtigten Talmuds!) herbeiholen, die eine unbedingte Redlichkeit gegen alle Menschen ohne Unterschied des Glaubens empfehlen und gebieten. Wichtiger ist es zu wissen, wie die spateren Juden, die die Lehren des Talmuds zur strengen Richtschnur ihres Lebens machten, und die als Volks- und Jugendlehrer auftraten, diese ihre Lehren gaben. Da aber finden wir eine so strenge Moral, wie sie nirgends anders konnte besser gesunden werden. So heißt es in dem Rechtskodex der Juden (als noch die Juden nach jüdischen Rechtsverhältnissen gerichtet wurden, ehe nämlich Kaiser Joseph II. in Oestreich und später die anderen deutschen Fürsten die Juden in das Bereich der allgemeinen Gerichtsbarkeit einschlossen; nur in dem Herzogthum Holstein besteht noch das frühere Verfahren, wo Juden gegen Juden vom Rabbiner gerichtet werden) Kap. 228 §. 6 des Theils IV: „Man darf Niemanden, es sei Jude oder Nichtjude, im Handel und Wandel oder auch nur in der Gesinnung täuschen; so z. B. wenn eine Waare einen Fehler hat, so muß der Verkäufer es dem Käufer zuvor anzeigen; man soll nicht einmal Jemanden zu Tische einladen, wenn man bei sich vorausweiß. Jener nehme die Einladung nicht an." Aehnlich das. Kap. 230 §. 1; ferner das. Kap. 348 §. 2: „Wer auch nur eines Pfennigs Werth stiehlt, sei von einem Juden oder Nichtjuden, sei von einem Minorennen oder Majorennen, hat das Verbot: du sollst nicht stehlen, übertreten." — In dem Moral enthaltenden Werke Ta na debe Elia hu heißt es: „Wer mit uns umgeht, sei unserm Bruder gleich; daher ist Uebervortheilung eines Nichtjuden verboten. — Wer unredlich mit Nichtjuden umgehet, entweihet den Himmel, dessen Gesetzen er Schande bringt; wer den Christen belügt oder bestiehlt, übt bald ein Gleiches gegen Juden aus." — Rabbi Elieser ben Nathan (er lebte zu M^iZ, bald nach 1100, also zu einer Zeit, wo die Kreuzfahrer mit unerhörter Grausamkeit gegen die Juden in Deutschland wütheten!) schreibt in einem seiner Werke also: „Es sei nicht erlaubt, einen Nichtjuden zu hintergehen, noch weniger, ihm Etwas zu entwenden. Denn das Gebot: du sollst nicht stehlen! gehört zur Kategorie der vorhergehenden Verbote des Mordens und Ehebrechens, welche sich ohne Unterschied auf Juden und Nichtjuden beziehen." Rabbi Juda aus Regensburg spricht in seinem „Buche der Frommen" also: „Tausche Niemanden absichtlich durch deine Handlungen, auch keinen Nichtjuden; sei nicht zänkisch gegen die Leute, weß Glaubens sie seien; handle ehrlich in deinem Geschäfte; erzähle nicht, daß man dir eine Waare für diesen oder jenen Preis habe abkaufen wollen, wenn es nicht wahr ist; mache nicht Miene zum Verkaufen, wenn es dir kein Ernst ist; solche Dinge sind eines Israeliten unwürdig. — Man soll Niemanden Unrecht thun, auch nicht anderen Glaubensgenossen. An dem Vermögen derer, die die Arbeiter drücken, gestohlene Sachen kaufen u. dgl. ist kein Segen; sie oder ihre Kinder gehen dessen verlustig. In dem Verkehr mit Nichtjuden befleißige dich derselben Redlichkeit, als mit Juden; mache den Nichtjuden auf seinen Jrrthum aufmerksam, und besser du lebst von Almosen, als daß du zur Schmach des Judenthums und des jüdischen Namens, mit fremdem Gelds davonläufst. Einen Nichtjuden, der die Moralgebote halt, halte mehr in Ehren, als den die göttliche Lehre vernachlässigenden Israeliten. Sei aufrichtig und wahr gegen Jedermann, auch gegen Nichtjuden; grüße Jeden zuerst, ohne Unterschied des Glaubens; erzürne keine fremden Glaubensgenossen." Es sind dies nur der geringste Theil der Lehren, die die jüdischen Moratlehrer zu allen Zeiten den Juden empfohlen haben, und je Heller und lichter es um die Juden in ihrer politischen Stellung ward, desto mehr erschloß sich in ihnen die Liebe zu ihren christlichen Mitbrüdern, und das Judenthum wußte und weiß nie von einem Hasse, den man gegen die, welche eines andern Glaubens sind, sich erlauben durste. Und mag auch in den grausamen Verfolgungen, denen die Juden in früheren Zeiten in verschiedenen Landern vielfach unterlegen sind, ein Schrei des Schmerzes ein hartes Wort gegen die Verfolger und Peiniger erpreßt haben, so ist doch Solches nie als giltig anerkannt worden, und wenigstens sind solche Worte des glühendsten Hasses, wie sie der Kirchenvater Chrysostomus gegen die Juden in seinen Predigten aussprach, bei den jüdischen Lehrern beispiellos; und selbst noch später (vor 300 Jahren) verlangten zwei berühmte- Fakultäten in Rostock