Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 14 (1850)
- Issue
- Heft 39 (23.9.1850)
- Date
- 1850-09-23
- Page
- Seite 538 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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538 daß die Andeutungen der ministeriellen Blatter wol auf eine Einwirkung dieser Art schließen lasten? Offen gesagt, wir glauben es nicht. Die preußische Regierung hatte in Bezug auf das Judenthum bis 1847 einen eigenthümlichen Weg eingeschlagen. Wir sehen hier von allen politischen Verhältnissen ab. Sie förderte Nichts, was ein Erstarken des Judenthums erwirken konnte, wol aber trat sie dem hemmend entgegen. Ein Zerfallen des Judenthums schien ihr Zweck. Trat sie doch mit absolutem Verbot gegen Alles auf, was nur die geringste Aenderung im alten Stil des Kultus zu sein schien; mußten doch deutsche Predigt, Konfirmation, Chorgesang wie auf Schleichwegen Ln die Synagoge gebracht werden. Als sie nun 1847 einen tiefem Griff in die Verhältnisse des Judenthums machte, da brachte sie ein Schema für die Gemeindeorganisation zu Tage, welches ebenso einschnürend, wie für die ungeheure Mehrzahl der Gemeinden unausführbar war. Wird sie nun jetzt etwas Minderes beabsichtigen, als wieder die Gemeinden zu schematisiren? Die nächste Zukunft wird Aufschluß geben. Der erste Schritt wird uns die ganze Folge ankündigen. Wir würden Nichts weiter wünschen, als: daß den jüdischen Gemeinden offen die Korporationsrechte gegeben werden, da ihnen diese zukommen, und daßDeputirte aus allen P ro vinz en zur Becathung von Vorschlägen zusammenberufen werden. Werter Nichts. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Magdeburg, 17. September. (Privatmitth.) Nächsten Donnerstag, den 19., findet Nachmittags die feierliche Grundsteinlegung zu einer neuen Synagoge statt. Bei den großen Opfern, welche die Gemeinde sich auferlegl, hofft man ein recht tüchtiges Werk erstehen zu sehen. Die Gemeinde will damit eine Umgestaltung des Kultus verbinden, an welcher die bisherige Synagoge durch ihren beschränkten Raum und ihre Lage wesentlich behinderte. Der Winter wird zu sorgfältiger Erwägung des Planes Gelegenheit und Zeit bieten. Zu diesem Zwecke hat auch am Schluffe der gestrigen Predigt der vr. Philippson vier Vorlesungen über die Geschichte des jüdischen Gottesdienstes angckündigt, welche er bei freiem Eintritt für die Gemeinde nach den Festtagen halten will. Gott gebe seinen Segen zu allem frommen Werke! Da Magdeburg für den größten Theil der Provinz Sachsen maßgebend ist, so wird dies von Einfluß sein. Berlin, 10. September. Die V. Z. enthält folgenden Artikel: Durch die Verfaffungsurkunde sind die Verhältnisse der Judengemeinden in Preußen in Folge der Emanzipation in eine ganz andere Lage getreten als früher. Wahrend bisher die Judengemeinden bloße Privatgesellschaften waren, ist solchen jetzt die Möglichkeit gegeben sich als im Staat vollständig anerkannte Gemeinden zu organisiren. Die Formen, unter denen bei den nicht christlichen Gemeinden diese Organisation gegenwärtig eintreten soll, sind aber vom Gesetz noch in keiner Weise bestimmt und es bleibt dem neu zu erlassenden Unterrichts- und Kirchengesetz hier noch eine sehr wichtige Aufgabe zu lösen. Die Judengemeinden befinden sich daher trotz ihrer Emanzipation noch heute faktisch in derselben Lage, in welcher sie sich vor der Verfassung befunden haben, nur übt der Staat jetzt nicht überall mehr die strenge Kontrole, welche er früher über die Judenzemeinde in Folge der bevormundeten Stellung derselben geübt hat. Viele Judcngcmeinden sind hierdurch, namentlich in den Provinzen, in eine große Unordnung gerathen, welche dadurch noch vermehrt wird, daß in Folge der Reformbestrebungen in neuester Zeit fast in allen Judcngcmeinden eine Menge von Spaltungen hervorgetrcten sind, welche namentlich auf das oft nicht unbeträchtliche Privatvermögen der Gemeinden sehr störend einwirken. Es giebt kleine Städte, in denen sich jetzt zwei und drei verschiedene Judengemeinden gebildet haben, und wird diese bedauerliche Spaltung, durch welche die Kräfte der einzelnen Gemeinden im höchsten Grade geschwächt werden, noch wesentlich durch die Leichtigkeit unterstützt, mit welcher nach dem jüdischen Ritus Jemand in das geistliche Amt gelangen kann. Die Kommunal- und Polizeibehörden sind vielfach zweifelhaft über die Stellung, welche sie den Judengemeinden gegenüber jetzt einnehmen sollen und es herrscht in solcher Weise in vielen Judengemeindcn jetzt eine solche Unordnung und Zwietracht, daß eine Regulirung der betreffenden Angelegenheiten wirklich dringend nöthig erscheint, wenn nicht eine Menge ver-