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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1850-09-16 · Heft 38 (16.9.1850) · p. Seite 530

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
14 (1850)
Issue
Heft 38 (16.9.1850)
Date
1850-09-16
Page
Seite 530 (sequence 10)
Language
German
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530 also in dem Gehalte und Charakter derselben beruhende ist, kann leicht eingesehen werden. Sehen wir zu, wie diese Frage in der vorliegenden Broschüre aufgefaßt worden. Aufgefordert vom Vorstande der jüdischen Gemeinde, an welchen die freie christliche Gemeinde das Gesuch gestellt hatte, giebt der Vorstand der Letztem die Grundsätze derselben so zu erkennen: „Die Grundbedingung unserer Vereinigung ist das Streben nach eigener religiös-sittlicher Bildung in naturgemäßer und vernünftiger Unabhängigkeit. Die Wege, welche uns diesem Ziele entgegen führen sollen, sind die des freien Geistes, nämlich: vernünftiges Denken und Prüfen und die Aneignung der letzten Resultate aller menschlichen Wissenschaft und Erfahrung. Wenn wir dabei die Unfehlbarkeit wie immer Namen habender Autoritäten ebenso wenig zugeben, als wir die eigene behaupten, so schöpfen wir die religiöse Wahrheit sowol aus den ehrwürdigen Urkunden des Atterthums, aus der Bibel, als aus den Bekenntnissen aller Konfessionen, und suchen sie mit dem praktischen Leben zu verbinden. Der Glaube an das ewige Walten Gottes ist eine Nothwendigkeit, der kein denkender Mensch jemals, daher auch unsere Gemeinde nicht, wird entsagen können. Die bis jetzt ungelösten Fragen unserer geistigen Zukunft beantworten wir so lange durch das Vertrauen auf Gott, als die Wissenschaft eine vernunftgemäße Antwort nicht geben kann." Dr. Meisel verneint nun die Zulässigkeit des Gottesdienstes der freien Gemeinde in der Synagoge aus folgenden Gründen: 1) „Das Judenthum dagegen hält das Anstreben einer religiös-sittlichen Bildung in vernünftiger Unabhängigkeit allein und die Aneignung blos der letzten Resultate aller menschlichen Wissensschaft und Erfahrung für unzureichend uno gefährlich. Es stellt die Thätigkeit des Geistes, die es überall gutheißt, ja fordert, unter die Oberleitung „unfehlbarer Autoritäten", die in ihrem Komplex unter Offenbarung begriffen sind. Gott selbst wird ihm nur durch die Offenbarung ein gewußter; es beargwöhnt das, nur durch die Vernunft, Gegebene, wenn ihm die Sanktion des geoffenbarten Gotteswillens fehlt; es mißtraut der natürlichen Religionsphilosophie, und macht die positive Theologie zur Nothwendigkeit; ihm ist das Höchste nur durch Offenbarung zugänglich; es setzt bei seinem Ursprung und seiner Verbreitung ein besonderes Eintreten Gottes in den Verlauf der religiösen Entwickelung voraus, und desavouirt diejenige Religion, deren Ursprung lediglich in der Selbstthatigkeit des Geistes beruht; es bekennt sich zum Supernaturalismus! Nach dem Mosaismus ist dem Menschen die Religion durch seine Anlagen nur möglich gemacht. Er steht nicht nur in einem Verhättniß zu Gott, sondern ist befähigt, es zu ahnen, zu wissen, zu erkennen. Nicht nur in ihm lebt eine höhere Natur, sondern eine höchste, Gott ist über ihm, und diese Idee Gottes kann er durch Offenbarung nur zu der Seinen machen; durch Offenbarung wird ihm die Religion wirklich." „Wie soll in demselben Hause der geoffenbarte Gott gelehrt, die unfehlbare Prophetie der Seher Israels erläutert und ausgebeutet werden, wie die so umfangreiche und tiefe positive Grundlage selbst des reinsten Zeremoniels, wie der urgeschichtliche Entwickelungsgang an den Festen, Sabbaten und Fasttagen weiter gesponnen werden, wo bald darauf die „Unfehlbarkeit wie immer Namen habender Autoritäten" für immer und ohne Rückhalt bestritten wird, und den „herrschenden (und auch beherrschten!) positiven Kirchen" die negative Opposition entgegengestellt wird!" 2) Die Synagoge hat offenbare Gefahr zu fürchten, da die selbst alle Observanz beseitigenden Juden doch von der Taufe durch diese und die Observanz der Kirche sich abhalten lassen. Die freie Gemeinde, die nur negirt, fordert diese nicht; wird nun noch der Ort des Gottesdienstes derselbe, dann fördert die Synagoge nur ihr eigenes Verlassen. 3) Indem die Synagoge die, von den Staatsbehörden sehr mißliebig angesehene freie Gemeinde aufnimmt, wird ihr der Schutz, den sie der Opposition gegen die Kirche gewährt, sehr übel ausgenommen werden. 4) Sobald die Synagoge die freie Gemeinde zuläßt, tritt nothwendig der orthodoxe Theil der jüdischen Gemeinde aus dieser aus, die Eintracht ist auf immer vernichtet; man nimmt auf, was nicht zu uns gehört, und stößt aus, was Theil seiner selbst ist. 5) Andere jüdische Gemeinden haben dieselbe Verweigerung ausgesprochen, wie die in Königsberg in Pr. Dies die Ablehnungsgründe des vr. M e i se l. Frankens und Sachs' Schreiben bringen nichts Neues zu diesen. Der Erstere sagt: die freie Gemeinde bekämpft alles Positive, das Judenthum hat Positives zu Grunde; die freie Gemeinde kann auch politische Momente haben, was der Synagoge widerspricht; die Synagoge nähme dadurch eine provozirende Stellung gegen die Kirche ein,

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