Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 14 (1850)
- Issue
- Heft 38 (16.9.1850)
- Date
- 1850-09-16
- Page
- Seite 525 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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525 weisen, und ihm zur brsondern Pflicht zu machen, vor der Vornahme einer Proklamation oder Trauung genau zu prüfen, ob kein Ehehinderniß vorhanden sei. Da aber die Ehehindernisse nicht blos in den verbotenen Graden bestehen, sondern auch noch anderer Art sind und nicht angenommen werden kann, daß sie sämmtlich den Rabbinen bekannt sind, so wird derselbe hiemit ermächtigt, Reinhards Ehegesetze des Königreichs Württemberg auf Kosten der Gemeindepflege anzuschaffen, und sich daraus Rath zu erholen. Dieses Buch ist in das Jnventarium des Rabbinats ein* zutragcn und in der Registratur aufzubewahren. Dabei wird dem Rabbinen noch bemerkt, daß hinsichtlich der verbotenen dispensablen oder indispensablen Grade es nicht genug ist, wenn die Nupturienten erklären, sie stehen in keiner solchen Verwandtschaft, sondern in Zweiselsfällen der Rabbine durch Auszüge aus den betreffenden Familienregistern sich Gewißheit darüber verschaffen muß. Stuttgart, Januar 1850. Oesterreichischer Kaiserstaat. Wien, 1. September. Die „Wiener Zeitung" meldet: Der von der israelitischen Gemeinde in Boskowitz gewählte Graf Menzdorf legte, nachdem er die Wahl mit besonderer Bereitwilligkeit angenommen hatte, am 25. d. M. in seiner Schloßkapelle den gesetzlichen Eid als Bürgermeister ab, und den Tag darauf sungirte er schon in dieser Eigenschaft. Sein erstes Augenmerk richtete er, nachahmend seinem verstorbenen Schwiegervater, dem Grafen Dietrichstein, auf das Armenwesen der Judengemeinde, und vermehrte sogleich den Fonds desselben um 500 fl. C. M. Die Judengemeinde, bemerkt der „Br. Cour.", fühlt sich durch die Erlangung dieses Bürgermeisters vollkommen dafür entschädigt, daß die christliche Stadtgemeinde die früher bestandene Vereinigung wieder aufgehoben hat. —. Aus dem nördlichen Ungarn klagt man fortwährend über Reibungen zwischen den einzelnen Konfessionen. Katholiken und Protestanten liegen sich beständig in den Haaren und auch gegen die Juden ist man intolerant. Die in Ungarn versammelten Obcrhirten würdigten diesen Gegenstand ihrer besondern Aufmerksamkeit. —. Die Gemeinde Proßnitz in Mähren hat am 27. August mit großer Stimmenmehrheit die Juden aus dem Gemeindeverband ausgeschlossen und diesen Akt der Intoleranz durch ein kirchliches Fest gefeiert. Prag, 3. September. (Ll.) Ich bin heute in der Lage, Ihnen über den Gang und die Lösung der „Anschlußfrage" einige sichere Details zu geben. Als Grundlage der Unterhandlungen mußte der §. 4 der provisorischen Gemeindeordnung angenommen werden, wornach bekanntlich die Josephstadt verpflichtet ist, jenes Kapital an die gemeinschaftliche Gemeindekasse zu erlegen, welches — bei einer Vertheilung des Präger Gemeindevermögens nach dem Verhältnisse der beiderseitigen Gesammtbevölkerung — auf die Judengemeinde entfiele. Es handelte sich somit vor Allein um Ausmittlung jener Vermögensziffer, sodann um das Verhältniß der beiderseitige Bevölkerung, weil diese beiden Glieder als Dividend und Divisor zur vorzunehmenden Division nöthig waren. Nach Abzug der Passiva wurde das Stadtvermögen auf 1,080,000 fl. berechnet, aber hinsichtlich des Vevölkerungsverhältnisses ward hier der Zweifel rege, ob darunter „Seelen" oder „Gemeindeglieder" zu verstehen waren. Im ersten Falle würde das Verhältniß 1:9, im andern 1:10 gelten, das zu erlegende Kapital aber dem zufolge auf 120,000 fl. oder auf 90,000 fl. zu bemessen sein. Die Kommission, welche aus Vertretern der Josephstadt und der alten Stadtgemeinde zusammengesetzt ist, war über diesen Punkt Anfangs uneinig, ihre Differenz drehte sich um den Unterschied von 30,000 fl.; sie hat sich aber, wie ich Ihnen vor vier Tagen berichtete, um die Sache „durch beiderseitiges Einverständniß" möglichst bald zu Ende zu führen, nunmehr geeinigt, und die Erlagsziffcr auf 100,000 fl. festgesetzt. Gestern Abends hielt sie eine dreistündige Sitzung, worin über die Modalitäten dieses Erlages verhandelt und abgeschlossen wurde. Er ward auf zehn Jahre zu 4 pCt. terminirt. Die Sradtgemeinde übernimmt alle Pensionen, Gnadengehalte jc. der Judcngemeinde, mit Ausnahme derjenigen, die dieser als „Kultusgemeinde" zukommen; ferner übernimmt sie die Besoldung der bisherigen jüdischen Gemeindediener und die Besorgung der jüdischen Normalschule; die Belassung der dort bereits angcstellten Lehrer in ihrem Amte wurde nebenbei als Bedingung aufgestellt und angenommen. Nur die Honorirung des Religionslchrers wird von der „Kultusgemeinde" zu bestreiten fein. Die Spitalsrage blieb vorläufig