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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1850-09-16 · Heft 38 (16.9.1850) · p. Seite 522

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
14 (1850)
Issue
Heft 38 (16.9.1850)
Date
1850-09-16
Page
Seite 522 (sequence 2)
Language
German
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522 Gottesdienst gestört wird, oder ob nicht jetzt überall die härtere Strafe eiiitrctcn müsse, welche das Landrecht sestsetzt, wenn ein öffentlicher Gottesdienst gestört wird. Der Gerichtshof entschied sich in Uebereinstimmung mit der Staatsanwaltschaft für die Anwendung der mildern Strafe, weil wenn nach der Verfassungsurkunde auch allerdings der Unterschied zwischen geduldeten und öffentlichen Religionsgescllschaften aufgehoben sei, doch diese Aushebung praktisch noch nicht in's Leben getreten sei, solche vielmehr im Augenblick nur den Charakter eines Versprechens haben und noch abgewartet werden müsse, bis die betreffenden speziellen Kirchen- und Unternchtsgcsetze erlassen seien. Der Gerichtshof betrachtete also die Juden für den Augenblick noch als eine nur geduldete Religionsgesellschaft und ihren Gottesdienst als eine Privatandacht. —. (C. C.) Ueber die Vorbereitung eines den Kammern vorzulegenden Gesetzentwurfs, betreffend die Eheschließung und die Beurkundung des Personenstandes, können wir Folgendes mittheilen: Nachdem die Grundlagen des Entwurfs in dem Justizministerium berathen worden, sind dieselben, unter Zuziehung von Kommiffaricn der Ministerien der geistlichen Angelegenheiten und des Innern weiter erörtert worden. Hiernächft hat der Referent im Justizministerium (Geh. Rath Bischof) den vorläufigen Entwurf ausgearbeitct, welcher den ferneren Berathungen der Ministerien über diesen wichtigen Gegenstand zum Grunde gelegt werden soll. Dieser Entwurf geht davon aus, daß den Geistlichen derjenigen Religionsgesellschaftcn, welche bisher berechtigt waren, die Akte des Personenstandes mit bürgerlicher Wirkung zu beurkunden, dieses Recht verbleiben, daß aber außerdem die bürgerliche Beglaubigung jener Akte für die Dissidenten und für die Fälle der Weigerung von Seiten der Geistlichen der berechtigten Religionsgrsellschaften geregelt werden soll. Der Geheime Revisionsrath von Daniels hat auf Veranlassung des Justizministers eine deutsche Bearbeitung der englischen Gesetze über die Registration dcr Geburts-, Heiraths- und Sterbeurkunden geliefert; auch ist ihm der vorläufig aufgestellte Entwurf zur Begutachtung mitgetheilt worden. —. Die jüdische Bevölkerung in Berlin betrug 1849 unter 401,154 Seelen 9,535; seit 1846 hatte sie sich um 1260 Seelen vermehrt, was 15,23 Prozent macht, während die Evangelischen sich nur um 2,53, die Katholischen um 7,25 Prozent vermehrten. —. In der jetzigen Stadtverordnetenversammlung sitzen mehrere Juden. Bei den jetzigen Gemeinderathswahlen waren mehrere Juden als demokratische Kandidaten aufgestellt, wie die Herren Simion, Dr. Stern u. A. Da die Wahlen sämmtlich strengkonservativ ausgefallen, so stand sofort in den hiesigen Blättern die Anzeige: „in den nunmehrigen Gemeinderath ist kein einziger Jude gewählt worden." Die Antwort blieb nicht aus, nämlich doch Einer: Herr Di-. Veit. Aus der Provinz Posen, 1. September. (Privatmitth.) Erlauben Sie mir, heute in der Mittheilung meiner „kurzen Notizen" aus den Gemeinden des Großherzogthums fortzufahren. Lissa. Der Bau des neuen Bet Ha-Midrasch wird bald zu Ende geführt sein. Zur Einweihung desselben wird die Orthodoxie ein „Hosianna!" anstimmen, das klingen wird bis an die Marken von Zion. Die sogenannte Fortschrittspartei wird — wie immer — ungerührt bleiben. — Am 22. v. M. hat das Rabbinat Einem der angesehensten Gemeindemitglieder, dem Kaufmann Herrn M. Biberfeld, es verweigert, die Trauung seiner Tochter im großen Tempel vollziehen zu lassen, — aus einem Grunde, der zu lächerlich ist, als daß wir Ihnen denselben erst mittheilen sollten. — Da ist man doch in den kleinen Gemeinden der Ostkreise, die dicht an Polen grenzen, schon lange nicht mehr so skrupulös. — In den Gemeindeangelegenheiten L's herrscht noch derselbe Wirrwarr, wie im vorigen und vorvorigen Jahre. „Die, welche Kapitalien baar liegen haben" — schreibt uns ein Freund aus L. — „eilen mit dem Abzugsgelde in die Korporationskaffe, um sich für immer loszukaufen. Was wird aber unter diesen Umstanden (fährt unser Freund fort) das Loos derjenigen sein, die sich loszukaufen nicht im Stande sind? O pfui! über die, welche unsere Gemeinde bis zum Rande dieses Abgrundes geführt haben!" Den Kommentar zu diesen Sätzen liefere ich Ihnen ein andermal. Die Schulvorstandsfrage (vergl. No. 27 u. No. 31 d. Bl.) ist noch nicht erledigt. Posen. Unter den 12 Zöglingen des (mit der königl. Louisenschule verbundenen) Seminars für Lehrerin und Erzieherinnen, welche neulich geprüft, aus

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