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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1850-09-09 · Heft 37 (9.9.1850) · p. Seite 518

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
14 (1850)
Issue
Heft 37 (9.9.1850)
Date
1850-09-09
Page
Seite 518 (sequence 10)
Language
German
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518 daß der hiesige Opernsänger Knopp, ein Jude, mit der Opernsängerin Frau Fehringer, einer Christin, in der dasigen Stadtkirche kopulirt worden sei. Allein unsere Behörde wird von dieser, nach diesseitigen Gesetzen unzulässigen Ehe gar keine Notiz nehmen, vielmehr ihr nicht die geringste Rechtskraft einräumen. Fortwährend figuriren daher auch auf den Theaterzetteln ein Herr Knopp und eine Frau Fehringer. Prag, 30. August. Heute fanden die Wahlen für den Gemeinderath von Prag statt. Feierlicher Gottesdienst fand in Synagogen und Kirchen statt. Für die Josephsstadt (früher Judenstadt) sind folgende Wahlen resultirt: 1. Wahlkörpcr. Landau M. I., Buchdrucker (Kandidat der Mittelpartei). 2. Wahlkörper. Kubinsky Moriz, Kaufmann (Kandidat der Mittelpartei). Gitschin, Nell. Or. 3. Wahlkörper. Frankl D. B., Kaufmann. Wiener Friedrich, 1. U. Dr. (Kandidat der Mittelpartei), vr. Gitschin ist der einzige Kandidat, der zwar von keiner Liste als Solcher aufgestellt, von der Josephstadt aber selbstständig als Stadtverordneter gewählt wurde. Er ist ein Mann, dessen Wahl allgemein und mit Recht freudig begrüßt wird. Aus Böhmen, 20. August. (Jnnsbr. Zeit.) Die israelitische Gemeinde Lichtenstadt hat durch den Tod ihres ausgezeichneten Rabbinen einen herben Verlust erlitten. So traurig dieser Fall die Freunde und Angehörigen des Entseelten berührte, so bot er uns doch die seltene Gelegenheit, einen Mann, der wegen seines echt christlichen Wirkens längst bekannt war, seinen innern Werth entfalten zu sehen. Bon dem traurigen Ereigniß unterrichtet, begab sich der Vikar von Zetlitz, Herr Zibonsky, an dem zur Bestattung bestimmmten Tage in Begleitung seiner Hilfspriester nach Lichtenstadt und ging im Priesterrocke mit zu Grabe. Dort angelangt hielt er eine würdevolle Rede, die den schönen Beruf des Priesters und das verdienstliche Wirken des Entseelten unter seinen Glaubensgenossen zum Gegenstände hatte. Möge dieses Beispiel christlicher Liebe, auch christlichen Konfessionen gegenüber, allgemeine Nachahmung finden. — Möge man auf diesem Wege Andersgläubige versöhnen. Wien, Ende August. Am 25. fand in Preßburg die feierliche Konstituirung der Handelskammer statt. Bei dem der Feierlichkeit folgenden Banket brachte man zu Ehren des israelitischen Mitgliedes der preßburger Handelskammer den Israeliten ein Hoch aus. Der Bürgermeister umarmte hierauf Herrn Joseph Schlesinger unter Thränen. Man erwähnt dieses Umstandes öffentlich, weil er als Ereigniß der sonst so freundlich gelegenen Krönungsstadt die anerkennendste Bemerkung verdient. —. Die „Oesterr. Correspondenz" meldet: „Der in mehreren Städten Deutschlands und des Auslandes wohlbekannte israelitische Sprachlehrer, Herr Lewis, hat eine Rundreise durch Ungarn unternommen, um über den gegenwärtigen Bestand der dortigen, theilweise tief verfallenen Judenschulen belehrende Erfahrungen und Material zu gemeinnützigen Vorschlägen zu sammeln. Wien, Ende August. Da in mehreren Gegenden des Reiches, namentlich in Böhmen, vielfach die Gemeinden ihren Rabbinen die bisherigen Gehalte auszuzahlen sich weigern, und darüber Beschwerden geführt sind, so hat das Ministerium an alle Statthaltcreien den Befehl erfließen lassen, daß die Gemeinden, so lange die neue Gestaltung nicht geordnet ist, genöthigt sind, die Rabbiner in ihrem bisherigen Verhältniß zu erhalten. Lemberg, im August. (Privatmitth.) Die mit großer Energie die allgemeinen israelitischen Verhältnisse betreibende „Jüdische Post" verbreitet jetzt folgende Petition, die, unterfertigt, an das Ministerium geht. „Hohes k. k. Ministerium! Nach den mosaischen Institutionen und nach den Vorschriften des Talmuds ist der Rabbine auf's Heiligste verpflichtet, in die Herzen des Volkes wahre Frömmigkeit unzertrennlich vereint mit der vollkommensten Treue zu dem von Gottes Gnaden hienieden eingesetzten Monarchen zu pflanzen, und diese Tugenden unablässig zu pflegen. Verhindert wird aber der Rabbine diese heilige Pflicht zu erfüllen, durch die allzu große Abhängigkeit von den Personen, deren Gemüther zu beherrschen er bestimmt, berufen und schuldig ist. Diese Abhängigkeit tritt prägnant hervor: a) bei der sich alle drei Jahre erneuernden Anstellung des Rabbinen dadurch, daß dessen Wahl in den

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