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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1850-08-26 · Heft 35 (26.8.1850) · p. Seite 493

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
14 (1850)
Issue
Heft 35 (26.8.1850)
Date
1850-08-26
Page
Seite 493 (sequence 13)
Language
German
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493 kaum abgestreift hatten, wieder leicht nahem könnten; indem sich die Medizin zur Zeit größtentheils in den Händen der zaubersüchtigen Chaldäer, der abergläubischen Perser und der betrügerischen Priester der Griechen und Römer befand, welche pompöse Tempel auf geweihten Bergen und in geheiligten Hainen errichteten und mehr als je die leichtgläubigen Kranken bald durch vorgebliche astrologische Prophezeihungen, bald durch seltsame Beschwörungen und ähnliche Gaukeleien zu täuschen suchten; und wie leicht konnten nicht die Israeliten in ihrer medizinischen Praxis mit jenen in Berührung kommen und ihnen nachzuahmen versucht werden. Ein zweiter, nicht minder wichtiger Grund für die derzeitige Abneigung gegen die medizinische Praxis unter den Israeliten mag das damals wahrscheinlich auch unter den Israeliten, wenngleich in etwas modifizirter Form, verbreitet gewesene Dogma des Fatalismus gewesen sein. Man ging nämlich von der Idee aus, daß, da Gott Herr der Natur ist, die er zugleich nach seinem hohen und allweisen Willen leitet und bezwinget, in bedenklichen Krankheiten auch nur von ihm allein und nicht von den Aerzten Hilfe erwartet werden dürfte *). Vielleicht gaben ihnen auch viele Bibelstellen, — die diese Idee wirklich als ein schon seit uralter Zeit im Judenthume begründetes und öfter vorherrschend gewesenes Dogma darzustellen scheint, — Veranlassung, obige Ansicht zu apologiren. So heißt es: „Ich der Herr bin dein Arzt." (2. B. Mos. 15, 26.) „Ich verwunde und heile auch." (5. B. Mos. 32, 39.) „Auf, zum Herrn wollen wir uns bekehren, denn er plagt und heilt, er verwundet und verbindet" (Hosea 6, 1.); und von Assa heißt es ausdrücklich: In seiner Krankheit suchte er nicht den Herrn, sondern die Aerzte (2. Chron. 16,12.)* 2) *) Vergl. Pirke derabbi Elasar cap. 53 fl*. Anastas, quaestion. CXIV. p. 558. Ingoist. 1617. und Dukes radbin. Blumenlese. Leipzig 1844. S. 27 ff. 2) Die einzige Stelle, die im Pentateuch eine Andeutung auf die Erlaubniß sich vom Arzte heilen zu lassen giebt, ist die im 2. B. Mos. 21, 19., indem es daselbst heißt S2T' NST) „Er soll ihn heilen lassen." Bedenkt man aber, daß hier diese Erlaubniß nur bedingungsweise, wenn nämlich der Kranke sich bereits so weit erholt haben wird, daß er „an einer Krücke auf der Straße herumgehen kann" (ibid.) gegeben zu sein scheint, so ist es nicht ganz unwahrscheinlich, daß die Heilung des Gefährlich-Erkrankten damals wirklich unstatthaft gewesen sei; um so wahrscheinlicher, da es hier sonst anstatt der Ausdrucks in&os^n stehen Nicht unwahrscheinlich ist es auch, daß dem von der großen Synode verfaßten Gebete „Rephaönu" (isns-), d. i. die achte Benediktkon des Schemona-eßre), lediglich diese erwähnte Ansicht zu Grunde gelegt worden sei. Selbst lange nachher, als die von Pythagoras begründete, in der Hippokratischen Schule eingeleitete und von den Alexandrinern bereits praktisch angewandte Methode, die Medizin nämlich dem Urtheile der Philosophie zu unterwerfen und Erstere nur in Verbindung mit der Letztem auszuüben, in Anwendung gebracht wurde, wodurch nun auch die Priester aus ihrer bis dahin gehüllten Dunkelheit hervorzutreten und mit den Philosophen gemeinschaftliche Hand zu machen sich genöthigt sahen, so daß die Medizin seitdem als freie Kunst und zwar unter wenigerem Vorurtheile geübt wurde, mithin von dieser Seite dieselbe auch den Israeliten weniger Mißtrauen einflößte und sie ihnen auch deshalb zugänglich gemacht werden durste, — schien doch noch immer die obige Idee des Fatalismus unter einem großen Theile der Israeliten vorherrschend geblieben zu sein, weshalb die Medizin unter ihnen, trotz der günstig eingetretenen Um-- stände, entweder noch gar nicht existiren, oder doch nur sehr geringe Fortschritte machen konnte. Ja selbst dann noch, als die atexandrinische Schute auch die Juden großentheils aufklarte und die Medizin von der eigentlichen Dogmatik auch bereits von ihnen getrennt wurde, und man im Tempel zu Jerusalem für die Priester, die wegen ihrer leichten Bekleidung wahrend ihrer Amtsverrichtung, wegen ihres öftern Badens in kaltem Wasser und vorzüglich ihres Barfußgehens auf kaltem marmornen Boden wahrend der Zubereitung der Opfer und des vorgeschobenen Gottesdienstes, mancher Unterleibbeschwerden öfter ausgcsetzt waren, — bereits schon Israeliten als Aerzte anzustellen sich genöthigt sah *), konnte diese Anstellung (wie dieses aus der Mischna Schkalim V. 2. hervorzugehen scheint) demungeachtet noch immer keinen definitiven Charakter annehmen, sondern es wurde diesem Beamten gleich demjenigen, der die Aufsicht über den Vorhang des Tempels (rons) hatte, nur eine außerordentliche Stellung eingeräumt, und Beide wurden nur dann angestellt, wenn sie zuvor die Zustimmung der gemüßte, was auch schon dem Onkelos und Raschi ausgefallen ist. *) Der Talmud in Tr. Schekalin V. 1. führt namanllich einen gewissen Ben-Achija an, der alsTempel-! arzt fungirt hlttte.

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