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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1850-08-26 · Heft 35 (26.8.1850) · p. Seite 486

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
14 (1850)
Issue
Heft 35 (26.8.1850)
Date
1850-08-26
Page
Seite 486 (sequence 6)
Language
German
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486 Wir haben diesen Worten Nichts hinzuzufügen. Wer ein Herz hat, dem die Forderungen der Humanität nicht fremd sind, versteht sie, und auch nur für Solche sind sie geschrieben und werden sie hier wieder abgedruckt, nicht aber für Leute, deren Gott „Mammon" heißt. Drum auf Ihr mit Glücksgütern gesegneten rheinischen und westfälischen Glaubensgenossen und beweiset durch die That, daß Ihr das Verdienst eines Mannes, der in der Sorge für Euer geistiges Wohl grau geworden, zu beurtheilen aber auchzu würdigen im Stand seid! Nochmals aus und handelt, damit die gebildetere Nachwelt nicht einst von Euch sage: „Ihr wäret nicht im Stande, Euer eigenes Interesse wahrzunehmen!" Noch ist eSZeit, und über kurz vielleicht schon — o daß ich löge! — zu spät!! Daß natürlich die Haindorf'sche Anstalt auch der Reform bedarf, möchte man erweisen können, ß Posen, 11. August. (Privatmitth.) In dem Art. No. 29 d. Bl. befinden sich mehrere Behauptungen, die der Herr XXU wol schwerlich vertreten kann. Er sagt, armen Kindern sei der Platz geraubt durch Kinder wohlhabender Eltern, die den Lehrern der städtisch-jüdischen Schule für den Unterricht ein Honorar zahlen. Ich fordere den Unparteiischen auf, ein vom hiesigen Magistrate legalisirtes Berzeichniß derjenigen armen Kinder öffentlich auszulegcn, die jemals in der hiesigen städtisch-jüdischen Schule keinen Platz gefunden. Die Wahrheit ist aber diese: Die städtisch-jüdische Schule zählt 72 Schüler in der obern Klaffe, von denen höchstens 12 für Privatstunden außer der Schulzeit, in welchen die französische Sprache, so wie einige andere Gegenstände, die vom öffentlichen Schulplane ausgeschlossen sind, gelehrt werden, ein geringes Honorar zahlen; für die öffentlichen Schulstunden zahlt kein einziges Kind auch nur einen Heller. (Eine solche Privatstunde ist wol an jedem Orte eingcführt.) In der Mittlern Klasse befinden sich gegenwärtig 129 Schüler, von denen höchstens 20 an der bezahlten Privatstunde Theil nehmen. In der untern Klaffe befinden sich 130 Schüler, von denen höchstens 25 in der genannten Privatstunde unterrichtet werden. Wenn der unparteiische Herr XXII seinen Nachweis in der oben angegebenen Weise führen will, so bin auch ich erbötig, einen eben auf solche Weise legalisirten Nachweis von der Richtigkeit meiner Angabe zu führen. Ebenso ist seine Behauptung über die „abgenutzten" Kräfte eine, die entweder falsch, oder mit Namen zu belegen ist. Treten Sie heraus, Herr XXIl, und messen Sie sich mit den Lehrern der städtisch-jüdischen Schule. Es sind dies nicht blos geprüfte, sondern von unseren so humanen, als intelligenten Behörden erprobte Lehrer. Messen Sie sich mit ihnen, und Sie sollen balv überzeugt werden, daß Sie keinen Monat lang mit solcher Energie, mit solcher, Gott sei Dank ungeschwächter Kraft (Venn das Geistige im Menschen altert nicht), arbeiten werden, als die Lehrer der mehrerwähnten Anstalt es thun. Magdeburg,9. August. (Privatmitth.) (Schluß.) *) Extr. Prot. Sen. Hambnrgensis. Mercurii d. 26 Junii 1850. Ad lectas Supplicas der Unterzeichneten Mitglieder der hiesigen deutich-israelitischen Gemeinde, Supplikanten d. 19. a. c. Conclusum: Dentur Supplicae dem Wohlweisen Weddeherrn ol Ommissum eidem, den Vorstehern der gedachten Gemeinde Folgendes anzuzeigen: Es sei dem Senate an dem obcrwähnten Tage die anbei erfolgende von einer großen Anzahl von Mitgliedern der dcutsch-israclitisd)cn Gemeinde unterschriebene Bittschrift zugegangen, in welcher mit Bezug auf die beabsichtigte provisorische Verordnung, die Ehe zwischen Christen und Juden betreffend, folgende Wünsche vorgetragen worden. 1) Kinder einer nicht jüdischen Mutter möchten nach Erklärung der Eltern, dieselben im Judenthume erziehen zu wollen, nur dann der deutsch-israelitischen Gemeinde zugeführt und in deren Geburtsregister eingetragen werden können, wenn vorher den Anforderungen des jüdischen Rechts und Rituals genügt wäre. 2) Die einen-Juden heirathende Christin möge der Gemeinde als Mitglied nicht zugeführt, sondern den im Christenthum erzogen werdenden Kindern solcher Ehen gleichgestellt werden. 3) Die Zustimmung des Gemeindcvorstandcs zur Eingehung einer solchen Ehe möge nicht verlangt wer- *) Wir übergehen die Supplik, auf welche obiger Bescheid ertheilt worden, da die drei Petita wörtlich angeführt sind.

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