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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1850-08-19 · Heft 34 (19.8.1850) · p. Seite 479

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
14 (1850)
Issue
Heft 34 (19.8.1850)
Date
1850-08-19
Page
Seite 479 (sequence 15)
Language
German
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479 so kann dieses doch immer als kein so erhebliches Wunder betrachtet werden, wenn wir mit dem Talmud annehmen, daß er im Besitze des Sepher Rephuot gewesen sei und die darin enthaltenen natürlichen Kuren zur Herbeiführung seiner Genesung, wenngleich unter Gottes Beistand, benutzt habe*). Anders ist dieses mit unserm Chiskija der Fall, der diesen Talisman bereits nicht mehr in Händen hatte, weshalb auch seine erfolgte Genesung, nach dem Talmud, nur Gott allein, ohne mittelbare menschliche Einwirkung zugeschrieben werden konnte. (Schluß folgt.j *) Dem Rif, der sich in seinem Kommentar zu den Agadot Tr. Berachot 51 nur auf obigen Midrasch bezieht, indem er dort sagt: NiN ab rrpm n? am Kirn ibirr nanao urbm lör« sind merkwürdiger Weise die Stellen des Talmuds Tr. Baba-mezia 86 und Sanhedrin 107 entgangen, wo es ausdrücklich heißt: VvrbK ^y rbm nonao inbin nin Nb Anzeiger. Ln demselben werden Annoncen aller Art gegen l1/-» Ngr. (1 gGr.) Gebühren für die gespaltene Zeile aus Petitschrift oder deren Raum so wie literarische, merkantile u. a. Beilagen ausgenommen. Die Verlagshandtun g. Die hiesige jüdische Gemeinde braucht zu kommende Ostern einen Vorbeter, der zugleich das Amt als Schächter und Lehrer versehen kann. Derselbe erhält an fixem Gehalt 100 Thlr., freie Wohnung und circa 50 Thlr. bringt die ntrn© ein. Reflektirende wollen sich in portofreien Briefen wenden an den Vorsteher der israelitischen Gemeinde zu Sandersleben. A. Frank. Vakanz. Die Stelle eines Kantors bei der hiesigen jüdischen Gemeinde soll anderweitig besetzt werden. Männer, die einen zeitgemäßen Gottesdienst zu leiten, vorzugsweise aber wenn solche außer dem Borbeteramt auch noch eine gediegene Predigt zu halten im Stande wären, belieben in frankirten Briefen mit Beifügung ihrer Zeugnisse sich an uns zu wenden. Der Vorstand der jüdischen Gemeinde zu S t a r g a r d in Pommern. Bis zum nächsten Michaelis ist in der israelitischen Gemeinde zu Penzlin (Mecklenburg-Schwerin) die mit freier Station und einer fixen Besoldung von 115 Thlr. Kour. verbundene Stelle eines Religionslehrers, Vorsängers und Schächters zu besetzen. Hierauf Reflektirende wollen ihre Zeugnisse ungesäumt portofrei einsenden an den Landesrabbiner Dr. Einhorn. Schwerin, 9, August 1850. In der Samsonschen Freischule soll baldmöglichst wieder ein verheiratheter Lehrer Mittlern Alters angestellt werden, dem das Amt eines Hausvaters übertragen werden kann. Derselbe muß, gleich seiner Frau, in ökonomischen Angelegenheiten erfahren und fähig sein, in den für eine gute Bürgerschule nöthigen Lehrfächern, so wie im Hebräischen und dem Gesänge gründlichen Unterricht zu ertheilen. Der Hausvater und die Hausmutter müssen insbesondere diejenigen Eigenschaften besitzen, welche man bei gebildeten Eltern einer großen Familie zn fordern berechtigt ist. Dafür wird ihnen ein anständiges Auskommen zugesi'chert. Zudem nun der Unterzeichnete, Namens der Administration des Samsonschen Legatenfonds, die befähigten Kandidaten zur Meldung auffordert und sich zu jeder weitern Auskunft bereit erklärt, bittet er, zur Vereinfachung der Korrespondenzen, 1) daß den Anmeldungen gleich ein genauer Lebensabriß und die Zeugnisse in möglichster Vollständigkeit beigefügt werden, und 2) daß die Kandidaten es dem Unterzeichneten und den mannigfach zu beachtenden Rücksichten zu Gute halten mögen, wenn die Antworten auf die eingesandten Zuschriften nicht vor dem Monate Oktober erfolgen sollten. Wolfenbüttel am 4. August 1850. Direktor Ph. Ehrenberg. Ein junger Mann, mosaischer Religion, welcher seine Schulbildung in Dessau erlangt, in einem guten Tuch- und Modewarengeschäft die Handlung erlernt hat, seit Ostern Kommis ist und über seine Brauchbarkeit die besten Atteste beizubringen vermag, sucht in einem religiösen Hause, worin am Sonnabend nicht verkauft wird, ein Placement. Es wird weniger auf großes Gehalt als eben darauf gesehen, daß am Sonnabend das Geschäft geschlossen bleidt. Hierauf Reflektirende belieben ihre Adresse an die Redaktion dieser Zeitung abzugeben. Ein 18jahriges, gesundes und wohlgebildetes Mädchen, israelitischen Glaubens, wünscht zu Michaelis als Verkaufsmamsel in ein Weißwaaren- und Posamentirgeschäft, um es zu erlernen, wenn auch die beiden ersten Jahre ohne Gehalt, gegen freie Station, oder unter angemessenen Bedingungen in eine Wirthschaft bei Glaubensgenossen einzutreten. Anträge erbittet man sich unter Chiffre IM. H. durch die verehr!. Redaktion. Zu kommende Michaeli kann ein junger Mann, welcher tüchtige Schulkenntnisse sich angeeignet hat, in

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