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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1850-08-19 · Heft 34 (19.8.1850) · p. Seite 474

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
14 (1850)
Issue
Heft 34 (19.8.1850)
Date
1850-08-19
Page
Seite 474 (sequence 10)
Language
German
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474 blos, in allen das Gewissen und dessen Lenken«, die Kirche, nicht beirrenden bürgerlichen Vorschriften durch Wort und That den Gehorsan, zu lehren, den wir Alle der Vorgesetzten Obrigkeit, die durch Gottes weise Fügung besteht, um des Gewissens willen schuldig sind (Rom. 13.). Unser Herr Jesus hat sich niemals mit der Lösung der Frage über die Emanzipation des jüdischen Volkes von dem Joche der Römer befaßt, wol aber Allen ohne Unterschied eingeschärft, dem Kaiser zu geben, was des Kaisers, und Gott, was Gottes ist (Luk. 20.). In gleicher Richtung wird sich auch der katholische Seelsorger in Betreff der in Rede stehenden Angelegenheit zu benehmen haben. Auf die Fragen der seiner geistlichen Obsorge anvertrauten, über ihr Verhältniß zu den Israeliten hat er ihnen die sub 1 angedcutete Wahrheit des christlichen Sittengesetzes einzuschärfen, und rücksi'chtlich der bürgerlichen und politischen Rechte den Gehorsam gegen die bestehenden Gesetze zu lehren, deren gewünschte Abänderungen nicht durch Gewaltlhätigkeiten und Tumulte, sondern nur im legalen Wege erzielt werden darf. So thaten die Christen der ersten Jahrhunderte, so lehrten die damaligen Bischöfe und Priester, so will es auch heut« die Kirche von ihren Gliedern gehalten wissen. Geht der Seelsorger diesen Weg, so hat er seine Aufgabe, eine Sendbote des Friedens zu sein, erfüllt, ohne sich in Besprechung politischer Zeitfragen einzulasscn, deren Entscheidung dem Diener des Altars nicht zusteht, und ihm, Falls er sich unberufen damit befassen wollte, nur große, der Verwaltung seines heiligen Amtes abträgliche Verlegenheiten bereiten würde. Großbritanien. London, 6. August. Im Unter Hause stellt der Generalanwalt die in Betreff des Rothschildschen Falles angekündigten Resolutionen, nämlich: 1) daß der Baron nicht berechtigt ist, während irgend einer Debatte im Hause zu stimmen oder zu sitzen, bevor er den Abschwörungseid in der gesetzlich vorgeschriebenen Form geleistet hat, und 2) daß das Haus in der nächsten Session die Form jenes Eides in Betracht ziehen wird mit Rücksicht auf die jüdischen Unterthanen Ihrer Majestät. Der Generalanwalt erklärt zunächst, daß beide Resolutionen getrennt seien, so daß es einem jeden Mitgliede freistehe, dieselben einzeln zu verwerfen oder anzunehmen. Wie das Gesetz gegenwärtig stehe, sei der vorliegende Fall folgender: Einer, der sich zum jüdischen Glauben bekenne, sei zum Parlamentsmitgliede gewählt worden und habe weder Sitz noch Stimme, so lange er nicht den Abschwörungseid in einer Form geleistet habe, in welcher ein gewissenhafter Jude ihn leisten könne. Dessen ungeachtet sei der Sitz nicht leer und es gebe keine rechtmäßige Gewalt im Hause, welche ihn für leer erklären oder eine neue Wahl ausschreiben lassen könne. So sei durch die bloße Form einiger Worte, die nie dazu bestimmt gewesen, Juden auszuschließen, der betreffende Mann verhindert, seinen Sitz einzunehmen, und seine Kommittenten seien seiner Dienste im Parlamente verlustig. Dieses sei der widersinnige Zustand des Gesetzes und es liege dem Hause ob, so bald wie möglich in der nächsten Session einem solchen Zustande ein Ende zu machen. Der Verbesserungsantrag Hume's unterscheide sich nicht wesentlich von den Resolutionen; nur enthalte er den absoluten Ausspruch, daß der Baron seinen Sitz einnehmen könne. Zum Schluffe rühmt der Redner das angemessene Verhalten, die Festigkeit und die Mäßigung, welche Rothschild im ganzen Verlaufe dieser Angelegenheit gezeigt habe. Hume behauptet, das Haus dürfe nicht in der Art über die Frage zum Voraus absprechen, daß es erkläre, Rothschild sei nicht zu Sitz und Stimme berechtigt. Er stellt seinen Verbesserungsantrag, des Inhaltes, daß, da der Baron Rothschild die Eide auf das alte Testament, indem dies die für sein Gewissen am Meisten bindende Form sei, geleistet und auch den Abschwörungseid mit Auslassung der Worte: „auf den wahren Glauben eines Christen", abgelegt habe, und da Zweifel über die rechtliche Kraft dieser Eidesleistung entstanden seien, es angemessen ist, in der nächsten Session ein Gesetz zur Erklärung des Gesetzes einzuführen, und daß das Haus dann den Gegenstand der Eide mit Bezug auf die Veränderungen, die sie seit ihrer Einführung erlitten, in Betracht ziehen wird. Anstey unterstützt den Verbesserungsantrag. D'Israeli erklärt, er habe bisher nicht an der Debatte Theil genommen, weil sie streng rechtlicher Natur gewesen sei. Anders stehe es mit den vorliegenden Resolutionen, die man aus dem Standpunkte des Rechts und aus dem der Politik betrachten könne. Die mißliche Lage, in welcher sich das Haus gegenwärtig befinde, habe es der Regierung zu verdanken. Für die

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