Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 14 (1850)
- Issue
- Heft 33 (12.8.1850)
- Date
- 1850-08-12
- Page
- Seite 463 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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463 Pressure from urthout einladen. Der Gegenstand ist unerquicklich, wie der Prozeß Gorham, und wird nur durch das so seltene Bewußtsein erträglich gemacht, daß Deutschland darin, Dank unsrer liberalen Erziehung und dem Jahre 1848, höher steht als England. —. In der Unterhaussitzung vom 1. August kündigt der Generalanwalt an, daß er am Montag folgende zwei Resolutionen beantragen werde: 1) Daß Baron Rothschild nicht berechtigt ist, im Hause während der Debatte zu stimmen oder zu sitzen, ehe er den Abjurationseid in der gesetzlich vorgeschriebenen Form geleistet hat. 2) Daß das Haus bei der ersten Gelegenheit in der nächsten Session die Form des Abjurationseides ernstlich in Betracht nehmen wird, mit der Absicht, eine Erleichterung für Ihrer Majestät Unterthanen, die sich zur jüdischen Religion bekennen, eintreten zu lassen. (So verläuft sich denn das Ganze in den Sand.) Literarische Nachrichten. Leipzig, 5. August. Das Phittppfon'sche Bibelwerk schreitet jetzt wieder rascher fort nnd seiner Vollendung entgegen. Die 10te Lieferung des M. Bandes wird soeben ausgegeben: sie enthält die Letzten Kapitel der Psalmen, die Einleitung zu den Psalmen, so daß das Psalmbuch gänzlich absolvirt ist, und die ersten sechs Kapitel der Sprüche Schelomo's. Die Ute Lieferung, welche tief hinein in die Sprüche reicht, wird bald fertig sein. Magdeburg, 4. August. Worte eines Laien über den jüdischen Religionsunterricht und über das Rabbinerthum in Ungarn. Pesth, 1850. Das Schriftchen (10 S.) ist die Expektoration eines jüdischen Kaufmanns, der in inniger Liebe für das Judenthum, voller Pietät für dasselbe, aber auch voller Eifer für zeitgemäße Bildung aus vollem Herzen seine Meinung ausspricht. Nachdem der Verf. sich über die Gleichstellung der Juden, über das eigentliche Bekenntniß der Juden, welches er in den Zehngeboten findet, über die schlechte Beschaffenheit der Volksschule in Ungarn und über den gänzlichen Verfall des Rabbinerthums in Ungarn ausgesprochen, gehen seine Vorschläge dahin: für die allgemeine Bildung sollen gemeinschaftliche Schulen für alle Konfessionen angelegt werden; im Uebrigen meint er: 1) Wenn nämlich der Staat jede jüdische Kultusgemeinde, ich verstehe varurttec jeden Ort, wo 50 Israeliten wohnhaft sind, dliese gesetzlich anhalten würde, eine Anstatt zu errichten, in welcher jedes Kind, iveß Geschlechtes, Standes oder Bmufes es immer sei, von dem fünften Jahre des Lebensalters beginnend, einen aufGrundlage des mosaischen Gesetzes eingerichteten, geregelten Unterricht der Glaubens- und Sittenlehre genießen soll. 2) Dieser Unterrich't soll, wenn der Rabbiner im Orte dazu befähigt, von diesem ertheilt werden; in solchen Oer- Lern aber, wo gar keil, Rabbiner, oder der da Angestellte nicht dazu befähigt wäre, möge eigens für den Religionsunterricht ein Religionslehrer angestellt werden, der sich über seine vollkommen-t pädagogische Befähigung *) durch legale Zeugnisse auszuiveisen habe. 3) Der Religionsunterricht soll in 2—3 Klassen, je nach dem Bedürfnisse, der Zahl und der Befähigung der Zöglinge eingetheilt, «rius einem systematisch geregelten Religionsbuche, so wik nach dem von dem hohen Ministerium zu bestimmenden Schulplane vorgetragen werden. 4) Sollte ferner öle Kultusgemeinde verpflichtet werden, für jedes Jahr Ln Voraus einen Etat für den Kostenaufwand dieser Einleitung zn entwerfen, die Leistungen dazu aber auf die Zahlungsfähigen nach dem Steuerschlüffel repartirm. Endlich 5) sollte die Freqrrenz des Religionsunterrichtes nach allen jenen Normalien beaufsichtigt und bedingt werden, wie dies bei den übrigen Konfessionen im Lande beobachtet wird. Hinsichtlich des Aabbinerthums geht seine Ansicht dahin: 1) Von nun an jeder neuanzustellende Rabbiner die Befähigung habe, eliensowol als Pädagoge fungiren, pädagogischem Unterricht beurtheilen zu können, als auch die Keirntnisse zu besitzen, die jedem Volkslehrec unentbehrlich smd. 2) In einer Hauptstadt des österreichischen Staates, in welcher eine bedeutende Universität besteht, somit vorzüglich Prag dazu an. Geeignetsten erscheint, ein Seminarium zur Bildung jüdischer Geistlichen zu begründen, aus welchem Männer, ausgestattet mit akademischer Bildung für größere jüdische Kultusgemeinden; für kleinere aber schulmäßig gebildete Pädagogen hervorgehen *) Gleichwie in öffentlichen Schulen Katecheten rc. rc. angestellt sind, ebenst könnte, wo Juden wohnhaft, ein jüdischer Religionslehrer für einzelne Stunden des Tages angestellt werden.