Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 14 (1850)
- Issue
- Heft 33 (12.8.1850)
- Date
- 1850-08-12
- Page
- Seite 462 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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462 einem kürzer» um. Wie Sie längst wissen, verlangte Baron Rothschild im Hause seinen Sitz und zum Eide zugelassen zu werden. Als ihm das Neue Testament gereicht wurde, verlangte er, auf das Alte beeidigt zu werden. Dies wurde durch einen Beschluß des Hauses gestattet. Rothschild erschien deshalb gestern wieder, leistete den Oath of Allegiance und Supremacy mit den jüdischen Formalitäten: dem Kusse des Alten Testaments und bedeckten Hauptes, ließ aber in dem dritten Eide, dem Oath of Abjuration, die Worte: „upon the Irue faith of a Christian “ aus. Der Sprecher hieß ihn sich zurückziehen, und zwei gleich darauf gestellte Anträge, wovon der eine aussprach, daß der Sitz für die Stadt London erledigt, der andere, daß er besetzt sei, wurden verworfen. Das Ministerium, welches sich gegen beide Propositionen erklärte, verlangte eine Vertagung der ganzen Angelegenheit auf Montag. Niemand weiß zu sagen, was man dann Vorschlägen wird, die Minister vielleicht selbst noch nicht. So weit ist die Sache jetzt gekommen, daß die Frage ihrer Erledigung mit Riesenschnclle und Allgewalt entgegeneilt. Außer Woods klarer Rede sielen die Debatten bei dem juristischen Charakter derselben ziemlich lang und langweilig aus, und ich fürchte beinahe, daß eine jede Besprechung der Frage jetzt nicht interessanter zu halten sein wird. Wo sonst von dem christlichen Fundamente des Staates, von dem Einflüsse der Ungläubigen auf die Legislation, von der Entheiligung des Unterhauses geredet wurde, handelt es sich um Nichts mehr, als um die Auslassung einiger Worte. Hat das Unterhaus das Recht, jenes „upon the true faith of a Christian“ aus dem Eide zu streichen, oder nicht? Ich stimme vollkommen der Ansicht Mr. P. Woods bei, daß das Haus diese Macht hat, obgleich ich nicht zugeben kann, daß Baron Rothschild schon jetzt die Eide giltig abgeleistet. Mit demselben Rechte, mit welchem das Unterhaus, gestütztauf den Geist des englischen Rechtes und das erklärende Statut (1., 2. Vikt. c. 105), die Formalitäten des Eides dahin abanderte, daß Rothschild das Alte Testament statt des Neuen küssen durste, kann es die Worte: „upon the true faith of a Christian“, wegstreichen; denn sie sind ebenso gut nurTheile deräußerlichen Zeremonie, als das Küssen des Buches, Ausstrccken des Armes u. s. w. Entscheidend ist dafür der Fall eines Quäkers, Mr. Pease, welcher 1833 zugelassen wurde, nachdem er in Folge einer Resolution des Hauses eine Versicherung to the elfect of the oath abgegeben. Diese Versicherung enthält aber die Worte: „upon the true faith of a Christian“, nicht. Sie wurden daher nicht als wesentliche Theile, als das zu Beschwörende, angesehen. Auch der Katholikeneid halben Ausdruck: „upon the true faith ofa Christian“, nicht. Man kann daher von dieser Formel als dem Prüfsteine der Christlichkeit für die Abgeordneten nicht reden. Sie kommt zuerst in einer Eidesformel unter Jakobi, vor und wurde durch Wilhelm III. als Schutz gegen die etwaigen Iteservaliones mentales katholischer Jakobiten in den gegen die Stuarts gerichteten Oath of Ahjuration ausgenommen. Die beiden anderen Eide sind der schon aus dem LeHnswescn stammende Huldigungsschwur und die Anerkennung des Fürsten als Haupt der Hochkirche. Zur Erläuterung der beiden Anträge von Wood und Thesiger bemerke ich, daß kein Mitglied des Unterhauses von diesem zum Erscheinen gezwungen wird. Der Sheriff berichtet, daß N. N. zum Mitgliede für seinen Distrikt erwählt worden, und erst durch den persönlichen Eintritt des Abgeordneten, oder eine Petition gegen denselben, wird das Unterhaus zur Entscheidung über die Zulässigkeit des Gewählten kompetent. Letzteres wurde im Anfänge dieser Session gegen Rothschild versucht, da die Gegner die Sache zur Entscheidung gebracht sehen wollten und Lord John mit seiner Bill zögerte. Jetzt hat das Haus zu sagen, ob der Distrikt, für welchen Rothschild gewählt wurde, rechtlich unvertretcn ist. Es wird zu keinem andern Resultate kommen können, da außer den Geldbußen für jeden, der, ohne den Abjurationseid abgeleistet zu haben, die betreffenden Aemter oder Plätze einnimmt, ausdrücklich bestimmt ist, daß jedes Mitglied, welches sich der Ableistung weigert, seines Platzes verlustig geht. Die Aufregung, welche diese Erklärung in der City Hervorrufen würde, und die unausbleibliche Wiedererwählung Rothschilds müssen die Minister über den von ihnen cinzuschlagenden Weg mit Recht bedenklich machen. Der, wie ich glaube, rechtlich mögliche scheint auch der einzig praktische zu sein. Eine Wiederaufnahme der Judenbill, wie das „Morning Chronicle" vorschlägt, würde einmal gegen den parlamentarischen Usus verstoßen und zweitens das Haus der Lords in eine höchst gefährliche Lage bringen; denn ein rasches Durchjagen der Bill im Unterhause, so nahe vor dem Schlüsse der Sitzungen, hieße dem Oberhause förmlich die Pistole auf die Brust setzen und die