Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 14 (1850)
- Issue
- Heft 33 (12.8.1850)
- Date
- 1850-08-12
- Page
- Seite 458 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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458 hatte auf dieses sich selbst überlassene Volk kein Augenmerk gerichtet, und die zwei Revolutionsjahre haben den Jndifferentismus noch mehr genährt. Wir freuen uns, daß die Regierung auch in dieser Beziehung das Prinzip der Gleichberechtigung geltend macht, und für diese Klasse der Bevölkerung, die bisher nur Pflichten und keine Rechte chatte, väterlich sorgt. Der Ministerialkommissär Herr v. Koller hat das Präsidium bei dieser Kommission übernommen, und wir werden nicht unterlassen, die Resultate der Berathungen mitzutheilen. Großbritanien. London, 3. August. Es ist offenbar eine Tragikomödie, welche jetzt hier mit der heiligsten, erhabensten Sache, mit der der Religionsfreiheit gespielt wird, und bei welcher die Spieler sich hinter der heuchlerischen Maske des Gesetzes verbergen. Bei der ganzen Angelegenheit bewahren eine würdige Rolle nur der Jude Rothschild, welcher von seinem Rechte und von seiner Religion nicht läßt, und der Hochkirchler Sir R. Jnglis, der es einmal für den Sturz seines Vaterlandes und seiner Kirche ansieht, wenn ein Jude Sitz im Parlamente hat. Die erbärmlichste Rolle spielt der Sir John Rüssel, welcher jetzt hinter Formen sich verschanzt, um dem Juden das zu verweigern, worauf er, der Sir John Ruffel, selbst schon viermal abgetragen hat. Da vom Ob er hause eine Gesetzesverändcrung Betreffs der Eidesleistung nicht zu erlangen ist, so will man jetzt erweisen, daß es eines Gesetzes gar nicht bedarf, daß die bestehenden Gesetze diesen Eid in dieser Form nicht nothwendig erfordern. Wir beginnen da, wo wir in voriger Nummer abbrachen. Wood erklärt, Rothschild sei bereit, den Huldigungs- und Suprematseid in der Weise zu leisten, wie derselbe stets von Personen des jüdischen Glaubens geleistet werde — d. h. in der Form, wie Alderman Salomons, als er das Amt eines Sheriffs von London angetreten habe, beeidet worden sei. Die beiden erwähnten Eide seien völlig unabhängig von dem Abjurationseide, der ursprünglich durch das Statut 13 William eingeführt worden sei und wahrend des ersten und dreizehnten Regierungsjahrcs jenes Königs gar nicht bestanden habe. Rothschild habe als Parlamentsmitglied nicht nur Pflichten, sondern auch Privilegien, und er dürfe von denselben nicht anders als auf gesetzlichem Wege ausgeschlossen werden. Keine Parlamentsakte mache einen Unterschied zwischen diesen und anderen durch die Statuten vorgeschriebenen Eiden. Das einzige, worauf es der Gesetzgebung ankomme, sei vielmehr, daß das Gewissen der betreffenden Person gebunden werde, und die Akte 1 und 2 Viktoria, c. 105, dehne diesen Grundsatz auf „jedwede Gelegenheit" aus. In Beziehung auf den Abjurationscid sei allerdings eine Schwierigkeit vorhanden; allein um diesen Eid handle es sich zunächst nicht. S. Wortley ist der Meinung, daß der Fall O'Connells nicht als Präzedenz gelten könne, da es allgemein bekannt gewesen sei, daß dieser beabsichtigte, vor dem Tische des Hauses zu erscheinen und den Eid zu verweigern. Mit Rothschild verhalte es sich anders. Er (Wortley) halte es für unmöglich, die Frage in befriedigender Weise zu erwägen, wenn man nicht die drei Eide zusammensaffe. Er habe die Zulaffung von Juden zum Parlamente unterstützt, doch sei er dagegen, daß dieselbe auf indirektem Wege erzielt werde. In O'Connells Falle habe Sir R. Peel vorgeschlagen, die Frage auf einen später» Tag zu vertagen, und das ganze Haus habe diesem Vorschläge seine Zustimmung gegeben. In Berücksichtigung der kurzen Zeit, welche das Haus gehabt habe, sich auf die Diskussion vorzubereiten, und in Gemäßheit jener Präzedenz trage er auf Vertagung der Debatte bis Dienstag an. Lord I. Rüssel erklärt sich mit diesem Vorschläge einverstanden. Es sei wünschenswerth, daß Baron Rothschild dieselbe Gelegenheit wie vor ihm Archdale und O'Connell habe, zu sagen, ob er persönlich oder durch seinen Anwalt vor dem Hause gehört zu werden verlange, oder ob er es vorziehe, die Sache in den Händen des Hauses zu lassen. Sir R. Hall ist derselben Ansicht, wie Wood und beklagt sich über die Art, wie Lord I. Ruffel die Abjurationsbill vernachlässigt und aufgegebcn habe. Es müsse Rothschild gestattet werden, den Huldigungs- und den Suprematseid auf das alte Testament abzulegen, und wenn er dann seine Einwendungen gegen die Leistung des dritten Eides mache, so sei das in dem Falle O'Connells befolgte Verfahren zu beobachten. A n st e y ist gegen jede Vertagung. Osborne willNichts davon wissen, daß man eine Frage, bei welcher es sich um bürgerliche und religiöse Freiheit handle, aus Rücksichten für die Bequemlichkeit des Ministeriums durch ein Scheingefecht zu erledigen suche. Er fordert den