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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1850-08-05 · Heft 32 (5.8.1850) · p. Seite 444

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
14 (1850)
Issue
Heft 32 (5.8.1850)
Date
1850-08-05
Page
Seite 444 (sequence 8)
Language
German
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444 Ansprüche auf die allen Unterthanen im Reiche gemeinsamen Rechte. Der Verbesscrungsantrag des Generalanwalts genüge ihm nicht, da er die eigentliche Frage nicht treffe. Baron Rothschild habe nicht, wie O'Connell, verlangt, vor der Barre des Hauses vernommen zu werden. Der Huldigungseid (Oath of allegiance) und der Suprematseid seien die beiden zuerst zu leistenden Eide, und der Baron sei bereit, sie zu leisten; was sie betreffe, sei daher keine Veranlassung vorhanden. den Baron vor die Barre des Hauses zu laden. Hope macht hier eine Einwendung gegen die Benennung Rothschilds als „Baron", indem derselbe kein Baron sei in der konstitutionellen Bedeutung des Wortes. Wood erklärt, so wolle er denn von ihm als von dem ehrenwerthcn Mitgliede für die City von London sprechen. (Beifall.) Dieser ehrenwertheHerr habe sich erboten, den Huldigungs-, Supremats- und Abjurationseid in der Weise zu leisten, wie die Eidesleistung in der Regel bei den Juden stattfinde. Der Redner entwickelt hierauf weitläufig den rechtlichen Begriff des Eides nnd zitirt eine große Anzahl von Autoritäten, um zu beweisen, daß man Rothschild gestatten müsse, den Eid in jeder ihm beliebigen Weise abzulegcn, und daß die auf diesen Gegenstand bezüglichen Statuten gegen einen fremden Fürsten, den Teufel, erlassen worden seien. (Gelächter und Beifall.) Die Frage gehe die Wähler ebensowol an, wie das Haus. Die Gesetzgebung verlange Nichts weiter, als daß der Eid bindend sei und deshalb habe das Mitglied für die City von London das Recht, zu verlangen, daß man ihn auf die Weise beeidige, die am Meisten bindend für ihn sei. Er (Wood) verlange daher, daß man Rothschild den Eid in dieser am Meisten bindenden Form leisten lasse. (So weit reichen die Berichte der Abendblätter.) Rußland. Warschau, 21. Juli. (Schles. Ztg.) Zufolge einer vor Kurzem veröffentlichten Verordnung des Administrationsrathes des Königreichs Polen ist es von jetzt an denjenigen Israeliten, welche zum Christenthum übergehen, nicht gestattet, ihre bisherigen Zunamen zu andern. Abhandlungen verschiedenen Inhalts. Die jüdische Schule. Aller Reiche Heil, aller Völker Wohl und der ganzen Menschheit Segen hangt von der richtigen Leitung und Führung der Jugendrad. Heinrich IV., König von Frankreich. Die Schule ist die Pflanzstätte für das Leben. In der Schule sollen die jungen Kräfte des Menschen entwickelt, sein Verstand mit richtigen Kenntnissen bereichert, sein Wille auf's Gute gerichtet, und sein Wohl, so weit als möglich, durch seine Denkart, Gemüthsstimmung und Handlungsweise gefördert und gesichert werden. — Solche Aufgabe ist groß, und es ist bekannt, daß in der Jetztzeit nirgend mehr für die Hebung der Schulen Sorge getragen wird, als aber in unserm deutschen Vaterlande. Werfen wir aber den Blick auf die jüdischen Schulen Deutschlands, so muß nothgedrungen eine bittere Wehmuth den überfallen, dem das Wohl seines Volkes am Herzen liegt, und der die hohe Bedeutsamkeit einer Schule, und zumal einer jüdischen Schule, wie sie sein sollte, völlig begreift. Was schreist Du, Israel: Ihr Könige und Fürsten, gebt uns die Emanzipation, vollführt es, was Ihr uns versprochen! — da Du selber anfangen solltest, Dich zu emanzipiren, indem Du Schulen gründest, in welchen Deine Kinder sowol in den ewigwahren Lehren unserer heiligen Religion, als in allen solchen Wissenschaften unterwiesen werden, welche das Wohl der Gesellschaft fordert, und welche sie fähig machen, dereinst ein bestimmtes Geschäft, irgend einen Beruf tüchtig zu erlernen und redlich zu betreiben. Wer glauben wollte, er habe schon, was ihm nöthig ist, wenn ihm nur gestattet wird, Mitglied einer Nesourcen- oder Kasinogesellschaft werden zu können, oder wenn er sich an einem Schützenfeste betheiligen dürfe, wer schon hierin die Befriedigung seines sehnlichsten Wunsches, die Emanzipation, sieht, und nun freudetrunken auf solchen Lorbeeren ruhen will: der verkennet leider die dem Judenthum gestellte Aufgabe, eine Aufgabe, die nur gelöst werden kann, wenn der Geist, die Wissenschaft als Lebenselement des Juden anerkannt und geflissentlich erstrebt wird. Nur in der Schule, in der mit Sorgfalt geleiteten Bildungsanstalt liegt für uns Israeliten Heil und Gedeihen. Hätten wir, wenn auch nur in jeder größern Stadt, eine jüdische Anstalt, in welcher der Knabe neben einem würdigen Religionsunterrichte auch in den Wissenschaften

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