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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1850-08-05 · Heft 32 (5.8.1850) · p. Seite 442

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
14 (1850)
Issue
Heft 32 (5.8.1850)
Date
1850-08-05
Page
Seite 442 (sequence 6)
Language
German
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442 es der Zukunft und der bessern Aufklärung überlassen bleibe, die beiderseitigen Gemeinden zu verschmelzen, wonach die Vereinigung der Christenstadl mit der Judenstadt also unterbleibt! —. Bei der vor vierzehn Tagen stattgehabten Konstituirung der Gemeinde Vierzighuben nächst Zwittau in Mahren, in welchem Orte nicht mehr als zwei! Israeliten ansässig sind, wurde der dortige eingeborene, fürsterzbischöfliche Bcstandmann und Oekonom Moses Zeisl in den Gemeindeausschuß gewählt. Die Schroffheit, die sich hie und da in einigen Städten des Kronlandes Mähren gegen die Israeliten in so betrübender Weise manifestirt hat, scheint denn doch die Schichten des Landvolkes unberührt gelassen zu haben. —. Die Brünn er Zeitung meldet aus Proßnitz: Am jüngsten olmützer Jahrmärkte wollten einige proßnitzer israelitische Kaufleute am 15. d. ihre Verkaufsbuden vom Judenghetto des Niederrings in das Elnorado der Herren des Oberrings verlegen. Einige fremde Kaufleute wollten nun die jüdischen Geschäftsleute zwingen, ihre Buden zu sperren. Schon sammelte stch eine ansehnliche Menge aufgeregter und aufregender Menschen um die streitenden Parteien; schon erhoben sich die muskulösen Arme, um die jüdischen Buden zu demoliren und deren Inhalt in alle Winde auszustreuen, und bald hätten sich die Szenen von Trebitsch, Jglau rc. in Olmütz wiederholt. Dank sei es aber dem humanen, muthigen, klugen und energischen Walten der edlen Männer (zuvörderst dem k. k. Staatsanwalt llr. Kallina, dem k. k. Bezirkshauptmann Gottfried Klingner und der k. k. Gensd'armerie), welche das kaiserliche Wort zur Wahrheit machten, j daß es nicht zur traurigen Wirklichkeit gekommen.! —. In Böhmen stellten drei bischöfliche Konsisto-! rien das dringliche Verlangen, daß in Zukunft bei Katholiken, zur Wahrung ihres Seelenheiles, keine! jüdischen Aerzte mehr zugelassen werden sollen. Aus Ungarn, im Juli. Das pesther jüdische Toleranztaxverwaltungskomitö hat ein Zirkular im Manuskript an alle jüdische Gemeinden Ungarns erlassen, worin denselben die Wichtigkeit des zu kreirenden Religionsfonds mit warmer Sprache an's Herz gelegt wird. *) *) Wir wünschen ein Exemplar dieses Zirkulars zu > erhalten. Redakt.! —. Am 19. d. wurde in Preßburg das Gitterthor, welches bisher die Stadt in der Nähe des Kapuzinergartens vom Ghetto schied und jenes auf dem Zuckermantel umgerissen; mit dem eisernen Gitter, welches die Wröditz vom Schloßberge trennte, geschieht dasselbe. Mit diesen Gitterthoren fallen die Schranken einer Jahrhundert alten Barbarei. —. Die Vollziehung jener Urtheile, welche wegen der in mehreren Orten der Waaggegend vorgefallenen Exzesse gegen die Juden gefällt wurden, stoßen auf Schwierigkeiten. Die verurtheilten Bauern weigern sich, die Strafsummen zu zahlen; um diese Renitenz zu beseitigen, ist der Regierungskommissar des pceßburger Bezirks an Ort und Stelle abgereist. —. In Ober- und Unterungarn wenden sich die Juden mit gutem Erfolge dem Feldbaue zu, und sind emsig beflissen, die mangelnde Vorbildung durch Fleiß und Ausdauer zu ersetzen. —. Man schreibt dem „Lloyd" aus Warasdin vom 21. Juli: In Ihrem Blatte vom 13. Juli erzählt Ihr /X Korrespondent von der Drau und Mur, daß Behufs der Eruirung eines polizeilichen Verbrechens der Marqueur eines Gasthofes einvernommen, und, obschon israelitischen Glaubensbekenntnisses, im Verlaufe der Prozedur zum Schwure aufgefordert und vor ein Kruzifix geführt worden sei, sich aber diesen abzulegen standhaft geweigert habe, und zu sechs Stockprügeln verurtheilt worden sei, wozu der Herr Stadtrichter sammt Kollegium nicht nur ihren vollen Beifall gegeben, sondern noch dieses Douceur auf zwölf Stockstreiche erhöht haben. Die eigentlich« Thatsache ist aber nach den öffentlichen Akten die folgende: Der erwähnte Marqueur wurde bei einer früher», nichtmagistratlichen Verhandlung, da er seine Religion nicht angab, nach katholischem Ritus beeidet; da dies hernach, nicht ohne Resens, bei magistratlicher Procedur kund geworden, wurde der Verhörte ob der frühem Verleugnung seines Glaubensbekenntnisses, ohne neuere Beeidigung mit einem scharfen Verweise entlassen, aber keineswegs zur weitern Ahndung gezogen, wozu auch kein Rabbiner oder dessen Substitut vor Gericht erschien. Die falsche Angabe des Korrespondenten sieht man sich genöthigt hiermit zu berichtigen, um den irrigen Ansichten der Nichteingeweihten zuvorzukommen. —. Ein Mitglied des losonczer Gemeinderathes

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