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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1850-07-29 · Heft 31 (29.7.1850) · p. Seite 424

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
14 (1850)
Issue
Heft 31 (29.7.1850)
Date
1850-07-29
Page
Seite 424 (sequence 4)
Language
German
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424 * §. 161. „Wegen Absetzung und Suspension der besoldeten Beamten, ingleichen wegen Niederlegung des Amtes von Seiten dieser Beamten kommen die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften für die Beamten einer Korporation zur Anwendung." Zeitungsnachrichten. Deutschland. Berlin, 19. Juli. Ein im Justizministerium neu ausgearbeiteter Gesetzentwurf wegen Aufhebung der aus der Verschiedenheit der Religion und des Standes entspringenden Ehehinderniffe, wo Solche noch bestehen, ist dem Staatsministrrium vorgelrgt. Dieses Gesetz gründet sich auf die in dem allerh. Patente vom 5. Dezember 1848 sub No. 9 ausgesprochene Verheißung und erscheint auch bei der unbestimmtem und allgemeinem Fassung der Art. 4 und 12 der Verfassungsurkunde, welche die Standesvorrechte aufheben und den Genuß der bürgerlichen Rechte nicht an das religiöse Bekenntniß knüpfen, keineswegs überflüssig. Kürzlich ereignete sich der Fall, daß eine jüdische Ehefrau zum Christenthum überging und der jüdische Ehemann deshalb die Scheidung beantragte. Das Kammergericht requirirte nun ein Gutachten des hiesigen Rabbinatsverwesers Oetting er über die Frage: ob ein Jude mit einer zum Christenthum übergetretenen Frau die schon bestehende Ehe fortsehen dürfe? Herr Oettinger wies aus den jüdischen Religionsgesetzen nach: 1) daß ein solcher Uebertritt gegen die die Ehefrau den Verdacht begründe, sie habe sich eines Ehebruchs schuldig gemacht; und 2) daß ein jüdischer Ehemann mit einer Frau, die an die Heiligkeit der Speisegesetze nicht glaube, die Ehe nicht fortsetzen könne. Holdheim wird gegen dieses Gutachten eine Kritik schreiben. Wer hat Recht? Beide; denn es kömmt nur auf den Standpunkt an, von dem man ausgeht. Der orthodoxe Jude kann tausend Hindernisse wegen keine Mischehe eingehen, und wird es nicht; der reformistisch gesinnte Jude kann es und wird es. Den speziellen Fall anlangend, so wäre es sicher eine unerhörte Härte, den Mann zu zwingen, eine Frau, die seine und ihre Religion verlassen hat, zu behalten. In Breslau verweigert wieder einmal die Fakultät einem jüdischen Kandidaten die Promotition. Wie ist denn die Universität eine konfessionelle, oder eine Staatsanstalt, an welche also alle Bürger gleiche Ansprüche haben. Won hier aus schreibt man hierüber: Der breslauer Promotionskonflikt, eine akademische Streitsache, welche von einzelnen Betheiligten in Breslau zu einer kirchlich-politischen gestempelt werden möchte, hat auch hier Aufsehen erregt. Dem Vernehmen nach wird in der jetzt in Breslau schwebenden Sache der Minister von Ladenberg sich aller Zwangsverfügungen, um dem Kandidaten Herrn Heymann zur Doktorwürde zu verhelfen, enthalten. Herr H. ist jüdischen Glaubens, und dies ist der Grund, weshalb die breslauer Fakultät seine. Promotion ablehnt. Die juristische Fakultät der hiesigen Universität hat noch vor etwa zwei Jahren einen hiesigen jüdischen Juristen ohne Bedenken promovirt. Vor zwei Jahren entschied der Minister anders. Im Regierungsbezirk Breslau waren nach der vorjährigen Zählung 11,729 jüdische Einwohner, worunter 1721 schulpflichtige Kinder. Bon diesen besuchten 1361 christliche und nur 335 jüdische Schulen. Die Zahl der jüdischen Lehrer des Bezirks betrug 25. Acken an der Elbe, 18. Juli. (Privatmitth.) Sie erlauben es mir, werthester Herr Doktor, in Ihrer geschätzten Zeitung auf einen Gegenstand aufmerksam zu machen, der schon so oft besprochen und über den schon so Vieles geschrieben wurde, der aber in Preußen immer noch in einem sehr mißlichen Verhältnisse steht; und ich glaube daher, daß es jetzt gerade an der Zeit ist denselben von Neuem zu berühren. Ich meine die Stellung der jüdischen Lehrer und Kultusbeamten in Preußen. Die prekäre Stellung derselben, und die vielen daraus entstehenden Mißverhältnisse für Lehrer und Gemeinde, für Schule und öffentlichen Gottesdienst, sind einem Jeden hinlänglich bekannt, so daß sie nicht weiter erörtert zu werden brauchen. — Sollen wir nun diese Stellung der Lehrer und Kultusbeamten immer noch fortwuchern lassen, und ruhig zusehen, wie dadurch das Judenthum immer mehr in Verfall gerathet? — oder ist es nicht vielmehr höchste Zeit, daß wir energisch mit

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