Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 14 (1850)
- Issue
- Heft 31 (29.7.1850)
- Date
- 1850-07-29
- Page
- Seite 422 (sequence 2)
- Language
- German
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422 Die Menschheit ruft! laß all Besondrer fahren! Die Menschheit ruft! wie dieser Ruf erklingt — Zertrümmre es, wenn es Dir widersteht: Damit Dir frei der Hauch der Freiheit weht! Ich rang damit, ich konnt's nicht überwinden, Ich eilt' von dannen, und es folgt' mir nach! Wirst Du denn nimmer Dir das Rechte finden? Doch endlich ward's mit tausend Stimmen wach — „Verkläre Du, was Dir im Geiste lebt. Und für die Menschheit hast Du dann gestrebt!" Trink aus der Quelle, die Dir ward zu eigen, Aus Deinem Brunnen schöpfe klar und voll — Jst's doch vom Strom, der durch den langen Reigen Der vier Jahrtausend« erfloß und schwoll — Laß's durch Dein Leben strömen breit und hell. Dann ist gesegnet Deines Lebens Quell! Lerte«-er Artikel. Magdeburg, 21. Juli. Die Stellung der jüdischen Kultus- und Schulbeamten. Es ist schon oft genug über diesen Gegenstand gesprochen worden, aber noch ist es um diese Angelegenheit nicht besser geworden — die jüdischen Gemeinden haben noch immer einen unüberwindlichen Widerwillen gegen eine geregelte Stellung ihrer Lehrer und Kultusbeamten. Gehen wir daher abermals auf die Sache naher ein. Welches ist der gegenwärtige Stand der Dinge? Die Gemeinden erhalten ihre Beamten — wir sehen hier von allen unbesoldeten Ehrenämtern ab — in der ewigen Schwebe einer provisorischen Anstellung. Zu einer definitiven, lebenslänglichen Anstellung bestimmen sie sich durchaus nicht. Warum nicht? was befürchten sie? Sie sagen zuerst: „weil sonst der Beamte nicht so eifrig seine Pflicht thut, als wenn er eine Entfernung in baldiger Zeit befürchten muß, wenn er sich stets bestreben muß, durch tüchtige Leistungen sich seine Anstellung zu erhalten." Die Gemeinden setzen dabei eine Jmmoralitat bei ibren Beamten voraus, die sehr zu bedauern wäre. Allein verhält sich die Sache wirklich so? Wenn wir nun die Sache umdrehen, und sagten: die Beamten werden sich weniger für die Gemeinde anstrengen, weit sie bei dem ewigen Wechsel der Stellen an diesen gewöhnt find, weil sie bei den ewigen Vakanzen leicht eine andre Stelle erhalten?. . . Es ist schlimm, aber man gestatte uns einen analogen Fall aus einem andern Kreise, aus dem der Domestiken. Warum findet man, namentlich in den großen Städten, so wenig Treue und Fleiß bei den Dienstboten? weit sie sich aus der Herrschaft Nichts machen, und jeden Tag eine andere bekommen können. Wahrhafte Berufstreue kann sich nur da entwickeln und bewahren, wo eine treue Gesinnung ihr entgegenkömmt, nicht aber wo man ihr den Verlust der Stelle als einen Kappzaum anlegt. Eifer! im besten Falle treibt diese Furcht dazu an, durch scheinbare Leistungen, durch Flitter und Schaum zu blenden. Sehen wir aber die Sache bei Lichte an, so wollen die Gemeinden Nichts damit als die unbedingte Herrschaft über ihre Beamten sich bewahren, um sie bei Gelegenheit tyrannisiren zu können, um ihnen jedes selbstständige Bestreben unmöglich zu machen. Wir werden weiter sehen. Zu zweit sagen sie: „wenn wir die Beamten definitiv anstellen, so geben wir ihnen Ansprüche auf Pension und Versorgung ihrer Wittiven und Waisen." Hier ist es umgekehrt, hier (heilen die Gemeinden sich selbst das Zeugniß der Jmmoralitat zu. Ihr wollt also die Jugend und die Kraft des Mannes ausbeuten, und die alten Lehrer und Beamten — in's Elend jagen; sie können wie der invalide gewordene Arbeiter, den der Fabrikherr entläßt, betteln gehen? Schützet nicht vor, wir nehmen gar keinen ältern Mann an, wir haben einen Solchen also nicht zu versorgen — ha doch jeder junge Mensch alt wird, wo bleiben kenn die alten jüdischen Lehrer rc.? O, ich kann Euch ein Lied vorsagen, ich habe oft greise Männer in meinem Zimmer weinen gesehen, weit sie — nirgends mehr eine Stelle erhalten, und nun umherirren! Allerdings haben die jüdischen Gemeinden die Verpflichtung, für das Alter ihrer Beamten zu sorgen, und keine einzelne kann sich davon lossagen, weil sie den Einzelnen nur in seiner Jugend benutzt! Dies sind die beiden Gründe, welche die Gemeinden gegen die definitive Anstellung Vorbringen. Der Erstere ist nichtig, weil er schon äußerlich durch eine angemessene Aufsicht und durch die Bedingung, daß durch grobe Vernachlässigung seiner Pflichten der Beamte seiner Anstellung verlustig geht, worüber sorgfältig und genau die Bestimmungen getroffen werden müssen, behoben wird. Kleine Gemeinden pflegen auch zu sagen: wenn wir de-