Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 14 (1850)
- Issue
- Heft 30 (22.7.1850)
- Date
- 1850-07-22
- Page
- Seite 412 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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412 Thcilnahme kundgcgeben, als auch diejenigen, welche jüngst hier versammelt waren, wenn auch den verschiedensten theologischen Richtungen angehörig, doch Alle von dem einen Wunsche sich beseelt zeigten, daß ein Institut gefördert werde, welches dereinst den Unserigen, wenn wir aus dem Kampfe zum Frieden eingegangen sind, ein dauerndes Zcugniß der Liebe werden soll. Leopold Stein. Aus der» Großherzogthum Sachse», im Juli. Im Jahre 1833 erschien für unser Land ein Gesetz, welchem zufolge die Juden gehalten waren, ihre Gebete in deutscher Sprache zu verrichten. Bon 1848, namentlich von der Publizirung der Grundrechte ab, ließen die Juden jene Verordnung, mit welcher sie stets als einer Verletzung der Gewissensfreiheit sehr unzufrieden waren, außer Acht und die Behörde trat dem auch nicht entgegen. In diesen Tagen ist jedoch den jüdischen Gemeinden vom Landesrabbinatc aufgegeben worden, die deutsche Gebetsweise unverzüglich wieder aufzunehmen. Die Gemeinden haben jedoch dagegen Protest eingelegt und sind entschlossen, zur Wahrung ihrer Gewissensfreiheit bis zur Unionsgewalt zu gehen. Der bei uns eingeführten politischen Emanzipation der Juden folgt jetzt auch Seitens der Bevölkerung die soziale, durch welche Erstere erst zu einer vollen und wahrhaften Emanzipation wird. Nachdem bisher in unsrem Lande Juden und Christen getrennte Volksschulen hatten, haben sie sich jetzt, namentlich in Lcngsseld, dahin geeinigt, daß beide konfessionelle Schulen zu einer verschmolzen werden sollen. Die Regierung gab hierzu nicht nur ihre Zustimmung, sondern unterstützte dieses Vorhaben auch mit pekuniären Mitteln. (Wenn die obige Mittheilung der Voss. Ztg. in ihrem ersten Theile wahr ist, so kann man das Thun des sachsen-weimarischen Landrabbinats nur im höchsten Grade verwerflich und unzulässig nennen, und die Gemeinden haben volles Recht, dagegen zu protestiren. Durch die Staatsgewalt die Gemeinden zwingen zu wollen, deutsch zu beten, ist ein Gewissenszwang, den alle Parteien verwerfen müssen, und wogegen jeder Jude zu protcstiren das Recht hat. Komme man nicht noch einmal mit Reformen durch Gensd'armen, da wir vorm Gegentheil auch nicht sicher sind. Die Redaktion.) Berlin» 10. Juli. (6. C.) Im Justizministerium ist der Entwurf eines Gesetzes über das Recht der Eltern zur Bestimmung wegen des Religionsunterrichts der Kinder ausgearbeitet. Derselbe bestimmt im Wesentlichen, daß bis zum zurüÄgelegten 14. Lebensjahre des Kindes der eheliche Vater und nach dessen Tode die Mutter, bei unehelichen Kindern die Mutter allein das Recht jener Bestimmung habe und dasselbe weder durch Vertrag noch sonst aufgehoben oder beschränkt werden könne. Nach dem Tode der Eltern geht dieses Recht auf das Vormundschaftsgericht oder den Familienrath, nach Anhörung des Vormundes, über und soll die Erziehung in dem Glaubensbekenntniß des Vaters als Regel gelten. Bei Scheidungen bleibt das Bestimmungsrecht dem schuldlosen Theile, bei anderen Ausschließungen des. Erziehungsrechts der Vormundschaftsbehörde. Nach dem 14. Lebensjahre hängt das Glaubensbekenntniß von der freien Selbstbestimmung des Kindes ab. —. Jüngst las man in einem, vom hiesigen Kriminalgericht erlassenen Steckbrief, und zwar auf einen Christen, wie unter der Rubrik Religion angegeben ist, „von jüdischem Ansehn". Oesterreichischer Kaiserstaat. Pesth, im Juli. Ein offizieller Erlaß des Baron Gemminger an das israelitische Verwaltungskomite zu Pcsth giebt kund, daß die Strafkontribution den Juden erlassen wird, wogegen eine Million Fl. K.-M. in vierteljährigen Raten bis Ende Oktober 1852 cinzuzahlen sind. Davon soll aber ein eigner israelitischer Kultus- und Untcrrichtsfonds gebildet und ärarlisch verwaltet werden. —. Die ungarischen Juden beabsichtigen eine gründliche Reform ihres Rabbinatswesens, das bisher sehr im Argen lag, indem die Wahl zumeist von den Gemeinden ausging. Es soll nun an eine Konsistorialverfaffung für die ungarischen Juden Hand angelegt werden. Aus Ungarn, 8. Juli. (Privatmitth.) Die ungarischen Israeliten sollen eine Konsistorialverfassung erhalten! Dieses inhaltschwere Wort dringt jetzt durch alle Theile des ungarischen Landes. Wer ist dafür? fragen Sie vielleicht, wer ist dagegen? Lassen Sie