Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 14 (1850)
- Issue
- Heft 30 (22.7.1850)
- Date
- 1850-07-22
- Page
- Seite 411 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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411 den Moments trägt; wenn dabei die, bestimmter Verantwortlichkeit und Kontrole unterworfene Autonomie der Gemeinden gewahrt bleibt, und selbst das Individuum nur soweit es Glied des Ganzen ist,, den gesetzlichen Bestimmungen unterliegt — so können wir die Wirksamkeit der Konsistorkalverfassung nur als segensreich anerkennen. Bei den Erfahrungen, die bereits vorliegen, kann die Fehler zu vermeiden nicht allzuschwer sein. Wir kommen hierauf zurück. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Frankfurt am Main, 3. Juli. (Privatmitth.) Der erste Schritt zur Begründung der Rabbinerwittwen- und Waisenkasse ist mit Gott glücklrch gethan. Am vorgestrigen und gestrigen Tage hat dahier eine Anzahl benachbarter Rabdincr eine Versammlung gehalten und über Gründung einer Wittwen- und Waisenkasse für Rabbiner und israelitische Prediger Deutschlands Berathung gepflogen. Das Substrat der Berathung war ein vom Kollegen Dr. Formstechrr ausgearbeiteter Statutenentwurf, welcher in vier Sitzungen bis in's Detail geprüft und vielfach verbessert wurde. Den Schluß der Berathungen bildete die Wahl eines provisorischen Komitö's, welches den Statutenentwurf zu redigiren, in den Druck zu geben und zu versenden, die Korrespondenz zu führen und die einlaufenden Wünsche und Bemerkungen zusammenzustellen, zum Behufe der Bildung eines eisernen Fonds einen Aufruf an die Gemeinden zu erlassen, und endlich zur Konstituirung des Vereins und definitiven Feststellung der Statuten eine Versammlung der Betheiligten zu berufen und für dieselbe die nöthigen Arbeiten vorzubereiten hat. Das Konnte besteht aus den Rabbinen Stein und Formstecher, dann dem Bankier B. H. Goldschmidt, dem Groshändler Louis Lottmar und dem Rechtsgelehrten Dr. Mannhayn dahier. Die drei letzteren Herren, ebenso einsichtsvolle als wackere und angesehene Männer, haben die Wahl mit Freuden angenommen, und steht nun die energische Förderung dieser bedeutsamen Angelegenheit in sicherer Erwartung. Wir legen die Sache in Gottes Hand; sie wird gewiß gelingen. Leopold Stein, Rabbiner. Frankfurt am Main, 4. Juli. (Privatmitth.) Heute ist folgendes Rundschreiben an die Rabbinen und israelitischen Prediger, welche ihren Beitritt zur Begründung der Rabbinerwittwen- und Waisenkasse in Aussicht gestellt haben, versendet worden: Frankfurt a. M., den 2. Juli 1850. Geehrter Herr Kollege! Eine am gestrigen und heutigen Tage dahier abgehaltcne Versammlung hat den Sta tulenentw urf zur Begründung der Rabbinerwittwen- und Waisenkasse durchberathen, ein provisorisches Komitö ernannt, und ist nun mit dem Beistände Gottes ein glücklicher Erfolg dieses Unternehmens mit Sicherheit zu erwarten. Die anwesenden Amtsbrüder haben deshalb, zur Deckung erwachsender Kosten für den Druck des Statutcnentwurss, Versendung desselben, Korrespondenz, Inserate u. s. w., einen Beitrag resp. Vorschuß von 1 Thal er preuß. Kour. geleistet, und ersuchen wir Sie, im Vertrauen auf Ihre dieser Angelegenheit zugewendete Theilnahme, uns denselben Betrag recht bald einzusenden, damit alle Vorarbeiten zur energischen Jnswerksetzung dieses so wichtigen und heilsamen Institutes ungehindert und schleunigst in Angriff genommen werden können. Bezeichnete Summe wird Ihnen, sobald der Verein konstituirt ist, zurückerstattet, oder, im Falle Sie beitreten, an Ihrem spätern regelmäßigen Beitrage in Abrechnung gebracht. — In amtsbrüderlicher Ergebenheit zeichnen Hvchachtend Leopold Stein, Rabbiner. Dr. S. Formstecher, Rabbiner. Wir fordern alle diejenigen Herren Kollegen auf, an welche wir ein besonderes Schreiben nicht erlassen haben, uns, zur Dokumentirung ihrer Theilnahme, den obigen Beitrag resp. Vorschuß durch die Post, unter Bezeichnung ihres Namens auf der Adresse, einzuscnden. Die Angelegenheit ist so wichtig, und mit ihrem glücklichen Fortgange ist das heiligste Interesse der Kollegen so innig verwebt, daß wir uns der sichern Hoffnung hinzugcben berechtigt fühlen, es werde ein Jeder sich beeilen, uns in unscrm Eifer und in unserer Mühe fördernd zur Seite zu treten. Schließlich wollen wir besonders darauf Hinweisen, daß es sich hier nicht um eine trennende Parteisache, sondern um eine verbindende allgemeine Angelegenheit handelt, sowie denn, zu unserer freudigen Gcnugthuung, sowol diejenigen Amtsbrüder, welche vor nun zwei Jahren ihre