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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1850-07-22 · Heft 30 (22.7.1850) · p. Seite 410

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
14 (1850)
Issue
Heft 30 (22.7.1850)
Date
1850-07-22
Page
Seite 410 (sequence 2)
Language
German
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410 Im schwarzen oder bunten Gewände, das er tragt. Es ist ihm das gerade, Auf das den Werth er legt, Mit dem die Welt er schmücket, Mit dem die Welt er ziert. Und jedes andre wahrlich! Hin zum Verderben führt. Leitender Artikel. Magdeburg, 16. Juli. Die Konsistorialverfafsung. Wir haben schon in Nr. 28 darauf aufmerksam gemacht, daß die inneren Verhältnisse unserer Glaubensgenoffen im österreichischen Kaiserstaate einer bestimmtem Gestaltung entgegengehen. Während die nichtemanzipirten Juden in Oesterreich vor 1848 sich selbst überlassen waren, und nur in einigen Landestheilen unbedeutende Vorschriften, die interna betreffend, bestanden: drangt es, die emanzipicten Juden in ihren Gemeinde- und Kuttusverhaltnissen gewissen Regeln, einer bestimmten Verfassung zu unterziehen. Wir bekennen offen, daß wir dies sehnlichst wünschen, nicht blos für Oesterreich, sondern auch für andere Lander. — Wir glauben nicht im Gerüche zu stehen, daß wir Gewissenszwang auch nur mit Einer Faser unsers Herzens vertheidigen, von welcher Seite er auch komme — aber dieses chaotische Durcheinander, das am Ende nur die widerlichsten Erscheinungen in den Gemeinden, die erbarmlichstm Leidenschaften, die gemeinsten Vorgänge, und zwar auf einem Gebiete, wo nur die Lauterste Sittlichkeit herrschen und genährt werden sollte, hervorrufr, ist uns nicht minder verhaßt. Wir haben nun Jahrzehende völliger innern Freiheit durchlebt, und was sind die Erfolge? Mindestens eine Erfolglosigkeit alles Strebens, der Wegfall der alten und der Mangel an neuen Instituten, eine Armseligkeit im Erhalten und eine Dürftigkeit im Schaffen, daß derjenige, welcher das Ganze im Auge hat, wol uns beistimmen wird, wenn wir diesen Zustand als impotent, als unbefriedigend nach allen Seiten hin bezeichnen. Dabei hat sich dennoch in dieser Durchgangsperiode im Allgemeinen eine solche Duldsamkeit gegen die Ueberzeugung und das Verhalten des Individuums durchgearbeitet, daß für diese auch durch eine allgemeine Regelung Nichts zu fürchten ist. Das ist ja die höchste Aufgabe des Menschen, Freiheit mit Regel auf die angemessenste Werse zu vereinigen und zu versöhnen. Die Freiheit an sich drangt zur Auflösung, die Regel an sich treibt zum Zwang. Beide in organischer, zweckentsprechender Weise zu verschmelzen, eine durch die andre zu durchquicken, daß aus den beiden edelsten Metallen ein einiges Gemisch, eine segensreiche Komposition werde — das ist die höchste Vollendung der Humanität. Um so schwieriger ist solches Werk auch. Das Resultat wird immer schwankend sein, und bald zum einen, bald zum andern Extrem sich hinneigen — aber welches Menschliche wäre hiervon frei? Haben uns die verflossenen Jahre nicht gelehrt, daß ein bestimmtes Maaß immer dem Maßlosen vorzuziehen, da dieses sich selbst vernichtet? Ueberhaupt, was will man? Will man eine jüdische Gemeinde? Nun, eine Gemeinde kann nicht ohne Regel und Verfassung sein. Die freieste Reformgemeinde wird eine Solche haben müssen, von der sich eine Minorität bisweilen beengt fühlen wird. Warum also nicht auch die Gemeinden eines Landes? Daß man in Oesterreich Konsistorialverfassungen für die israelitischen Gemeinden der einzelnen Kronlandec beabsichtige, ist mehrfach bemeldet worden. Wir können diesem Beginnen nur unfern Beifall schenken. Es versteht sich, daß Konststorialverfassung und Konststorialverfassung sehr verschiedene Dinge sein können, und daß Alles darauf ankömmt, wie eine Solche gefaßt wird, um die Mangel und Uebelstände zu vermeiden, die allerdings damit verbunden sein können. Von der einen Seite kann sie so gefaßt werden, daß sie unbeweglich bleibt, das fünfte Rad am Wagen, das behindert, aber nicht fördert) von der andern Seite, daß sie allzusehr vorwärts treibt, und den Zwang im Vorwärts übt, wie dort im Rückwärts. Jndeß können wir uns auch eine Konsistorialverfassung denken, die Nichts thut, als die große Bewegung im Schooße der Religionsgemeinde, die Gegensätze, die sich in ihr auftbun, in ein regelmäßiges Bett zu Leiten, wo sie ihre fruchtbare Wirkung Beide haben. Wenn das Konsistorium aus Geistlichen und Laien zu gleichen Theilen besteht, nicht überwiegend aus einer Klaffe, wenn an der Spitze desselben ein Mann steht, der im engem Sinne keine Stelle als Geistlicher einnimmt, aber auch kein Laie ist, sondern eben nur die Spitze des Konsistoriums bildet, ohne Vorrechte vor den übrigen Mitgliedern, aber die Energie des ausführen-

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