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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1850-07-15 · Heft 29 (15.7.1850) · p. Seite 403

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
14 (1850)
Issue
Heft 29 (15.7.1850)
Date
1850-07-15
Page
Seite 403 (sequence 7)
Language
German
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403 Aber zwischen den Klippen des Jndifferentismus und Zelotismus immer durchzusteuern genöthigt, konnte er nie die volle Ehatkrast frei entfalten und mag sich jetzt in seiner Stellung als Klausrabbiner, die von dem sel. Zaller Cohn fundirt ist, wol behaglicher fühlen. „Dons praesentis cape laetus horae, ac linque severa!“ sei dem im heißen Lebenskämpfe wol Ergrauten zugerufen; der Gemeinde aber: rii»' "O* IdVi» — „Suche im Geiste der Jetztzeit das Verlorene wieder zu erringen!" — Recht bedauernswerth scheinen die Verhältnisse der Hirschberger Gemeinde zu sein. Auf dem besten Wege in kirchlicher wie in administrativer Beziehung «ine wahre Mustergemeinde zu werden, ward ihr neuerbautes Gotteshaus, welches die nicht bedeutende Gemeinde wol nicht ohne große Opfer aufgesührt haben mochte, die Ursache ihres Zer- und Verfalles. Jenes ward durch den Dr. Geiger eingeweiht, mit welchem, wie so oft, der Unfriede und die unseligsten Zerwürfnisse eingekehrt sind. Schade um das schöne, wenn auch nicht schönst gelegene Gotteshaus, welches von innen durch die edle Einfachheit und die Sorgfalt an Altar und Kanzel einen höchst angenehmen Eindruck auf jeden Besucher macht. Ref. kann nicht umhin, hier mit dem bedeutungsreichen Horazischen Spruch zu schließen: keelius vives, Licini, neque altum Semper urgendo, neque, dum procellas Cautus horrescis, nimium premendo Inlus iniquum. E. N. (Fortsetzung folgt.) Aus -er Provinz Posen, 1. Juli. (Privatmitth.) Ihr Korrespondent aus Posen, Herr bl. Lg. hat in seinem Berichte in No. 26 d. Bl. nur die Lichtseiten der dasigen jüdischen Gemeinde sehen lassen, deren Schattenseiten aber geflissentlich ganz verschwiegen. Diese dürfen aber von dem unparteiischen Berichterstatter durchaus nicht mit Stillschweigen übergangen werden. Es sei uns daher gestattet, ergänzend einzutreten, wo Herr LI. Lg. Lücken gelassen. Der dunkelste Flecken an dem Gemeindekoloß von Posen ist wol der arge Zustand des Schulwesens. Kommen Sie nach welcher Gemeinde des Großherzogthums Sie wollen, Sie finden daselbst eine ein-, zwei- oder mehrklassige öffentliche Elementarschule mit ein, zwei oder mehreren (theils definitiv, theils interimistisch angestellten) geprüften Lehrern, die (wenn auch meistens nur sehr dürftig) aus Gemeindemitteln besoldet und von der Regierung inspizirt, kontrollirt, aber auch protegirt werden. Die jüdischen Elementarschulen des Großherzogthums — fast lauter Töchter des Judenreglements vom 1. Juni 1833 — sind in jeglicher Beziehung ihren älteren christlichen Milschwestern gleichgestellt; auch ist jede jüdische Schule in der Regel so eingerichtet, daß sie für alle jüdischen Kinder des Orts ausreicht') — sie ist Gemeindeschule. Eine solche Anstalt aber suchen Sie in der großen, reichen und intelligenten Gemeinde von Posen noch immer vergebens. War es aber seit siebenzchn Jahren gar nicht möglich gewesen, so ein Institut in's Leben zu rufen? O, es war wol möglich; denn die Mittel fehlten nicht. Was denn aber fehlte? Der Eifer, di« Energie, der durchgreifende Wille. Gesprochen — auch geschrieben — ist genug worden — von Vorstehern wie von Privatleuten; — Pläne sind in Masse entworfen worden. Was half's? Sollte zur Ausführung geschritten werden, da kam das riesige Ungeheuer „Jndifferentismus" herangewatschelt, legte sich breit darauf und — Alles war im Keime zerquetscht. -Warum hat aber die Gemeinde von P. nicht wenigstens eine Armenschule, d. h. eine Anstalt aufzuweisen, wo zum Mindestens die Kinder aller Armen — aber aller Armen — von 6—14 Jahren unentgeldlich könnten unterrichtet werden? Einer, der für P. eingenommen, würde uns hier entgegnen: „Da ist ja die städtisch-jüdische Schule für die Kinder armer Eltern!" Schlechter Einwand. Erstens ist die s. g. städtisch-jüdische Schule kein Gemeindeinstitut; die Gemeinde hat sie nicht gegründet und kümmert sich als Solche auch gar nicht darum 2). Zweitens ist die städtisch-jüdische Schule auch insofern keine Armenschule oder Frcischulc zu nennen, als in sie auch viele Kinder ausgenommen werden, für welche der Unterricht von deren Eltern — dem Lehrer — besonders bezahlt, und wodurch — wie sich von selbst versteht — einer Menge armer Kinder der Platz ge- 1) Von einzelnen Ausnahmen hiervon und der Uebervölkerung in den meisten Schulen ein andermal. (Vergl. übrigens unfern letzten Art. vom 14. Zuni in No. 27 d. Blattes.) D. Korresp. 2) Die städtisch-jüdische Schule ist vor einigen Jahren hervorgegangen aus der Kombination dreier einklafsigen Freischulen, die als Solche wol über zwei Dezennien existirk haben mögen. D. Korresp.

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