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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1850-07-15 · Heft 29 (15.7.1850) · p. Seite 401

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
14 (1850)
Issue
Heft 29 (15.7.1850)
Date
1850-07-15
Page
Seite 401 (sequence 5)
Language
German
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401 unsers Herzens lehren, laß es nicht! Worin sie aber alle übereinstimmm, m. Fr., das wissen wir ja — wir erkennen und führen es wohl zu Herzen, daß der Ewige Gott ist im Himmel und auf Erden; wir erkennen und führen es wohl zu Herzen, daß des Menschen Geist diesem Gotte ebenbildlich, darum frei und unsterblich ist; wir erkennen und führen es wohl zu Herzen, baß wir diesen zu beiligen haben, indem wir uns lieben und Gerechtigkeit üben und uns versöhnen zum Frieden. Und weil, theure Gemeinde, Deine Religion, die Religion Deiner Vater diese Lehren gelehrt hat von ihrem Beginn an, und sie sie erhallen und gewahrt hat durch vier Jahrtausende, und alle Religionen der Erde diese von ihr empfangen haben, und weil alle, diesen widersprechenden Lehren der Jrrthum und Nichts als der Jrrthum sind, gewonnen aus einer einzelnen der drei großen Quellen der Erkenntniß: so hanget an in Treue und Liebe dieser Religion, lasset Euch nicht rechts und nicht links von ihr abirren, hanget ihr an und übet sie — denn zum Abschluß unsers Lebens ist die wahrhaftige That mehr noch als die Meinung, und das aufrichtige Werk mehr als die Ueberzeuguug, weil jene diese auch enthalten: dann seied Ihr gesegnet vom Ewigen, er laßt Sein Antlitz Euch leuchten, wendet Sein Antlitz Euch zu, und giebt Euch Frieden! Amen. Zeitimgs Nachrichten. Deutschland. Aus der Wetterau, 26. Juni. (Darmst. Z.) In Langsdorf sind die Juden seit einigen Tagen harten Drohungen und Gewaltthatigkeiten von Seiten einer zahlreichen Rotte deshalb ausgesetzt, weil sie, gestützt auf das Gesetz und auf einen Bezirksrathsbcschluß, Ortsbürgerrechte verlangen. Die Verfolgung hat so zugenommen, daß die Juden nicht nur nahezu eingcschüchtert wurden auf ihr Recht zu verzichten, sondern daß auch heute Nacht die Juden mit Weib und Kind in Hungen zubringen mußten, weil sie in Langsdorf nicht mehr sicher sind. Und diesen Gewaltthätigkeiten hat bis jetzt noch Niemand gesteuert, da der Bürgermeister entweder gar nicht oder nicht gehörig einschreitet, und bis jetzt nicht einmal eine Anzeige bei seiner Vorgesetzten Behörde gemacht haben soll. —. £7. Juni. In Langsdorf hat jetzt das Landgericht zu Hungen die Untersuchung begonnen und zwar au f Anzeige der Juden, nicht des Bürgermeisters. Das Landgericht ist indessen gestern in seiner Untersuchung durch eine das Nathhaus umgebende, förmlich mil der Trompete zusammengeblasene Rotte in seinen Verrichtungen gestört und verhöhnt worden, so daß sich das Gericht veranlaßt fühlte, Militär in Fricdbeig zu requiriren, welches stündlich erwartet wird. Berlin, 7. Juli. Nach dem im Justizministerium ausgearbeiteten Gesetzentwurf über die Form der Eidc ist die allgemeine bürgerliche Eidesformel für Parteien, Zeugen, Sachverständige und Dolmetscher, sowol in Zivilals in Untersuchungssachen, desgleichen für allcDienst- und sonstige Versprechungseide künftig dahin zei Gott: „Ich (Vor- und Zuname) schwöre, daß ic. fo war mir Gott helfe." In dieser bürgerlichen Z«rni sollen den Eid leisten sowol die, welche aus einer Religionsgesellschaft aus- und noch in keine andere t ingetreten sind, als die Mitglieder der Religionsgesellschaften, für welche ein besonderer gesetzlich normirterr Eid nicht besteht, so wie diejenigen, welche ausdrücklich beantragen, nach der allgemeinen bürgerlichen Form beeidigt zu werden. Der Eid der Juden soll, sosern sie den lctztgedachten Antrag nicht stellen, nach dec Formel geleistet werden: „Ich (Vor- und Zuname)« schwöre bei Gott dem Einigen und Ewigen, daß rc. jo wahr mir Gott helfe," dagegen sollen die für die Jubcneide vorgeschriebenen besonderen Förmlichkeit« , Vorbereitungen und abweichenden Eingangsworte der Eidesformel fortfallen. Im Uebrigen bleibt es bei fcat bisherigen Gesetzen über die Eidcsform der Angehörigen der beiden christlichen Kirchen und anderer Religio« sgesellschaften, so wie im Bezirke des Appellativ« Sgerichtshofes zu Köln bei den Eidesleistungen zum Zweck der Voruntersuchung nach Art. 75 der R h e in stwsproz eß o rdnu ng. Kre feld, 1. Juli. (Privatmitth.) Auch in diesem Jahre ist der Oberrabbiner Herr Bodenheimer bei der königl. Regierung in Düsseldorf wegen Unterstützung der unbemittelten israelitischen Lehrer aus den, von denc Minister der geistlichen Angelegenheiten zu diesem Zwecke zur Disposition gestellten Fonds eingekommcn, und erhielt folgende Antwort: Auf Ihre Eingabe vom 10. v. M. benachrichtigen

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