Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 14 (1850)
- Issue
- Heft 28 (8.7.1850)
- Date
- 1850-07-08
- Page
- Seite 385 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3225660-3225689--11108-3241196- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
385 zu klagen; und wenn Jemand seine Briefe zuweilen später erhält, so muß der Umstand berücksichtigt werden, daß wir blos zwei Briefträger haben, bei der in der That unverhältnißmäßigen Einrichtung, daß der Eine die Briefe an Christen, der Ändere die Briefe an Israeliten ausschließlich zu besorgen hat, wodurch bei einer die christliche Population vierfach übersteigenden jüdischen Bevölkerung das Uebel erwächst, daß der eine Briefträger wenig, der andere überhäuft beschäftigt ist." Broby, 19. Juni. In Belsitz, einem sechs Meilen von hier entfernten Dorfe, ist nun auch ein sehr beklagenswerther Juden- oder eigentlich Bauernkrawall vorgekommen. Ein lemberger Jude hatte das oberwähnte Dorf käuflich an sich gebracht; die Bauern zeigten sich aber mit dem neuen Gutsherrn äußerst unzufrieden, und stellten für die auf seinen Besitzungen zu entrichtende Feldarbeit die unmäßigsten Forderungen. Dadurch sah sich das Kreisamt, wie das, unseren Berichten zufolge, jetzt häufig zu geschehen pflegt, veranlaßt, einen bestimmten Preis festzusrtzen, um welchen die Bauern zur Arbeit gezwungen werden könnten. Der Jude machte indessen von dem ihm zugestandenen Zwangsrechte keinen Gebrauch, sondern bestellte sich blos aus einem andern Dorfe Arbeiter, die ihm die erforderlichen Arbeiten um eine gutwillig verabredete Bezahlung verrichteten. Auch dieses Verfahren des Juden verdroß aber die Bauern sehr, und sie sannen auf Rache. In dem von diesem Juden angekauften Dorfe befindet sich ein Weideplatz, über dessen Besitz der frühere Gutsherr schon längere Zeit mit der Dorfgemeinde prozessirte. Die provisorische Nutznießung war aber der Herrschaft zugesprochcn, und dieselbe trat nun diese Nutznießung an den Juden ab, mit der Bedingung, daß, Falls der Prozeß zu Gunsten des Edelherrn entschieden würde, der Jude auch den Weideplatz ankaufen sollte. Die Bauern aber, aus oberwähnten Gründen, auf den jüdischen Gutsbesitzer erbost, trieben ihr Vieh auf die gedachte Weide, und wollten trotz aller gütlichen Ermahnungen von diesem Unfuge nicht «blassen. Der Jude sah sich endlich gcnöthigt, den Schutz des Kreisamtes anzusprechen, und ein Kreiskommissär wurde unter militärischer Begleitung in's Dorf herab gesandt. Dieser suchte den Bauern Anfangs durch gütliches Zureden das Unrechtmäßige ihres Verfahrens darzulegen, fügte aber hinzu, daß, wenn sie nicht freiwillig ihr Vieh von der fremden Wiese entfernen, er sich genöthigt sehen würde, Gewalt zu gebrauchen. Darauf erfolgten nur höhnische Antworten; es hieß, daß man seine Autorität nicht anerkenne, daß er nicht von dem Kaiser gesandt sei, daß sie überdem schon selbst wüßten, was Recht und Unrecht sei, und sich von ihm nicht meistern lassen würden. Also in die Enge getrieben, ries der Kreiskommiffär das in einiger Entfernung aufgestellte Militär herbei, ließ durch das Bajonnet die umherstehenden Menschenhaufen zerstreuen und dann das Vieh von der fremden Weide vertreiben. Kaum aber fing man dieses Vieh durch das Dorf zu treiben an, als sich ein förmlicher Aufruhr erhob. Aus allen Häusern stürzten die Bewohner mit Heugabeln, Dreschflegeln und sonstigen Instrumenten bewaffnet, hervor, griffen das Milirär an, und erst als dieses Feuer gab, und mehrere tobt oder verwundet auf dem Platze blieben, wurde die Ruhe wieder hergestellt. Den Angaben des Juden von dem erlittenen Schaden zufolge, wurde die Dorfgemeinde später zu einer Entschädigung von tausend Gulden in klingenden Zwanzigern verurtheilt, und einige der Rädelsführer verhaftet. So ist uns der ganze Hergang von einem Augenzeugen geschildert worden. Wenn es nun einerseits mit den schmerzlichsten Gefühlen erfüllt, daß die giftige Saat des Judenhasses nun auch in Galizien einen ersprießlichen Boden gefunden, so können wir andererseits die Bemerkung nicht unterdrücken, wie es uns höchlich Wunder nimmt, daß die zur Zeit von allen Journalen verpönte und ausdrücklich widerrufene Verfügung Gvluchowski's, daß nämlich die Bauern zur Arbeitsleistung gezwungen werden können, gegenwärtig doch ihre Anwendung findet. Solche Eingriffe in die Freiheit des Individuums müssen um so entschiedener getadelt werden, da, wie der vorliegende Fall beweist, der Gutsherr sich auch auf andere Weise Rath schaffen kann. (C. Bl.) Prag, 21. Juni. Eine Hauptfrage für uns ist hier immer noch der Anschluß der Judenstadt, jetzt Josephsstadt an die Stadt. „Stadt" und „Josephsstadt" sollen sich über die Modalitäten einigen. Dieses nun anzubahnen, wurden in der gestrigen in beschlußfähiger Anzahl zu Stande gekommenen Stadtverordnetensitzung acht Mitglieder gewählt, die mit einer gleichen Anzahl Repräsentanten der Judenge-