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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1850-07-08 · Heft 28 (8.7.1850) · p. Seite 384

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
14 (1850)
Issue
Heft 28 (8.7.1850)
Date
1850-07-08
Page
Seite 384 (sequence 4)
Language
German
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884 —. Sämmtliche Bezirkshauptmannschaften sind angewiesen worden, alle Vorkommenheiten, welche za Exzessen gegen die Juden Anlaß geben könnten, strenge zu überwachen, um die damit verbundenen Ruhestörungen noch vor ihrer Entwickelung unterdrücken zu können; im erforderlichen Falle aber zur Herstellung der Ruhe die Hilfe des Militärs ohne Säumniß anzusuchen. Den Rabbinern dagegen wurde bedeutet, auf die jüdische Bevölkerung einzuwirkcn, damit Alles, was geeignet ist, Exzesse oder Störungen der öffentlichen Ruhe hervorzurufen, auch von ihrer Seite strengstens vermieden werde. Aus Mähren, 20. Juni. Die seit dem 12. in Brünn weilende Kommission israelitischer Bcrtrauensmänner hält unter dem Vorsitze des Herrn Statthalters Berathungen über Organisirung des jüdischen Kultus- und Schulwesens in Mähren. —. In Brünn sind am 18. die Hauptberathungen mit den mährischen israelitischen Vertrauensmännern bei der k. k. Statthalterei geschloffen worden. Den Vorsitz bei den Verhandlungen führte Se. Erz. der Statthalter Graf Lazanski selbst, und in dessen Verhinderung der Statthaltereirath Poche. Auch der Kreispräsident von Lebzeltern intcrvenirte bei denselben. Als Resultat der Besprechungen kann vorläufig angegeben werden: 1) daß die von dem mährischen Konnte entworfeneSynagogalverfaffung mit theilweiser Benützung der von den mährischen Judengemeinden gegen dieselbe eingebrachten Amendements, dann Aenderungen und Zusätze überhaupt, definitiv als Norm der jüdischen Kultusangelegenheiten in Mähren angenommen worden ist; 2) daß die Führung der jüdischen Matriken der der anderen Konfessionen gleich zu halten sei, und 3) daß ein Theil des jüdischen Landesmaffafonds (welcher circa V2 Mill. Gulden beträgt) zur Gründung eines theologischen Seminars verwendet werden soll.*) -. Noch immer, schreibt man der „Neuen Zeit" aus Prerau vom 16. Juni, klebt die Verordnung an allen Gassenecken, welche in Folge des großen Judenkrawalls unter Trommelschlag publizirt wurde. Die wesentlichen Bestimmungen derselben sind folgende: Jede Zusammenrottung bei Tag und Nacht wird streng untersagt; in vorkommenden Fällen schreitet das Mi- *) Wir bitten dringend, daß ein Korrefp. uns gefälligst das Nähere ausführlich überschickt. Re da kt. litar ein, um die Uebertreter der Verordnung zu zerstreuen und die Widersetzlichen zu verhaften. Jeder Hausbesitzer, Wirth, Meister ic. ist verpflichtet, seinen Hausgenoffen bekannt zu geben, daß sie sich nach der neunten Stunden nicht aus dem Hause entfernen dürfen. Gesellen, Lehrjungen, Kinder und Dienende, die sich nach dieser Stunde auf der Gasse betreten lassen, werden cingezogen, und ihre Meister oder Brodherren mit einer Geldbuße von 5 fl. K. M. bestraft. Jede nächtliche Zusammenrottung von fünf Personen wird von der Militärpatrouille angehalten und auseinandergejagt. Widersetzliche werden verhaftet und bestraft. Jeder, den man bei böswilliger Beschädigung fremden Eigenthums ertappt, wird eingezogen und der gesetzlichen Behörde zur Untersuchung abgeliefert. Brody, im Juni. Der Erzbischof vom Lemberg, Herr von Baraniecky, bereist jetzt seine Diözese, und wurde, gestern hier angekommen, mit großer Auszeichnung empfangen. Sechszig Bauern zu Pferde, mit grünen Reisern geschmückt, ritten in zwanzig Reihen dem von berittenen Finanzwächtern umgebenen und von vielen, meistens dem geistlichen Stande gehörigen Equipagen gefolgten Wagen voran. An der Linie stieg der Erzbischof aus und nahm die Begrüßungen der Honoratioren entgegen; weißgekleidete Mädchen streuten Blumen, die Schulen und Zünfte mit ihren Fahnen, der gesammte Vorstand und der Kreisrabbiner mit der Tora und dem Baldachin zogen ihm entgegen; der Erzbischof küßte die Tora, empfahl sich der „Freundschaft und den Gebeten" des Rabbiners, und machte durch sein ganzes Benehmen auf die zu seinem Empfange versammelte große Menschenmenge den vortheilhaftesten Eindruck. Während der ehrwürdige Kirchenfürst so echten christlichen Edelsinn an den Tag legte, verweigerten einige an der Barriere ausgestellte Finanzwächter vielen polnisch gekleideten Juden, welche Sr. Eminenz entgegenziehen wollten, die Passage mit den Worten: „Juden dürfen nicht hinüber." Diese Intoleranz erregt hier allgemeinen Unwillen. Der Erzbischof wird morgen schon seine Reise forlsetzen. —. Wie die bürgerliche Amalgamation hier noch hanvtiert wird, kann man aus folgendem Passus ersehen: „Jeder Brodyer wird mir beipflichten, wenn ich sage, daß wir nicht die geringste Ursache haben, über irgend eine Saumseligkeit in der Postexpedition

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