Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 14 (1850)
- Issue
- Heft 27 (1.7.1850)
- Date
- 1850-07-01
- Page
- Seite 378 (sequence 10)
- Language
- German
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378 ter anderen Gesichtspunkten wünfchenswerth erscheinen kann, als ein unumgängliches Gemeindebedürfniß anzusehen wäre, so befinden wir uns für jetzt nicht im Falle, Ihren Anträgen weitere Folge zu geben. Aachen, den 14. Mai 1850. Königl. Regierung. Abth. des Innern. An den rc. Präsident stellt nun den Antrag, zu obigem Zwecke, daß nämlich auch die israelitischen Lehrer die Stellung einnehmen, welche die Verfassung allen Lehrern zusichert, und namentlich die jüdischen Schulen öffentliche werden u. s. w. u. s. w. eine Eingabe bei dem Ministerio einzureichen. Herr Blumenfeld theilt mit, in Erfahrung gebracht zu haben, daß das Untercichtsgesetz bereits fertig und an die betreffenden Behörden zur Begutachtung versandt sei und stellt die Frage, ob Präs, sich dies verschaffen könnte. Präs.: Ja. Nun so müßten wir dasselbe erst kennen, ehe wir Etwas thun können. Sollen wir, sagte er weiter, erwarten, daß alle jüdische Schulen, auch die mit 4—6 Kindern, öffentliche werden, wie wäre das möglich. Ec stellt den Antrag, daß man sich erst das Untercichtsgesetz verschaffe und dann von Neuem eine Konferenz ausgeschrieben werde, welche über unsere weiteren Schritte beschließe. Eramer wünscht eine Eingabe, daß alle jüdische Schulen für öffentliche angesehen werden, sie mögen viele oder wenige Schüler haben, denn auch diese bedürfen des Unterrichts, und der Staat, der sich für Konfesstonsschulen ausgesprochen, müsse auch kleine Gemeinden in den Stand setzen, sich eine Schule zu errichten. Im Uebrigen ist er mit Bl. einverstanden. Herr Goldstein ist für sofortige Einsendung einer Petition, damit das Ministerium veranlaßt werde, die Bestimmungen des Unterrichtsgesetzes, die mit dem Prinzkpe der Gleichstellung im Widerspruche stehen, zu andern. Wir hätten aber wenig gewonnen, wenn, wie Bl. meint, nur die Schulen mit vielen Kindern öffentliche würden, da die bei Weitem überwHgende Mehrzahl derselben wenige Schüler hätte. Fischbein ist mit Bl. einverstanden, daß wir das Unterrichtsgesetz kennen müssen, ehe wir Etwas thun können. Machen wir uns, fuhr der Redner fort, keine Illusionen, hegen wir keine zu große Hoffnungen, denn selbst die Stellung der christlichen Lehrer bedarf noch sehr der Verbesserung, denn Biele haben ja kaum ein auskömmliches Gehalt. Liffgens will die Ansicht Goldsteins, die auch Frank theilt, schon jetzt eine Petition einzureichen, mit der der Uebrigen, dies spater zu thun, vereinigen. Jetzt, noch vor dem Erscheinen des Gesetzes, wollen wir dem Ministerio offen und klar sagen, was wir wünschen und was uns Noch thut, damit dasselbe die Paragraphen, die einen Unterschied zwischen den Konfessionen involviren, zurücknehme. Später, wenn das Gesetz den Kammern vorgelegt ist, könne eine Eingabe gegen die beregten Paragraphen, wenn man sie beim rechten Namen nennt, nur ein Protest sein, da die Verfassung die Gleichstellung aller Konfessionen anerkannt hat. Entscheide man sich für eine Petition, so sei auch er der Meinung, daß wir erst das Unterrichtsgesetz kennen müssen. Anspacher ist für eine Eingabe wie Bl., jedoch dürste die nochmalige Einberufung einer Konferenz mit zu vielen Schwierigkeiten verknüpft sein, und er schlagt daher vor, daß wir Präs, in unserm Namen handeln lassen. Präs, erklärt die Debatte für geschlossen, und bringt die Fragen zur Abstimmung. Soll schon jetzt eine Petition eingereicht werden? Keine Majorität dafür. Soll also, wenn wir Einsicht vom Unterrichtsgesetze genommen, eine Eingabe eingereicht werden? Angenommen. Bl. auf die Schwierigkeit einer nochmaligen Zusammenberufung einer Konferenz aufmerksam gemacht, nimmt seinen desfallsigen Antrag zurück und es wirb Anfertigung und Absendung einer Petition dem Präs, übertragen, welcher sich dazu bereit erklärt. Zweite Sitzung, Dienstag, Nachmittags 3 Uhr. Angekommm war: Herr Eisenberg aus Wickerathsberg. Tagesordnung: Die Errichtung einer israelitischen Lehrerbildungsanstalt in der Rheinprovinz. Präs. Im preußischen Staate giebt es, so viel wir wissen, nur zwei Seminarien; eins zu Berlin und eins zu Münster. Von dem in Berlin vernehmen wir nur wenig. Die Anstalt zu Münster hat Viel geleistet, wir verdanken derselben tüchtige Lehrer, aber es ist noch immer Mangel an Lehrern. Die Rheinprovinz muß ein eigenes jüdisches Seminar haben. Es soll dadurch dem Vereine in Münster in keiner Weise Abbruch gethan, derselbe soll vielmehr vor wie nach unterstützt werden, aber übersehen wir darum das Bedürfniß für unsere Provinz nicht. Einflußreiche Männer haben sich für eine solche Anstalt ausgesprochen; setzen wir uns Behufs Ausführung unsers Vorhabens mit diesen, so wie mit Männern, die an der Spitze solcher Anstalten stehen, mit Haindorf und Zunz in Verbindung. Ist auch der An-