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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1850-07-01 · Heft 27 (1.7.1850) · p. Seite 376

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
14 (1850)
Issue
Heft 27 (1.7.1850)
Date
1850-07-01
Page
Seite 376 (sequence 8)
Language
German
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378 Blütezeit ungarischen Sprachzwanges mit Ruthe und Stock zur ungarischen Predigt und Beichte verhielt. Pesth, 12. Juni. Der „Lloyd" läßt sich von hier aus schreiben: Die ungarischen Jsraelitengemeinden haben den Entschluß gefaßt, in Betreff ihrer religiösen und Schulangclegenheiten mit Erlaubniß der hohen Regierung eine Synode zu berufen, welche mit der ganzen Autorität bekleidet werden soll, um die verschiedenartigen Spaltungen in ihrer Mitte möglicher Weise auszugleichen, und eine Norm des geistigen Verkehrs aufzustellen, welche den vorhandenen materiellen Hilfsquellen am Geeignetsten entsprechen können. Viele Aufmerksamkeit erregt eine bezügliche Broschüre, welche dieser Tage erschienen ist unter dem Titel: „Worte eines Laien über den israelitischen Religionsunterricht und das Rabbinerthum in Ungarn." Der anonyme Verfasser, dem das Kultuswesen der ungarischen Juden seit Jahren Vieles zu verdanken hat, geht hier mit einer unbarmherzigen Schärfe auf die jetzt herrschenden diesfälligen Mängel und Gebrechen ein, indem er die Möglichkeit zukünftiger besserer Zustände nur darin findet, wenn die innigste Verschmelzung der ungarischen Israeliten mit denen der übrigen Kronländer vor sich ginge. — Ich hebe aus dem interessanten Schriftchen nur dies eine wichtige Moment hervor, weil es sich besonders jene gedankenlosen jüdischen Reformer zu Herzen nehmen sollten, die den einzigen Fortschritt noch immer in der Magyarisirung ihrer Kinder erblicken. —. Die Angelegenheit der außerordentlichen Strafkontribution, welche über die israelitischen Bewohner Ungarns verhängt wurde, hat eine Zeit lang geruht und schien nach dem letzten Erlasse des Gesammtministeriums eine mildere Wendung zu nehmen; um so tiefer ist die Ueberraschung, als jetzt plötzlich diese Kontributionsstrafe mit aller Strenge wieder emporsteigt. Das israelitische Verwaltungskomit« hat am 9. von dem pesther k. k. Distriktskommando folgende, der „Ost-Deutschen Post" mitgctheilte Zustellung erhalten: „Das hohe dritte Armeckommando hat erneuert mit Verordnung Nr. 2649-11083 und 2668-11150 vom 7. Juni d. I. anher eröffnet, daß es durch wichtige Gründe bestimmt, nicht nur allein durch die Durchführung aller auf die Judenstrafkontribution bezüglichen Amtshandlungen ausschließend dem Distriktskommando zuzuweisen, sondern auch die nun schon zu lange hingehaltenen Purisikationsverhandlungen über die Judengemeinden und Judenfamilien ohne weitere Gegenvorstellung in Gang gebracht und sofort ihrem Ende zugeführt wissen will. Die unter dem Res. Nr. 36 den 16. März mitgetheilte Generalkommandoverordnung vom 13. März d. I. prs. 73 enthält die bestimmte Erklärung, daß die allgemeine Repartition des den hierländigen Judengemeinden auferlegten Strafbetragcs durch die nachträglich bewilligten Nachsichten nicht modifrzirt wird, da die in Folge der Letzteren sich ergebenden Ausfälle einfach von der Hauptsumme von 2,300,000 fl. abzuschreiben kommen. Das von dem Konnte ausgearbeitete hiercrliegende Operat hat somit in seiner vollen Kraft zu bleiben, indem eine Modisizirung des Repartitionsoperates erst nach Beendigung und dem Resultate des ganzen Purisikationsverfahrens wird cintreten müssen, und zwar durch Umlage der ganzen Strafkontribution auf die nicht gerechtfertigten, welches Operat sodann dem Ministerium vvrgelegt werden wird. Demgemäß werden nun auch ohne Verzug unter der Leitung des Distriktskommando's durch den Herrn Ministerialkommiffär die Purisikationen vorgenommen werden, bei welchen es durch Urkunden oder Zeugenaussagen aus die Herstellung des Beweises ankommen wird, daß sich der Purisikationsbewerber weder durch Worte noch durch Thaten, weder mit geistigen noch mit materiellen Mitteln überhaupt an der Revolution selbstthätig gar nicht betheiliget hat. Zur Einbringung der gehörig dokumentirten Purisikationsgesuche ist der Termin bis Ende August d. I. festgesetzt, und auf spater einlangende wird keine Rücksicht mehr genommen werden. Dies als Erledigung auf den Bericht von Neulich ohne Datum. Pesth, 9. Juni 1850. Heyntzi m. p. GM. —. Der neue Erlaß in Betreff der Strafkontribution der ungarischen Juden hat die Journalpolemik wieder auf diesen Gegenstand geleitet. Die „Ostdeutsche Post" eröffnet den Reigen. Der Stoff ist dankbar. Es fällt in die Augen, wie hier allgemeine Rechtsgrundsätze, die selbst der Laie inne hat, geradezu auf den Kopf gestellt sind, namentlich: daß jeder Staatsbürger s priori als unschuldig zu betrachten sei und im Falle einer Anklage der Beweis gegen ihn geführt werden müsse. Was aber noch hervorgehoben zu werden verdient, ist, daß die entfallende Strafe

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