Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 14 (1850)
- Issue
- Heft 27 (1.7.1850)
- Date
- 1850-07-01
- Page
- Seite 373 (sequence 5)
- Language
- German
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373 Hannover, 15. Juni. Das heute verkündete Gesetz über die Stolgebühren der Juden lautet: „§. 1. Die an verschiedenen Orten bestehende Verpflichtung der christlichen Geistlichkeit beizutragen, wird, vom 1. Juli 1849 an gerechnet, aufgehoben. §. 2. Die jetzigen Inhaber der berechtigten Stellen werden für den Ausfall durch eine aus der Landeskasse zu zahlende, Rente entschädigt, welche nach dem Durchschnittsertrage der fünf Jahre vom 1. Januar 1844 bis dahin 1849 festzustellen ist. Bei den Nachfolgern fällt diese Rente weg." Hamburg, 17. Juni. Die Magdeb. Ztg. läßt sich schreiben: Der bereits in vielen auswärtigen Blättern erwähnte Gesetzentwurf in Betreff der Einführung der Zivilehe bei Abschließung von Ehen zwischen Juden und Christen, welcher die Billigung des Vorstandes der hiesigen deutsch-israelitischen Gemeinde erhalten hat, und demnächst der erbgesessenen Bürgerschaft zur Genehmigung vorgelegt werden soll, hat bei den orthodoxen Mitgliedern der gedachten Gemeinde eine sehr lebhafte Bewegung hervvrgerufen, die sich zwar für's erste nur dahin richtet, einen mit vielen Unterschriften versehenen Protest gegen die Handlungsweise des Vorstandes bei dem Senate einzureichen, worin zugleich aus religiösen Motiven den einzelnen Bestimmungen des Gesetzentwurfes entgegengetrcten wird. Sollte dieser Protest aber, wie zu erwarten steht, ohne Erfolg bleiben, so beabsichtigt eine bedeutende Anzahl der genannten Mitglieder, sich von der Hauptgemeinde loszusagen und ihren eigenen Zivilstand zu führen. Wenn diese Drohung wirklich zur Ausführung kommt, woran bei dem energischen Charakter dieses Theiles der Gemeinde nicht zu zweifeln ist, dem keine Opfer zu groß sind, di« er seiner religiösen Ueberzeugung bringt, so dürfte eine gänzliche Auflösung der hiesigen deutsch-israelitischen Gemeinde nicht mehr lange auf sich warten lassen, da dann auch die Tempelgemeinde sich von der Hauptgemeinde losreißen und ihre Selbstständigkeit zu erlangen suchen wird, wohin schon längst ihr Streben gerichtet war. (Man sieht es der Korrespondenz an, daß sie ausspricht, was sie wünscht. Uebrigens hat es mit der Auflösung einer jüdischen Gemeinde, womit gewisse Korrespondenten immer bei der Hand sind, doch eine gute Weile!) Oesterreichischer Kaiserstaat. Böfing (Ungarn), 10. Juni. (Privatmitth.) Es stellt sich mit jedem Tage klarer heraus, daß unser Kultusministerium ernstlich darauf bedacht ist, die Verhältnisse von Kirche und Schule der Israeliten einer baldigen Regelung entgegenzuführen. Als vollkommenster Beweis hierfür dient uns die Maßnahme der hier zu Lande waltenden Regierungskommiffare, die sich allenthalben (in allen Gemeinden) Vertrauensmänner auswählen, um sowvl mit den genannten Verhältnissen sich bekannt machen zu lassen, als auch um Verbesserungsvorschläge von denselben zu vernehmen und sie dem Ministerium zu unterbreiten. Daß größtentheils die Vertrauensmänner aus der gebildeten und daher reformfreundlichen Welt sind, läßt sich leicht denken, und daher auch hoffen, daß unsere Verhältnisse bald eine Reform erlangen werden (oder besser gesagt eine Form, da bis jetzt nur die Gestaltlosigkeit, das Choas obwaltete). Wol darf man sich bei dem Wort Reform nicht jenen Begriff machen, den man in Deutschland damit zu verbinden gewohnt ist. Schon der Umstand, daß die Regierung zur Reform anregen muß und daß sie also auch auf Antrieb eines äußern, und nicht auf Antrieb eines innern Dranges, aus der allgemeinen Entwicklung des wahrhaft religiösen Sinnes hervorgegangen, schon das benimmt dem Begriffe seinen Gehalt. Noch mehr aber ist es, daß selbst das Ministerium (so wie wir aus dem Sendschreiben desselben an die Regierungskommissäre zu ersehen Gelegenheit hatten) nur eine sehr mäßige Reform,, die mehr einer Regelung ähnlich sei, beabsichtigt, indem cs von zarter Verschmelzung der verschiedenen Meinungen spricht. Doch sei es was j es sei! Der Anfang wäre gemacht und „jeder An-! fang ist gering" sagt Göthc. Es liegt mir eben ein! Memorandum vor, welches von den hiesigen Vertrauensmännern der Regierung vor einigen Wochen übergeben worden. Ich will es hier im Auszuge mittheilen. Nachdem eine getreue Darstellung und gedrängte Zusammenstellung gemacht wurde von den Mißverhältnissen und Mängeln in Kirche und Schule (worunter besonders das Beten in der dem weiblichen Geschlcchte gänzlich und dem männlichen größtentheils unbekannten Sprache, dann der Mangel an erbaulichen Predigten und erhebendem Kirchengesange, indem die Drascha nur eine Disputations- und Spitz-